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      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    • Über RATIS

      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
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Logo RATIS - Gemeinsam im Recht

Entschädigung
bei Flugverspätung

Rechtsanwalt bei Flugverspätung: Ihr Ansprechpartner

Jens Jansen

Rechtsanwalt Jens Jansen

Anwalt für Flugverspätungen

„Da ich beruflich und privat sehr viel auf Reisen war und bin, habe ich immer wieder mit Flugverspätungen zu tun gehabt.

Im Zuge dessen habe ich selbst gemerkt, wie hilflos man als Privatperson den großen Fluggesellschaften gegenüber steht. Ich habe daher aus der Not eine Tugend gemacht und mich auf das Gebiet der Flugverspätungen und Reisemängel spezialisiert. Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite stehen kann.“

Biografie

Erfahrung

Kundenstimmen

Mit Anwalt bei Flugverspätung Geld zurück – ohne Provision

Zum Anwalt bei Flugverspätung – wieso das? Immerhin gibt es bei einer Flugverspätung viele Wege, um eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Inkasso-Firmen wie flightright oder fairplane werben damit, die Entschädigung für Sie zu beschaffen. Der Haken bei der Sache: Diese Firmen sind keine Anwaltskanzleien und Sie erhalten nicht die volle Entschädigung, die Ihnen eigentlich zusteht.

Wussten Sie, dass Fluggasthelferportale bis zu 30 % Provision einstecken? Das hat Stiftung Warentest in einer Untersuchung herausgefunden. Das heißt, obwohl Sie den Schaden der Flugverspätung hatten, erhalten Sie nur einen Teil Ihrer Entschädigung. Anders läuft es, wenn Sie sich direkt an einen Anwalt für Reiserecht wenden. Er ist nicht nur der richtige Ansprechpartner bei Reisemängeln, sondern auch für sogenannte „Fluggastrechte“. Fluggastrechte sind die Rechte, die allen Fluggästen bei Flugverspätung, Flugannullierung oder Flugausfällen zustehen.

Wann erhalte ich mein Geld zurück?

Ihr Geld erhalten Sie dann zurück, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Flugverspätung muss in der Verantwortung der Airline liegen
  • Die Verspätung muss zudem mehr als drei Stunden betragen
  • Der Flug muss unter das EU-Recht fallen

Handelt es sich um einen Flug außerhalb der EU, ist die Rechtslage anders. Leider sind Fluggäste oftmals überfordert mit all den Gesetzen und Regelungen, sodass sie nicht wissen, was ihnen zusteht und was nicht. Hier kommen wir ins Spiel. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung und sorgen dafür, dass Sie Geld zurückbekommen.

Flugverspätung und die Geld-zurück-Frage: Wir können Ihnen helfen

Selbst nach einer deutlichen Flugverspätung wissen die wenigsten Passagiere, welche Rechte sie haben.

Wir von RATIS sind erfahrene Rechtsanwälte die schon viele Flugverspätungs-Fälle durchgefochten haben. Was uns auszeichnet ist, dass wir die Interessen aller betroffenen Fluggäste bündeln. Für Sie ergeben sich dadurch Kostenvorteile und ein Mehr an Informationen. Die Fluggesellschaft zeigt sich zwar wirtschaftlich überlegen, dennoch steigt der Einfluss der Anwälte von RATIS durch die zahlreichen Mandanten, die wir betreuen und denen wir zu ihrem Recht nach einer Flugverspätung verhelfen.

Anliegen bei der Fluggesellschaft bereits eingereicht?

Wir helfen Ihnen auch dann weiter, Ihr Geld zurückzubekommen, wenn Sie Ihr Anliegen bereits bei der Fluggesellschaft eingereicht haben. Denn die Erfahrung zeigt immer wieder, dass Airlines nicht oder erst sehr spät auf die Schreiben von Fluggästen reagieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen und legen Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte in unsere Hände.

Anwalt für Reiserecht – Wie erhalte ich mein Geld zurück?

