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Abfindungsrechner bei Kündigung
Kostenlos Ihre mögliche Abfindung berechnen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Mit unserem Rechner erfahren Sie, in welchem Bereich sich Ihre Abfindung bewegt.
Das sagen unsere Kunden
Unsere Erfolge
Übersicht
- Was ist eine Abfindung?
- Kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung
- Voraussetzungen für erfolgreiche Abfindungsverhandlungen
- Die Höhe der Abfindung berechnen
- Warum eine außergerichtliche Einigung?
- Was kostet eine außergerichtliche Einigung?
- Abfindung berechnen und selbst verhandeln
- Unsere Anwältinnen für Arbeitsrecht
- Abfindung berechnen und kostenlos beraten lassen
- Was bedeutet eine Fünftelregelung?
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung man meist gezwungen, sich finanziell einzuschränken. Doch es gibt eine Möglichkeit, die Geldsorgen nach der Kündigung zu minimieren.
Wussten Sie, dass die meisten Arbeitnehmer nach einem Jobverlust sehr gute Chancen auf eine Abfindung haben?
Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner können Sie die Höhe der Abfindung berechnen. Anschließend erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung unserer erfahrenen Rechtsanwälte.
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es leider nicht. Ausnahme: In einem Tarifvertrag oder Sozialplan wurde etwas anderes vereinbart. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lässt und der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet.
(§ 1a KSchG)
In allen anderen Fällen gilt: Selbst wenn ein Mitarbeiter viele Jahre oder gar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hat, hat er nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses dennoch so häufig zu einem Abfindungsvergleich?
- Einige Arbeitgeber wollen unbedingt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum angekündigten Datum eintritt, z.B. weil es schon einen Nachfolger gibt und sie den Mitarbeiter unbedingt loswerden wollen.
- Kein Arbeitgeber will sich freiwillig auf einen möglicherweise langwierigen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang einlassen.
- Arbeitnehmer sind gerne bereit, eine Abfindung mitzunehmen, da viele unter keinen Umständen zur Firma zurückkehren wollen.
Voraussetzungen für Abfindungsverhandlungen
Die Chancen auf eine Abfindung stehen dann gut, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- Die Kündigung liegt nicht länger als 3 Wochen zurück
- Sie arbeiten bereits seit über 6 Monaten im Betrieb
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter
Der Abfindungsrechner verrät die Höhe der Abfindung
Wie hoch ist eine Abfindung? Die Abfindungshöhe ergibt sich aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dabei spielen vor allem folgende Faktoren eine Rolle:
- Die Betriebszugehörigkeit: Wie viele Jahre arbeiten Sie bereits im Betrieb?
- Die Höhe des Bruttomonatsgehalts
- Das Verhandlungsgeschick eines Rechtsanwalts
- Gründe, die zur Kündigung geführt haben
Regelsatz: Die Faustformel im Abfindungsrechner
Eine mögliche Abfindung berechnet man am besten mit der sogenannten Regelformel bzw. dem Regelsatz. Dazu wird die Hälfte des zuletzt erhaltenen Bruttomonatsgehalts mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert:
0,5 * Bruttomonatsgehalt * Anzahl Beschäftigungsjahre
Dieser Regelsatz wird mit Abstand am häufigsten angewendet – auch bei unserem Abfindungsrechner. Dennoch kann es vorkommen, dass die Abfindung höher oder niedriger ausfällt, denn die Faustformel ist nicht bindend. Je nach Sachlage einigt man sich auch auf einen Berechnungsfaktor von beispielsweise 0,3 bis 2,0. Unser Abfindungsrechner gibt Ihnen eine Spanne an, damit Sie wissen, in welchem Bereich sich eine mögliche Abfindung bewegt.
Dabei ist u.a. die Verhandlungsmacht der Parteien entscheidend: Hat der Arbeitgeber schlechte Karten, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wird er sich eher auf eine angemessene Abfindung einlassen. Liegt umgekehrt ein berechtigter Kündigungsgrund vor, wird er möglicherweise versuchen, sich vor einer Abfindung zu drücken oder deutlich weniger zu bezahlen.

Warum eine außergerichtliche Einigung?
- Einvernehmliche Lösungen sind immer schonender als streitige Auseinandersetzungen und bieten die Chance, dass man sich auch danach noch „in die Augen schauen kann“.
- Der Gestaltungsrahmen einer Aufhebungsvereinbarung ist größer; die außergerichtliche Einigung lässt sich interessengerecht gestalten.
- Eine außergerichtliche Einigung verschafft Ihnen schnell Klarheit und Rechtsicherheit im Hinblick auf Ihre berufliche Zukunft.
- Eine außergerichtliche Regelung ist schneller und kostengünstiger (es gelten keine gesetzlichen Mindestgebühren) als ein Gerichtsprozess.
