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      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    • Über RATIS

      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
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      • Kostenlose Erstberatung
      • Datenschutz - Gesetzlich garantiert
      • Transparente Kosten
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Eine Kündigung schmerzt. Dennoch sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken. Holen Sie sich eine angemessene Abfindung!

Kontaktieren Sie uns am besten gleich und lassen Sie Ihre mögliche Abfindung von unseren Rechtsanwälten berechnen. Zudem erhalten Sie eine kompetente und kostenlose Ersteinschätzung

Warum RATIS?

Unsere Erfolge

1,4 Mio. €

an Abfindung haben wir bereits für unsere Mandanten durchgesetzt.

3475 €

Abfindung hat jeder unserer Mandanten im Schnitt erhalten.

75%

Erfolgsrate bei außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen.

Abfindung berechnen lassen

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    Ihr Brutto-Monatsgehalt*

    Seit wann arbeiten Sie bereits bei der Firma?*

    Wann haben Sie Ihre Kündigung erhalten?*

    Wunsch-Zeitfenster für Rückruf
    8 -12 Uhr12 -15 Uhr15 -18 Uhr

    * sind Pflichtfelder

    Abfindung: Trostpflaster für gekündigte Arbeitnehmer

    Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist man meist gezwungen, sich finanziell einzuschränken. Doch es gibt eine Möglichkeit, die Geldsorgen nach der Kündigung zu minimieren. 

    Wussten Sie, dass Sie nach einem Jobverlust eventuell eine Abfindung bekommen können? 

    Hier können Sie die Höhe der Abfindung berechnen lassen. Nutzen Sie dazu einfach unser kostenloses Formular.

    Monika Majcher-Byell – Fachanwältin Arbeitsrecht – Kündigung – Abfindung berechnen

    Monika Majcher-Byell

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Die Höhe der Abfindung berechnen

    Wie hoch ist eine Abfindung? Die Höhe der möglichen Abfindung ergibt sich aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dabei spielen vor allem folgende Faktoren eine Rolle: 

    • Die Dauer der Beschäftigung im Betrieb 
    • Die Höhe des Bruttomonatsgehalts
    • Das Verhandlungsgeschick eines Rechtsanwalts
    • Gründe, die zur Kündigung geführt haben

    Um eine Chance auf eine Abfindung zu haben, sollten Sie mindestens 6 Monate im Betrieb angestellt gewesen sein. Zudem darf die Kündigung nicht länger als 3 Wochen zurückliegen. 

    Weitere Faktoren, die die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen bzw. die Höhe der Abfindung beeinflussen können, sind z.B. die Dauer eines möglichen Verfahrens sowie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gibt es beispielsweise große Differenzen zwischen den Parteien und ein schon länger angespanntes Verhältnis bei nur kurzer Beschäftigungsdauer, können sich die Abfindungsverhandlungen schwieriger gestalten. 

    Abfindung berechnen mit der Faustformel

    Eine mögliche Abfindung berechnet man am besten mit der sogenannten Regelformel. Dazu wird die Hälfte des zuletzt erhaltenen Bruttomonatsgehalts mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert:

    0,5 * Bruttomonatsgehalt * Anzahl Beschäftigungsjahre

    Diese Faustformel wird mit Abstand am häufigsten angewendet. Dennoch kann es vorkommen, dass die Abfindung höher oder niedriger ausfällt, denn die Faustformel ist nicht bindend. Je nach Sachlage einigt man sich auch auf einen Berechnungsfaktor von beispielsweise 0,3 bis 2,0. 

    Dabei ist u.a. die Verhandlungsmacht der Parteien entscheidend: Hat der Arbeitgeber schlechte Karten, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wird er sich eher auf eine angemessene Abfindung einlassen. Liegt umgekehrt ein berechtigter Kündigungsgrund vor, wird er möglicherweise versuchen, sich vor einer Abfindung zu drücken oder deutlich weniger zu bezahlen.  

    Kein Anspruch auf Abfindung

    Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es leider nicht (Ausnahme: In einem Tarifvertrag oder Sozialplan wurde etwas anderes vereinbart). Selbst wenn ein Mitarbeiter viele Jahre oder gar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hat, hat er nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses dennoch so häufig zu einem Abfindungsvergleich? 

    • Der Arbeitgeber will unbedingt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum angekündigten Datum eintritt, z.B. weil es schon einen Nachfolger gibt und er den Mitarbeiter unbedingt loswerden will. 
    • Der Arbeitgeber will sich nicht auf einen möglicherweise langwierigen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang einlassen. 
    • Der Arbeitnehmer ist gerne bereit, eine Abfindung mitzunehmen, da er unter keinen Umständen zur Firma zurückkehren will. 

    Warum eine außergerichtliche Einigung?

    Was kostet eine außergerichtliche Einigung?

