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Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Abfindungsrechner bei Kündigung

Kostenlos Ihre mögliche Abfindung berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Mit unserem Rechner erfahren Sie, in welchem Bereich sich Ihre Abfindung bewegt. 

Das sagen unsere Kunden

Unsere Erfolge

0 Mio Euro
an Abfindung konnten wir bereits für unsere Mandanten durchsetzen
0 Euro
Abfindung haben unsere Mandanten im Schnitt erhalten

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung man meist gezwungen, sich finanziell einzuschränken. Doch es gibt eine Möglichkeit, die Geldsorgen nach der Kündigung zu minimieren. 

Wussten Sie, dass die meisten Arbeitnehmer nach einem Jobverlust sehr gute Chancen auf eine Abfindung haben?

Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner können Sie die Höhe der Abfindung berechnen. Anschließend erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung unserer erfahrenen Rechtsanwälte.

Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es leider nicht. Ausnahme: In einem Tarifvertrag oder Sozialplan wurde etwas anderes vereinbart. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lässt und der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet.
(§ 1a KSchG)

In allen anderen Fällen gilt: Selbst wenn ein Mitarbeiter viele Jahre oder gar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hat, hat er nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses dennoch so häufig zu einem Abfindungsvergleich?

Voraussetzungen für Abfindungsverhandlungen

Die Chancen auf eine Abfindung stehen dann gut, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:

Der Abfindungsrechner verrät die Höhe der Abfindung

Wie hoch ist eine Abfindung? Die Abfindungshöhe ergibt sich aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dabei spielen vor allem folgende Faktoren eine Rolle:

Weitere Faktoren, die die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen bzw. die Abfindungshöhe beeinflussen können, sind z.B. die Verhandlungsmacht sowie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gibt es beispielsweise große Differenzen zwischen den Parteien und ein schon länger angespanntes Verhältnis bei nur kurzer Beschäftigungsdauer, können sich die Abfindungsverhandlungen schwieriger gestalten. Diese und weitere Faktoren kann ein Abfindungsrechner natürlich nicht abschätzen. An dieser Stelle ist die Erfahrung eines Rechtsanwalts gefragt. 

Regelsatz: Die Faustformel im Abfindungsrechner

Eine mögliche Abfindung berechnet man am besten mit der sogenannten Regelformel bzw. dem Regelsatz. Dazu wird die Hälfte des zuletzt erhaltenen Bruttomonatsgehalts mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert:

0,5 * Bruttomonatsgehalt * Anzahl Beschäftigungsjahre

Dieser Regelsatz wird mit Abstand am häufigsten angewendet – auch bei unserem Abfindungsrechner. Dennoch kann es vorkommen, dass die Abfindung höher oder niedriger ausfällt, denn die Faustformel ist nicht bindend. Je nach Sachlage einigt man sich auch auf einen Berechnungsfaktor von beispielsweise 0,3 bis 2,0. Unser Abfindungsrechner gibt Ihnen eine Spanne an, damit Sie wissen, in welchem Bereich sich eine mögliche Abfindung bewegt. 

Dabei ist u.a. die Verhandlungsmacht der Parteien entscheidend: Hat der Arbeitgeber schlechte Karten, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wird er sich eher auf eine angemessene Abfindung einlassen. Liegt umgekehrt ein berechtigter Kündigungsgrund vor, wird er möglicherweise versuchen, sich vor einer Abfindung zu drücken oder deutlich weniger zu bezahlen.

abfindungsrechner abfindung berechnen

Warum eine außergerichtliche Einigung?

Um eine Chance auf eine Abfindung zu haben, sollten Sie, wie bereits unter dem Punkt Voraussetzungen erwähnt, mindestens 6 Monate im Betrieb angestellt gewesen sein. Zudem darf die Kündigung nicht länger als 3 Wochen zurückliegen. Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle.

Was kostet eine außergerichtliche Einigung?

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch muss nicht teuer sein, wie die nachfolgenden Tabellen zeigen: Wenn Sie uns mit einer Abfindungsverhandlung beauftragen, zahlen Sie lediglich 149 Euro (inkl. MwSt.). Im Erfolgsfall, d.h. wenn wir für Sie dank kluger Verhandlungsstrategien und langjähriger Erfahrung eine Abfindung durchsetzen, erhöht sich die Gesamtgebühr um 449 Euro (inkl. MwSt.) auf insgesamt 598 Euro (inkl. MwSt.). 

In der zweiten Spalte sehen Sie die Höhe der Abfindung, die wir auf Basis des Monatsgehalts mit unserem Abfindungsrechner berechnet haben. Zieht man von dem Ergebnis, das unser Rechner ermittelt, die Gesamtgebühren ab, bleibt immer noch eine attraktive Abfindung (siehe rechte Spalte).