Um eine Chance auf eine Abfindung zu haben, sollten Sie, wie bereits unter dem Punkt Voraussetzungen erwähnt, mindestens 6 Monate im Betrieb angestellt gewesen sein. Zudem darf die Kündigung nicht länger als 3 Wochen zurückliegen. Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle.
Was kostet eine außergerichtliche Einigung?
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch muss nicht teuer sein, wie die nachfolgenden Tabellen zeigen: Wenn Sie uns mit einer Abfindungsverhandlung beauftragen, zahlen Sie lediglich 149 Euro (inkl. MwSt.). Im Erfolgsfall, d.h. wenn wir für Sie dank kluger Verhandlungsstrategien und langjähriger Erfahrung eine Abfindung durchsetzen, erhöht sich die Gesamtgebühr um 449 Euro (inkl. MwSt.) auf insgesamt 598 Euro (inkl. MwSt.).
In der zweiten Spalte sehen Sie die Höhe der Abfindung, die wir auf Basis des Monatsgehalts mit unserem Abfindungsrechner berechnet haben. Zieht man von dem Ergebnis, das unser Rechner ermittelt, die Gesamtgebühren ab, bleibt immer noch eine attraktive Abfindung (siehe rechte Spalte).
Abfindung berechnen bei einer Beschäftigungsdauer von 1 Jahr
Ihr Monatsgehalt (brutto) | Mögliche Abfindung* | Kosten außergerichtlicher Einigungsversuch (erfolgsunabhängig) | Kosten außergerichtlicher Einigung im Erfolgsfall (gesamt) | Ihr Ergebnis |
---|---|---|---|---|
2000 | 1000 | 149 | 598 | 402 |
2500 | 1250 | 149 | 598 | 652 |
3000 | 1500 | 149 | 598 | 902 |
3500 | 1750 | 149 | 598 | 1152 |
4000 | 2000 | 149 | 598 | 1402 |
4500 | 2250 | 149 | 598 | 1652 |
5000 | 2500 | 149 | 598 | 1902 |
Abfindung berechnen bei einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren
Ihr Monatsgehalt (brutto) | Mögliche Abfindung | Kosten außergerichtlicher Einigungsversuch (erfolgsunabhängig) | Kosten außergerichtliche Einigung im Erfolgsfall (gesamt) | Ihr Ergebnis |
---|---|---|---|---|
2000 | 3000 | 149 | 598 | 2402 |
2500 | 3750 | 149 | 598 | 3152 |
3000 | 4500 | 149 | 598 | 3902 |
3500 | 5250 | 149 | 598 | 4652 |
4000 | 6000 | 149 | 598 | 5402 |
4500 | 6750 | 149 | 598 | 6152 |
5000 | 7500 | 149 | 598 | 6902 |
Abfindung berechnen und selbst verhandeln
Was Sie vor und während der Verhandlung bedenken sollten
Strategien der Arbeitgeber
- Vorgesetzte sind in der Regel gut geschult und kennen Tricks, wie Sie Ihre Machtposition bei Abfindungsverhandlungen einsetzen.
- Arbeitgeber deklarieren ein Abfindungsangebot oft als alternativlos, nach dem Motto: Annehmen oder leer ausgehen. Das ist in aller Regel eine leere Drohung.
- Lassen Sie sich nicht hetzen. Oftmals verbinden Arbeitgeber ein Abfindungsangebot mit einem Ultimatum. Dann sollten Sie lieber die Frist verstreichen lassen, als eine unbedachte Regelung zu treffen. Nach unserer Erfahrung besteht auch nach Ablauf der Annahmefrist immer noch Gelegenheit für eine Einigung. Sie können nicht einschätzen, ob das Angebot Ihres Chefs fair ist? Unser Abfindungsrechner gibt Ihnen eine erste Orientierung über die Höhe der möglichen Abfindung.
Optionen nach einer Kündigung
- Wenn schon eine Kündigung ausgesprochen wurde, bleiben laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur 3 Wochen Zeit, um außergerichtlich eine Abfindung zu verhandeln. Mit Ablauf der 3-wöchigen Anrufungsfrist zum Arbeitsgericht werden die meisten Kündigungen rechtswirksam; dann gibt es für den Arbeitgeber in aller Regel keinen Anlass mehr, eine Abfindung zu zahlen.
- Wenn Sie sicher sind, dass die Kündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde, können Sie Ihrem Arbeitgeber drohen, sich auf Ihren Arbeitsplatz „zurückzuklagen“. Generell gilt aber bei Drohungen im Rahmen von Verhandlungen: drohen Sie nichts an, was Sie nicht auch umsetzen können/wollen.
