Flugausfall ? Jetzt Entschädigung einfordern!
- Vertrauensvoll
Als seriöse Anwaltskanzlei wahren wir natürlich höchste Vertraulichkeit. Deine persönlichen Daten werden von uns niemals an unbeteiligte Dritte weitergegeben oder verkauft.
- Engagiert
Wir sind keine unpersönliche Online-Plattform. In unserer Kanzlei arbeiten echte Menschen, die mit Namen, Gesichtern und Engagement hinter unseren selbstentwickelten Angeboten stehen.
- Sue It Yourself
Für nahezu alle rechtlichen Probleme bieten wir eine „Sue It Yourself“-Lösung an. Mit unseren kostenlosen Musterschreiben kannst du selbst aktiv werden und dein Recht in die Hand nehmen!
Mit unserem Flug-Entschädigungsmanager kannst du selbst deine Ansprüche prüfen!
Wie bekomme ich meine Entschädigung bei einem Flugausfall?
Mit nur wenigen Klicks eine Entschädigung wegen eines Flugausfalls von der Fluggesellschaft einfordern!
Bei einem Flugausfall unterstützen wir dich mit unserem Flug-Entschädigungsmanager und bieten eine einfache Lösung, um deine Entschädigung selbst einzufordern. Mit nur wenigen Klicks stehen dir bis zu 5 verschiedene Möglichkeiten offen, um deine Entschädigung zu erhalten. Du kannst wählen, ob du unsere ‚Sue It Yourself‘-Methode nutzt und unser Musterschreiben verwendest, deine Forderung an uns verkaufst, uns als Inkassounternehmen auf Provisionsbasis beauftragst oder ob wir als klassische Anwälte deine Ansprüche durchsetzen sollen – sei es über eine Rechtschutzversicherung oder auf Honorarbasis. Unser Team steht dir zur Seite. Hol dir jetzt deine Entschädigung für deinen Flugausfall
5 Häufige Fragen unserer Mandanten
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
Bei einem Flugausfall hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline dafür verantwortlich ist. Typische Gründe sind technische Defekte, Enteisungsprobleme, krankes oder nicht einsatzfähiges Personal und schlechtes Wetter. Keinen Anspruch hast du bei außergewöhnlichen Umständen wie ungewöhnlichen Unwettern, Naturkatastrophen oder Terrorwarnungen. Du musst deine Entschädigung aktiv einfordern, zum Beispiel mit unserem Entschädigungsrechner, um dein Geld zu erhalten. Falls die Airline nicht zahlt, helfen wir dir gerne weiter.
Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.
Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Die Erstattungshöhe bei Flugausfällen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Entfernung des Flugs und der Dauer der Verspätung. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 können Passagiere je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer folgende Entschädigungen erhalten:
- Bei Flügen bis zu 1.500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden: 250 Euro.
- Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km oder bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km außerhalb der EU und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden: 400 Euro.
- Bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU und einer Verspätung von 3 bis 4 Stunden: 300 Euro.
- Bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden: 600 Euro.
Stellt sich heraus, dass die Airline zur Entschädigungszahlung verpflichtet ist, hat jeder Passagier, der eine Entschädigung eingefordert hat, Anspruch auf eine Erstattung. Wenn Sie mit einem oder mehreren Mitreisenden geflogen sind, können Sie auch für Ihre Reisebegleiter eine Entschädigung einfordern. Aber Achtung: Dazu ist ggf. eine Vollmacht notwendig, die von der Airline verlangt werden kann.
Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.
Bei einem Flugausfall hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline dafür verantwortlich ist. Typische Gründe sind technische Defekte, Enteisungsprobleme, krankes oder nicht einsatzfähiges Personal und schlechtes Wetter. Keinen Anspruch hast du bei außergewöhnlichen Umständen wie ungewöhnlichen Unwettern, Naturkatastrophen oder Terrorwarnungen. Du musst deine Entschädigung aktiv einfordern, zum Beispiel mit unserem Entschädigungsrechner, um dein Geld zu erhalten. Falls die Airline nicht zahlt, helfen wir dir gerne weiter.
Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.
Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Die Erstattungshöhe bei Flugausfällen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Entfernung des Flugs und der Dauer der Verspätung. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 können Passagiere je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer folgende Entschädigungen erhalten:
- Bei Flügen bis zu 1.500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden: 250 Euro.
- Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km oder bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km außerhalb der EU und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden: 400 Euro.
- Bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU und einer Verspätung von 3 bis 4 Stunden: 300 Euro.
- Bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden: 600 Euro.
Stellt sich heraus, dass die Airline zur Entschädigungszahlung verpflichtet ist, hat jeder Passagier, der eine Entschädigung eingefordert hat, Anspruch auf eine Erstattung. Wenn Sie mit einem oder mehreren Mitreisenden geflogen sind, können Sie auch für Ihre Reisebegleiter eine Entschädigung einfordern. Aber Achtung: Dazu ist ggf. eine Vollmacht notwendig, die von der Airline verlangt werden kann.
Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.