Abfindung berechnen bei einer Beschäftigungsdauer von 1 Jahr

Ihr
Monatsgehalt
(brutto)
Mögliche
Abfindung*
Kosten
außergerichtlicher
Einigungsversuch
(erfolgsunabhängig)
Kosten
außergerichtlicher
Einigung im Erfolgsfall
(gesamt)
Ihr Ergebnis
20001000149598402
25001250149598652
30001500149598902
350017501495981152
400020001495981402
450022501495981652
500025001495981902

Abfindung berechnen bei einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren

Ihr Monatsgehalt (brutto)Mögliche AbfindungKosten außergerichtlicher Einigungsversuch (erfolgsunabhängig)Kosten
außergerichtliche Einigung
im Erfolgsfall
(gesamt)
Ihr Ergebnis
200030001495982402
250037501495983152
300045001495983902
350052501495984652
400060001495985402
450067501495986152
500075001495986902

Abfindung berechnen und selbst verhandeln

Was Sie vor und während der Verhandlung bedenken sollten

Strategien der Arbeitgeber

Optionen nach einer Kündigung

Abfindung und Arbeitslosengeld

Sie haben das Ergebnis des Abfindungsrechners erhalten? Wenn Sie zunächst versuchen wollen, die Abfindung selbst zu verhandeln, finden Sie im Folgenden unseren kostenlosen Ratgeber:

Warum doch einen Anwalt beauftragen?

Gehen Sie nicht das Risiko einer Arbeitslosengeld-Sperre ein

Abfindungsrechner und kostenlose Erstberatung nutzen

Sie wollen so schnell wie möglich wissen, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen und wie hoch diese ausfallen könnte? Dann schnell Abfindung berechnen mit dem Abfindungsrechner. Nach der Berechnung des Ergebnisses, das Sie per E-Mail erhalten, können Sie RATIS für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Beachten Sie: Wir haben nach Zugang des Kündigungsschreibens nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. 

Anschließend erhalten Sie von uns eine kompetente und kostenlose Beratung, d.h. Sie erfahren, wie gut die Chancen auf eine potenzielle Abfindung stehen. Wir wissen, was bei Kündigungen durch Arbeitgeber zu tun ist und konnten bereits für zahlreiche zufriedene Mandanten Abfindungen verhandeln. So steht Ihnen nach einer Kündigung nicht nur das Arbeitslosengeld, sondern auch eine angemessene Abfindung zur Verfügung, um die Lebensgrundlage zu sichern.

Wir beraten bundesweit.  

Was bedeutet die Fünftelregelung?

Sie wurden gekündigt und haben eine Abfindung erhalten – muss die Abfindung versteuert werden? Die Antwort lautet ja! Eine Abfindung wird steuerlich als außerordentliche Einkunft betrachtet. Es handelt sich also um Einkünfte, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden und in einem Jahr geballt ausgezahlt werden. Da sich mit steigenden Einkünften auch der Steuersatz erhöht, wäre die Belastung durch eine hohe Steuer besonders gravierend. Um dies zu vermeiden, gibt es die Fünftelregelung.

Was versteht man unter der Fünftelregelung?

Bei der Fünftelregelung werden die Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Im ersten Schritt ermittelt das Finanzamt die Einkommenssteuer für das zu versteuernde Einkommen (basierend auf der Steuerklasse), ohne die außerordentlichen Einkünfte (= Steuerbetrag 1). Anschließend werden die außerordentlichen Einkünfte (Abfindung) – wie der Name schon vermuten lässt – durch fünf geteilt und auf das zu versteuernde Jahresbruttogehalt aufgerechnet. Daraus wird erneut die Steuer berechnet (= Steuerbetrag 2).

Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen (1 und 2) wird mit fünf multipliziert und schon ergibt sich die auf die gesamte Abfindung zu zahlende Steuer (=Steuerbetrag 3). Die komplette Steuer für das Jahr der Abfindung ergibt sich aus der Summe der Steuerbeträge 1 und 3. Sie halten den Steuersatz dadurch also „künstlich“ niedriger als bei der Anrechnung der gesamten Abfindung auf ein Steuerjahr. Gerade bei hohen Abfindungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich sparen Sie sich hierdurch mehrere hundert bis tausend Euro.

Beispiel: 
Der alleinstehende Arbeitnehmer Herr Meier hat im Jahr 2018 ein zu versteuerndes Einkommen von 51.000 Euro. Er wurde nach 4 Jahren im Betrieb gekündigt. Nach erfolgreichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hat er im selben Jahr eine Abfindung in der Höhe von 8.500 Euro erhalten. 

Wer hat einen Vorteil durch die Fünftelregelung?

Einen Vorteil aus der Fünftelregelung haben vor allem Arbeitnehmer, die durch eine hohe Abfindung einen hohen persönlichen Steuersatz zahlen müssten. Durch die Regelung wird verhindert, dass sie sowohl auf die Abfindung als auch auf das Gehalt selbst hohe Einkommensteuern bezahlen. Je höher jedoch das eigene Einkommen ist, umso geringer ist der Vorteil, der sich aus der Fünftelregelung ergibt. Für Arbeitnehmer, die ohnehin den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zahlen müssen, ergibt sich daher aus der Abfindung mit Fünftelregelung kein Vorteil. Sie haben Fragen zu Ihrer Nettoabfindung? Steuerberater und Fachanwälte für Arbeitsrecht können Auskunft geben. 

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