- Beachten Sie, dass für die Bemessung einer Abfindung alle regelmäßig gezahlten leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile maßgeblich sind. Eine Vergütung für Überstunden findet keine Berücksichtigung; es sei denn, dass es sich hierbei gar nicht um Überstunden im Rechtsinne gehandelt hat.
- Sie sollten vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber wissen, mit welchem Betrag Sie ungefähr rechnen können. Auf Basis Ihres Brottomonatsgehalts und der Beschäftigungsdauer können Sie mit dem Abfindungsrechner die ungefähre Höhe der Abfindung berechnen.
Abfindung und Arbeitslosengeld
- Bedenken Sie dabei aber, dass die Abfindungshöhe als Richtwert zu verstehen ist. Erfahrungswerte zeigen, dass sich Abfindungen regelmäßig in einer Größenordnung von < 0,4 bis zu < 2,0 * Bruttomontagehalt je Beschäftigungsjahr bewegen. Aber Achtung: Die Vereinbarung einer höheren Abfindung als 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Anzahl Beschäftigungsjahre oder die Verkürzung einer Kündigungsfrist verursachen in aller Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Bezug von ALG. Im schlechtesten Fall können Sie dann bis zu 6 Monate vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt werden.
- Bei einer langen Kündigungsfrist kann eine Abfindung – sperrzeitunschädlich – durch die Vereinbarung einer Sonderkündigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer im Falle einer Anschlussbeschäftigung erhöht werden (sog. Sprinter- oder Turbo-Klausel).
- Wenn die Vereinbarung über die Abfindung Bestandteil eines Aufhebungsvertrags ist, bedarf die Vereinbarung immer der gesetzlichen Schriftform; d.h. Sie muss von beiden Parteien im Original unterschrieben sein, um wirksam zu sein.
- Maßgeblich für den Zeitpunkt des Zustandekommens einer Aufhebungsvereinbarung ist immer das Datum der letzten Unterschrift. Dieser Zeitpunkt ist auch maßgeblich für die Bestimmung der alternativen Kündigungsfrist, die durch die Vereinbarung nicht abgekürzt werden darf (s.o.). Hier ist besondere Vorsicht geboten, wenn sich die Verhandlungen über einen Monatswechsel hinziehen.
- Wichtiger Hinweis: Wenn Sie zu hoch pokern, kann es Ihnen auch passieren, dass Sie leer ausgehen, etwa weil der Arbeitgeber dann doch lieber am Arbeitsverhältnis festhalten will.
Sie haben das Ergebnis des Abfindungsrechners erhalten? Wenn Sie zunächst versuchen wollen, die Abfindung selbst zu verhandeln, finden Sie im Folgenden unseren kostenlosen Ratgeber:
Warum doch einen Anwalt beauftragen?
- Die Erfolgswahrscheinlichkeit, eine Abfindung zu erhalten, ist mit einem auf Abfindungsverhandlungen spezialisierten Anwalt höher. Er kennt alle Tricks, Kniffe und Strategien, um das beste Ergebnis, d.h. eine Weiterbeschäftigung oder angemessene Abfindung (ggf. sogar deutlich über dem Regelsatz, d.h. am oberen Ende der durch den Abfindungsrechner ermittelten Spanne) für Sie herauszuholen. Ein erfahrener Verhandler hat das nötige Gespür, um zu erkennen, wann sein Gegenüber nur blufft und wann eine Einigung tatsächlich zu scheitern droht.
- Selbst wenn es Ihnen gelingt, eine aus Ihrer Sicht angemessene Abfindung zu verhandeln, könnte der Betrag noch deutlich unter dem liegen, was möglich wäre. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann basierend auf Ihrem individuellen Fall sehr gut einschätzen, wie viel Abfindung erzielt werden kann. Im Rahmen der Verhandlungen entwickelt er ein gutes Gefühl für den Verhandlungsspielraum der Gegenseite.
- Wenn Sie die Verhandlungen einem Anwalt überlassen, können Sie sich bereits um die Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft (Jobsuche etc.) kümmern und müssen sich nicht mehr selbst mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber auseinandersetzen.
Gehen Sie nicht das Risiko einer Arbeitslosengeld-Sperre ein
- Ein Rechtsanwalt wird auch immer dafür sorgen, dass Sie bei der Zahlung einer Abfindung keine Sperre oder Kürzung des Arbeitslosengelds zu befürchten haben. Sie erhalten die Abfindung dann zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
- Das Erstgespräch bei RATIS ist immer kostenlos und wenn Sie RATIS mit der Abfindungsverhandlung beauftragen, machen wir uns in aller Regel für Sie bezahlt; d.h. das wirtschaftliche Ergebnis der Verhandlungen übersteigt immer die damit einhergehenden Kosten. Falls nicht, verbleiben Ihnen im schlechtesten Fall unterm Strich Kosten in Höhe von 149 € (inkl. MwSt.). Dies ist weniger als der Selbstbehalt vieler Rechtsschutzversicherungen.
