So holen Sie sich Ihr Geld vom Fitnesstudio zurück!
Im Mai 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil für alle Mitglieder von Fitnessstudios gefällt: Danach haben Studios, die trotz einer Schließung Beiträge erhoben haben, diese an ihre Kunden zu erstatten.
Erfahrungsgemäß werden die wenigsten Studios die Beiträge von sich aus erstatten; auch, wenn sie wegen der Schließung Kurzarbeit angeordnet, sonstige Aufwendungen erspart und/oder staatliche Unterstützungen erhalten haben.
Im Gegenteil haben einige Studios die Schließung sogar noch als Grund für eine Erhöhung der Beiträge angeführt. In manchen Fällen erteilten die Studios dem Kunden wegen der Schließung wenigstens einen Gutschein.
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Für all diejenigen, die sich damit nicht abspeisen lassen wollen, haben wir auf Grundlage der BGH-Entscheidung eine Web-App entwickelt, mit der sie ganz einfach ein professionelles Forderungsschreiben an ihr Fitnessstudio erstellen und versenden können. Die Nutzung ist absolut kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts!
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Erstattung von Fitnessstudiobeiträgen: Fragen & Antworten
- Wie funktioniert das Musterschreiben?
- Warum sind während der Schließung erhobene Fitnessstudiobeiträge zu erstatten?
- Gilt das nur bei einer Schließung wegen Corona?
- Ich habe zwischenzeitlich den Vertrag mit dem Studio beendet. Kann ich die Beiträge trotzdem zurückverlangen?
- Ist das nicht unfair gegenüber den Fitnessstudios?
Wie funktioniert das Musterschreiben?
Warum sind während der Schließung erhobene Fitnessstudiobeiträge zu erstatten?
Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung und damit entweder in der Erreichung bestimmter Fitnessziele oder zumindest der Erhaltung von Fitness und körperlicher Gesundheit. Deshalb sind für den Nutzer gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung.
Konnte der Betreiber des Fitnessstudios während der vereinbarten Vertragslaufzeit die Nutzungsmöglichkeit des Studios zeitweise nicht gewähren, etwa weil er das Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, kann dieser Vertragszweck für den Zeitraum der Schließung nicht erreicht werden. Die von dem Betreiber geschuldete Leistung ist deshalb wegen Zeitablaufs auch nicht mehr nachholbar.
Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof am 04.05.2022 (Az. XII ZR 64/21) entschieden, dass der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlung der für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge hat.
Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber über die Beiträge einen Gutschein ausgestellt hat, sofern der Kunde den Gutschein noch nicht eingelöst hat.
Die Folge ist, dass betroffene Kunden die während der Schließung des Fitnessstudios entrichteten Beiträge zurückverlangen können.
Gilt das Urteil nur bei Schließung wegen Corona?
Nein. Auch bei anderen Gründen für die Schließung besteht nach der Entscheidung des BGH Anspruch auf Erstattung der während der Schließung erhobenen Beiträge.
Ich habe zwischenzeitlich den Vertrag mit dem Studio beendet. Kann ich die Beiträge trotzdem zurückverlangen?
Ja, die Beiträge können unabhängig davon, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio noch besteht oder bereits beendet wurde, zurückverlangt werden.
Ist das nicht unfair gegenüber den Fitnessstudios?
Nein, Fitnessstudios haben in der Zeit der Schließung Kurzarbeit angeordnet, ihre Betriebskosten gesenkt und Umsatzausfälle vom Staat erstattet bekommen. Mit den trotz der Schließung erhobenen Beiträgen haben sich die Studios unterm Strich sogar bessergestellt.
Deshalb ist es nur gerecht, diese Beiträge vom Studio zurückzufordern.