    Ein außergerichtlicher Einigungsversuch muss nicht teuer sein, wie nachfolgende Tabelle zeigt: Wenn Sie uns mit einer Abfindungsverhandlung beauftragen, zahlen Sie lediglich 110 Euro. Im Erfolgsfall, d.h. wenn wir für Sie dank kluger Verhandlungsstrategien und langjähriger Erfahrung eine Abfindung durchsetzen, erhöht sich die Gesamtgebühr um 330 Euro auf insgesamt 440 Euro. 

    In der zweiten Spalte sehen Sie die Höhe der Abfindung, die wir auf Basis des Monatsgehalts mit der Faustformel berechnet haben. Zieht man davon die Gesamtgebühren ab, bleibt immer noch eine attraktive Abfindung (siehe rechte Spalte).

    Abfindung berechnen bei einer Beschäftigungsdauer von 1 Jahr

    Ihr Monatsgehalt (brutto) Mögliche Abfindung Kosten außergerichtlicher Einigungsversuch (erfolgsunabhängig) Kosten außergerichtlicher Einigung im Erfolgsfall (Gesamt) Ihre Abfindung abzgl. der Gebühren
    2000,- EUR
    1000,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    560,- EUR
    2500,- EUR
    1250,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    810,- EUR
    3000,- EUR
    1500,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    1060,- EUR
    3500,- EUR
    1750,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    1310,- EUR
    4000,- EUR
    2000,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    1560,- EUR
    4500,- EUR
    2250,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    1810,- EUR
    5000,- EUR
    2500,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    2060,- EUR

    Abfindung berechnen bei einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren

    Ihr Monatsgehalt (brutto) Mögliche Abfindung Kosten außergerichtlicher Einigungsversuch (erfolgsunabhängig) Kosten außergerichtlicher Einigung im Erfolgsfall (Gesamt) Ihre Abfindung abzgl. der Gebühren
    2000,- EUR
    3000,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    2560,- EUR
    2500,- EUR
    3750,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    3310,- EUR
    3000,- EUR
    4500,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    4060,- EUR
    3500,- EUR
    5250,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    4810,- EUR
    4000,- EUR
    6000,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    5560,- EUR
    4500,- EUR
    6750,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    6310,- EUR
    5000,- EUR
    7500,- EUR
    110,- EUR
    440,- EUR
    7060,- EUR

    Was bedeutet die Fünftelregelung?

    Sie wurden gekündigt und haben eine Abfindung erhalten – Muss die Abfindung versteuert werden? Die Antwort lautet ja! Eine Abfindung wird steuerlich als außerordentliche Einkunft betrachtet. Es handelt sich also um Einkünfte, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden und in einem Jahr geballt ausgezahlt werden. Da sich mit steigenden Einkünften auch der Steuersatz erhöht, wäre die steuerliche Belastung besonders hoch. Um dies zu vermeiden, gibt es die Fünftelregelung.  

    Was versteht man unter der Fünftelregelung?

    Bei der Fünftelregelung werden die Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Im ersten Schritt ermittelt das Finanzamt die Einkommenssteuer für das zu versteuernde Einkommen, ohne die außerordentlichen Einkünfte (= Steuerbetrag 1). Anschließend werden die außerordentlichen Einkünfte (Abfindung) – wie der Name schon vermuten lässt – durch fünf geteilt und auf das zu versteuernde Jahresbruttogehalt aufgerechnet. Daraus wird erneut die Steuer berechnet (= Steuerbetrag 2). 

    Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen (1 und 2) wird mit fünf multipliziert und schon ergibt sich die auf die gesamte Abfindung zu zahlende Steuer (=Steuerbetrag 3). Die komplette Steuer für das Jahr der Abfindung ergibt sich aus der Summe der Steuerbeträge 1 und 3. Sie halten den Steuersatz dadurch also „künstlich“ niedriger als bei der Anrechnung der gesamten Abfindung auf ein Steuerjahr. Gerade bei hohen Abfindungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich sparen Sie sich hierdurch mehrere hundert bis tausend Euro. 

    Wer hat einen Vorteil durch die Fünftelregelung?

    Einen Vorteil aus der Fünftelregelung haben vor allem Arbeitnehmer, die durch eine hohe Abfindung einen hohen persönlichen Steuersatz zahlen müssten. Durch die Regelung wird verhindert, dass sie sowohl auf die Abfindung als auch auf das Gehalt selbst hohe Einkommensteuern bezahlen. Je höher jedoch das eigene Einkommen ist, umso geringer ist der Vorteil, der sich aus der Fünftelregelung ergibt. Für Arbeitnehmer, die ohnehin den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zahlen müssen, ergibt sich daher aus der Abfindung mit Fünftelregelung kein Vorteil.

    Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Kündigung

    Sie wollen so schnell wie möglich wissen, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen und wie hoch diese ausfallen könnte? Kontaktieren Sie uns am besten sofort, denn wir haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. 

    Anschließend erhalten Sie von uns eine kompetente Ersteinschätzung, d.h. Sie erfahren, wie gut die Chancen auf eine potenzielle Abfindung stehen und wie hoch diese ausfallen könnte. 

    Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

    Das sagen unsere Kunden

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