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts – von der Selbstbeteiligung mal abgesehen – überhaupt kein Kostenrisiko.
- Ein Rechtsanwalt weiß auch, wann und wie eine Abfindung steuerlich gestaltet werden kann, damit Ihnen von der Abfindung unterm Strich mehr verbleibt. Außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen werden im deutschen Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt. Die Besteuerung ist also niedriger (sog. Fünftelregelung).
Abfindungsrechner und kostenlose Erstberatung nutzen
Sie wollen so schnell wie möglich wissen, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen und wie hoch diese ausfallen könnte? Dann schnell Abfindung berechnen mit dem Abfindungsrechner. Nach der Berechnung des Ergebnisses, das Sie per E-Mail erhalten, können Sie RATIS für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Beachten Sie: Wir haben nach Zugang des Kündigungsschreibens nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen.
Anschließend erhalten Sie von uns eine kompetente und kostenlose Beratung, d.h. Sie erfahren, wie gut die Chancen auf eine potenzielle Abfindung stehen. Wir wissen, was bei Kündigungen durch Arbeitgeber zu tun ist und konnten bereits für zahlreiche zufriedene Mandanten Abfindungen verhandeln. So steht Ihnen nach einer Kündigung nicht nur das Arbeitslosengeld, sondern auch eine angemessene Abfindung zur Verfügung, um die Lebensgrundlage zu sichern.
Wir beraten bundesweit.
Was bedeutet die Fünftelregelung?
Sie wurden gekündigt und haben eine Abfindung erhalten – muss die Abfindung versteuert werden? Die Antwort lautet ja! Eine Abfindung wird steuerlich als außerordentliche Einkunft betrachtet. Es handelt sich also um Einkünfte, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden und in einem Jahr geballt ausgezahlt werden. Da sich mit steigenden Einkünften auch der Steuersatz erhöht, wäre die Belastung durch eine hohe Steuer besonders gravierend. Um dies zu vermeiden, gibt es die Fünftelregelung.
Was versteht man unter der Fünftelregelung?
Bei der Fünftelregelung werden die Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Im ersten Schritt ermittelt das Finanzamt die Einkommenssteuer für das zu versteuernde Einkommen (basierend auf der Steuerklasse), ohne die außerordentlichen Einkünfte (= Steuerbetrag 1). Anschließend werden die außerordentlichen Einkünfte (Abfindung) – wie der Name schon vermuten lässt – durch fünf geteilt und auf das zu versteuernde Jahresbruttogehalt aufgerechnet. Daraus wird erneut die Steuer berechnet (= Steuerbetrag 2).
Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen (1 und 2) wird mit fünf multipliziert und schon ergibt sich die auf die gesamte Abfindung zu zahlende Steuer (=Steuerbetrag 3). Die komplette Steuer für das Jahr der Abfindung ergibt sich aus der Summe der Steuerbeträge 1 und 3. Sie halten den Steuersatz dadurch also „künstlich“ niedriger als bei der Anrechnung der gesamten Abfindung auf ein Steuerjahr. Gerade bei hohen Abfindungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich sparen Sie sich hierdurch mehrere hundert bis tausend Euro.
Beispiel:
Der alleinstehende Arbeitnehmer Herr Meier hat im Jahr 2018 ein zu versteuerndes Einkommen von 51.000 Euro. Er wurde nach 4 Jahren im Betrieb gekündigt. Nach erfolgreichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hat er im selben Jahr eine Abfindung in der Höhe von 8.500 Euro erhalten.
Zu versteuerndes Einkommen: | 51.000 + (8500/5) = 52.700 |
Einkommensteuer bei 52.700 | 13.523 |
Einkommensteuer bei 51.000 | 12.832 |
Differenz | 691 |
Lohnsteuer | 691 x 5 = 3.455 |
Abfindung berechnen (netto) | 8.500 - 3.455 = 5.045 |
Wer hat einen Vorteil durch die Fünftelregelung?
Einen Vorteil aus der Fünftelregelung haben vor allem Arbeitnehmer, die durch eine hohe Abfindung einen hohen persönlichen Steuersatz zahlen müssten. Durch die Regelung wird verhindert, dass sie sowohl auf die Abfindung als auch auf das Gehalt selbst hohe Einkommensteuern bezahlen. Je höher jedoch das eigene Einkommen ist, umso geringer ist der Vorteil, der sich aus der Fünftelregelung ergibt. Für Arbeitnehmer, die ohnehin den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zahlen müssen, ergibt sich daher aus der Abfindung mit Fünftelregelung kein Vorteil. Sie haben Fragen zu Ihrer Nettoabfindung? Steuerberater und Fachanwälte für Arbeitsrecht können Auskunft geben.