Flug vorverlegt? Hol dir deine Entschädigung!
- Vertrauensvoll
Als Anwaltskanzlei unterliegen wir einer strikten Schweigepflicht. Deine Daten werden von uns niemals an unbefugte Dritte weitergegeben oder verkauft.
- Engagiert
Wir sind keine anonyme Online-Plattform. In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesicht und Engagement hinter unseren Angeboten.
- Sue It Yourself
Für fast alle rechtlichen Angelegenheiten bieten wir eine „Sue It Yourself“-Lösung an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben, um dein Recht selbst in die Hand zu nehmen!
Mit unserem Flug-Entschädigungsmanager kannst du selbst deine Ansprüche prüfen!
Wie bekomme ich meine Entschädigung wenn mein Flug vorverlegt wurde?
Bei einer vorverlegten Flugzeit steht dir unser Flug-Entschädigungsmanager zur Verfügung. Mit nur wenigen Klicks bieten wir bis zu 5 verschiedene Möglichkeiten, um deine Entschädigung zu erhalten. Ob du dich für die ‚Sue It Yourself‘-Methode entscheidest und unser Musterschreiben nutzt, deine Forderung an uns verkaufst, uns als dein Inkassounternehmen auf Provisionsbasis einsetzt oder wir als klassische Anwälte per Rechtschutzversicherung bzw. auf Honorarbasis deine Ansprüche durchsetzen sollen – wir haben für jede Lebenslage und jedes Bedürfnis das passende Lösungsangebot. Unser Team steht bereit, damit du deine Entschädigung für die vorverlegte Flugzeit erhältst.
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Entschädigung für die Vorverlegung eines Fluges gewährt wird. Diese umfassen die Dauer der Vorverlegung, den Abflug- oder Ankunftsort sowie den Sitz der Fluggesellschaft. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung nicht automatisch von der Fluggesellschaft ausgezahlt wird. Sie müssen Ihren Anspruch geltend machen, um Ihr Geld zu erhalten. Nutzen Sie beispielsweise unseren Entschädigungsmanager, um schnell und unkompliziert Ihre Entschädigung zu erhalten. Sollten Sie nach einem vorverlegten Flug nichts von der Airline hören oder diese die Entschädigung nicht zahlen wollen, stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.
Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn die Airline für die Änderung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:
- Technischer Defekt
- Enteisungsprobleme
- Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
- Schlechtes, aber für die Jahreszeit typisches Wetter
Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Im Folgenden einige Beispiele:
- Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, Vogelschlag, Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – AzC-501/17, Urteil v. 04.04.2019
Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.
Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie folgende Ansprüche, wenn ihr Flug mehr als 1 Stunde vorverlegt wurde:
- Bei einem Flug bis 1.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 250 Euro zu.
- Hat die Maschine eine Strecke bis 3.500 km zurückgelegt, erhalten Sie eine Entschädigungssumme von 400 Euro.
- Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km bekommen Sie sogar 600 Euro (innerhalb der EU max. 400 Euro).
Du musst deinen Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn der Anspruch verjährt in Deutschland erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.
In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Entschädigung für die Vorverlegung eines Fluges gewährt wird. Diese umfassen die Dauer der Vorverlegung, den Abflug- oder Ankunftsort sowie den Sitz der Fluggesellschaft. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung nicht automatisch von der Fluggesellschaft ausgezahlt wird. Sie müssen Ihren Anspruch geltend machen, um Ihr Geld zu erhalten. Nutzen Sie beispielsweise unseren Entschädigungsrechner, um schnell und unkompliziert Ihre Entschädigung zu erhalten. Sollten Sie nach einem vorverlegten Flug nichts von der Airline hören oder diese die Entschädigung nicht zahlen wollen, stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.
Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn die Airline für die Änderung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:
- Technischer Defekt
- Enteisungsprobleme
- Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
- Schlechtes, aber für die Jahreszeit typisches Wetter
Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsmanager benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.
Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie folgende Ansprüche, wenn ihr Flug mehr als 1 Stunde vorverlegt wurde:
- Bei einem Flug bis 1.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 250 Euro zu.
- Hat die Maschine eine Strecke bis 3.500 km zurückgelegt, erhalten Sie eine Entschädigungssumme von 400 Euro.
- Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km bekommen Sie sogar 600 Euro (innerhalb der EU max. 400 Euro).
Du musst deinen Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn der Anspruch verjährt in Deutschland erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.