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Fitnessstudio: Beiträge zurückfordern!

Laut BGH-Urteil müssen Studios, die trotz einer Corona-Schließung Fitnessstudio Beiträge erhoben haben, diese an dich zurückzahlen, wenn du deine Fitnessstudio Beiträge zurückfordern möchtest.
Die meisten Studios haben die Beiträge nicht von sich aus erstattet, auch wenn sie wegen der Corona-Schließung Kurzarbeit angeordnet haben, sonstige Aufwendungen gespart haben und/oder staatliche Unterstützungen erhalten haben. Einige Studios haben sogar die Schließung als Grund für eine Beitragserhöhung angeführt. In manchen Fällen haben sie ihren Kunden wegen der Schließung zumindest einen Gutschein angeboten. Wenn du dich damit nicht zufriedengeben möchtest, haben wir auf Basis der BGH-Entscheidung eine Web-App entwickelt, mit der du ganz einfach ein professionelles Forderungsschreiben an dein Fitnessstudio erstellen und versenden kannst. Die Nutzung ist absolut kostenlos und verpflichtet dich zu nichts!
fitness Beiträge

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Für fast alle rechtlichen Angelegenheiten bieten wir eine „Sue It Yourself“-Lösung an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben, um dein Recht selbst in die Hand zu nehmen!

Mit unserer Web-App kannst du deine Fitnessstudio Beiträge zurückfordern!

Deine Vorteile

Fitnessstudio Beiträge zurückfordern

Hohe Erfolgsquote unserer Web App zum Thema: "Fitnessstudio Beiträge zurückfordern"

Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung und damit entweder in der Erreichung bestimmter Fitnessziele oder zumindest der Erhaltung von Fitness und körperlicher Gesundheit. Deshalb sind für dich als Nutzer gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung.

Konnte der Betreiber des Fitnessstudios während der vereinbarten Vertragslaufzeit die Nutzungsmöglichkeit des Studios zeitweise nicht gewähren, etwa weil er das Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, kann dieser Vertragszweck für den Zeitraum der Schließung nicht erreicht werden. Die von dem Betreiber geschuldete Leistung ist deshalb wegen Zeitablaufs auch nicht mehr nachholbar.

Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof am 04.05.2022 (Az. XII ZR 64/21) entschieden, dass du einen Anspruch auf Rückzahlung der für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge hast.

Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber über die Beiträge einen Gutschein ausgestellt hat, sofern du den Gutschein noch nicht eingelöst hast.

Die Folge ist, dass betroffene Kunden die während der Schließung des Fitnessstudios entrichteten Beiträge zurückverlangen können.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!

Nein. Auch bei anderen Gründen für die Schließung besteht nach der Entscheidung des BGH Anspruch auf Erstattung der während der Schließung erhobenen Beiträge.

Ja, die Beiträge können unabhängig davon, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio noch besteht oder bereits beendet wurde, zurückverlangt werden.

Nein, Fitnessstudios haben in der Zeit der Schließung Kurzarbeit angeordnet, ihre Betriebskosten gesenkt und Umsatzausfälle vom Staat erstattet bekommen. Mit den trotz der Schließung erhobenen Beiträgen haben sich die Studios unterm Strich sogar bessergestellt.

Deshalb ist es nur gerecht, diese Beiträge vom Studio zurückzufordern.

Nein. Auch bei anderen Gründen für die Schließung besteht nach der Entscheidung des BGH Anspruch auf Erstattung der während der Schließung erhobenen Beiträge.

Ja, die Beiträge können unabhängig davon, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio noch besteht oder bereits beendet wurde, zurückverlangt werden.

Nein, Fitnessstudios haben in der Zeit der Schließung Kurzarbeit angeordnet, ihre Betriebskosten gesenkt und Umsatzausfälle vom Staat erstattet bekommen. Mit den trotz der Schließung erhobenen Beiträgen haben sich die Studios unterm Strich sogar bessergestellt.

Deshalb ist es nur gerecht, diese Beiträge vom Studio zurückzufordern.