Geheimcodes im Arbeitszeugnis entschlüsseln
Qualifizierte Arbeitszeugnisse bestehen aus umständlichen Formulierungen, die in der Regel immer positiv klingen. Das hat einen bestimmten Grund: Das Arbeitsrecht schreibt den Arbeitgebern vor, nur wohlwollende Zeugnisse auszustellen. Denn dem ausscheidenden Mitarbeiter sollen bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden.
Um dennoch kritische Bewertungen in Arbeitszeugnisse einfließen lassen zu können, haben Personaler eine Art Geheimsprache entwickelt. So finden sich in Arbeitszeugnissen unter Umständen Sätze, die zwar wohlwollend klingen, jedoch mit den Noten ausreichend oder mangelhaft gleichzusetzen sind. Ein Beispiel: „Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse“ entspricht der Note „mangelhaft“.
Mitunter wird sogar die deutsche Grammatik außer Kraft gesetzt: Bestimmt kennen Sie das Wort „vollsten“, das Personaler gerne bei einer sehr guten Bewertung verwenden. Genau genommen sind aber Adjektive wie „voll“, „ganz“ oder „rein“ nicht steigerbar. Dennoch hat das Bundesarbeitsgericht den Ausdruck „zur vollsten“ als zulässig erklärt, da er in der Zeugnissprache üblich ist (BAG 23.9.1992 – AZR 573/92). Sollte sich der Arbeitgeber weigern, dass Wort „vollsten“ zu gebrauchen, da es gegen sein Sprachempfinden verstößt, kann er alternative Zeugnisformulierungen verwenden: „Mit seinen Leistungen waren wir außerordentlich zufrieden“ entspricht ebenfalls der Note 1.
Im Folgenden finden Sie gängige Zeugnisformulierungen zur Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen und die entsprechende Note. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es keine einheitliche Zeugnissprache gibt und manche Zeugnisformulierungen selbst von Experten unterschiedlich gedeutet werden (Buchtipp: Hein Schleßmann – Das Arbeitszeugnis, R&W Fachmedien) .
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Vorsicht bei diesen Zeugnisformulierungen und Wörtern (Auswahl):
„bemüht“ – Decodiert: „Bemüht schon, aber die Ergebnisse stimmen nicht…“
„kein Anlass zur Beanstandung“ – Decodiert: „…aber auch nichts Positives, das erwähnenswert wäre…“
„ordnungsgemäß“ – Decodiert: „…Dienst nach Vorschrift, aber auch nicht mehr…“
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Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Längst ist bekannt, dass dieses mit umständlich formulierten Floskeln gespickt ist. Doch was sagen diese Sätze genau aus? Wir entschlüsseln die Geheimcodes der Personaler.
„Frau Müller erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
„Herr Mader verfügt über umfassende, fundierte und vielseitige Fachkenntnisse, die er auch bei schwierigen Aufgaben sehr sicher einsetzte.“
„Frau Müller erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
„Herr Mader besitzt gründliche, abgesicherte Fachkenntnisse, die er auch bei schwierigen Aufgaben sicher einsetzte.“
„Frau Müller hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.“
„Herr Mader hat den Anforderungen stets entsprechende Fachkenntnisse, die er erfolgreich einsetzte.“
„Frau Müller erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“
„Herr Mader verfügte über die erforderlichen Fachkenntnisse.“
„Im Allgemeinen führte Frau Müller alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus.“
„Herr Mader verfügt über hinreichende Fachkenntnisse.“
Zeugnisformulierungen zum Sozialverhalten
Note 1:
„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“
Note 2:
„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war stets gut.“
Note 3:
„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.“
Note 4:
„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war tadellos.“
Note 5:
„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war im Großen und Ganzen zufriedenstellend.“
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