Es gibt einen einfachen Weg, damit 100 % Ihrer Flugverspätungs-Entschädigung auf Ihrem Konto landen. Und zwar, indem Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt bei RATIS wenden. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt wie’s funktioniert:

  1. Überprüfen Sie mit unserem kostenlosen Überprüfungs-Rechner, ob Sie in Ihrem Fall eventuell Anspruch auf Schadensersatz haben.
  2. Überprüfen Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsmanager, ob Sie in Ihrem Fall eventuell Anspruch auf Schadensersatz haben. Ergibt diese erste, grobe Überprüfung (die noch keine verbindliche Rechtsauskunft darstellt!), dass Sie eine Entschädigung bekommen könnten, dann können Sie Ihre Entschädigung direkt bei der Fluglinie einfordern. Schnell, unkompliziert und ohne Registrierung.
  3. Falls sich die Fluggesellschaft nicht innerhalb von 2 Wochen meldet oder nicht zahlt, kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt Jens Jansen. Bestehen Ihre Ansprüche auf Entschädigung zu Recht ist nun nämlich „Verzug“ entstanden, wie Juristen es nennen. Das bedeutet, die Fluggesellschaft muss nun auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.
  4. Gemeinsam mit unserem Anwalt können Sie in Ruhe besprechen, ob RATIS für Sie tätig werden soll.
  5. Wir setzen Ihr Recht durch. Am Ende haben Sie 100 % Ihrer Entschädigung auf Ihrem Konto, da die Anwaltskosten von der Fluggesellschaft übernommen werden müssen.

Wie viel Geld erhalte ich zurück?

Wie viel Geld Sie erhalten, ist klar geregelt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer erhalten Sie 250 Euro Entschädigung. Falls Ihr Mittelstreckenflug (1.500 – 3.500 Kilometer) verspätet ist, bekommen Sie 400 Euro Entschädigung. Sollte Ihr Langstreckenflug (ab 3.500 Kilometer) mehr als 3 Stunden verspätet sein, sind es sogar 600 Euro.

Wie viel Entschädigung nach Flugverspätung und Flugausfall

Ihre Vorteile bei RATIS

RATIS ist ein Angebot der Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Passau. Wir sind also keine Inkasso-Firma oder dergleichen, sondern eine Anwaltskanzlei und unterliegen damit den strengen gesetzlichen Regelungen für Rechtsanwälte. Darauf aufbauend bieten wir strengsten Datenschutz und die hohe Qualität unserer Leistung.

Gibt es ein Risiko für mich?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben:

Theoretisch ja, denn falls Ihre Entschädigungsforderung zu Unrecht besteht, müssen Sie die Anwaltskosten übernehmen. In der Praxis ist dieser Fall aber sehr unwahrscheinlich. Denn die rechtlichen Regelungen der EU-Fluggastrechteverordnung, die regeln, ob Ihnen Entschädigung zusteht, sind sehr eindeutig. Unsere erfahrenen Anwälte können aufgrund ihrer Erfahrung und der klaren Rechtslage sehr gut einschätzen, ob Ihr Anspruch auf Schadenersatz zu Recht besteht. Kontaktieren Sie uns einfach und wir schätzen Ihre Erfolgschancen vor Gericht gerne für Sie ein – unverbindlich und kostenlos.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie selbst entscheiden: Wollen Sie dieses geringe und kalkulierbare Risiko eingehen und dafür im Erfolgsfall 100 % der Ihnen zustehenden Entschädigung am Konto haben? Dann sind Sie bei RATIS genau an der richtigen Adresse.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben:

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihre Anwaltskosten deckt, ist der Gang zum Anwalt die beste Wahl, denn dann besteht kein Kostenrisiko. Wir klären für Sie gerne ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Ihren Fluggastrechten bei einem verspäteten oder gestrichenen Flug sowie der EU-Verordnung, auf der diese Rechte basieren, erhalten Sie auf einer eigenen Seite zum Thema Fluggastrechte.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an Rechtsanwalt Jens Jansen, Ihren Anwalt für Reiserecht bei Flugverspätung. Er überprüft Ihren konkreten Fall und erklärt Ihnen das genaue Vorgehen. Transparent, kompetent und schnell.

Anwalt Jens Jansen

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