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Vom Dieselskandal betroffen?

Dieselskandal

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Aktuelles Urteil:

04.08.2025

Am 18. September diesen Jahres jährt sich der Dieselskandal zum zehnten Mal. Seit dem 1. August 2025 sorgt ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Aufsehen: Die Luxemburger Richter korrigieren erneut die bisherige Diesel-Rechtsprechung des BGH. Fahrzeughersteller sind nun verpflichtet, stets eine angemessene Entschädigung zu leisten – ein Beruf auf den „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ ist nicht länger zulässig.

10 Jahre Dieselskandal – Eine Bilanz

Im Jahr 2015 wurde mit dem Bekanntwerden des Dieselskandals ein Erdbeben in der Automobilindustrie ausgelöst. Zehn Jahre später wirft der Skandal noch immer lange Schatten – rechtlich, wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich. Was als Manipulation von Abgaswerten bei Volkswagen begann, entwickelte sich zu einer globalen Vertrauenskrise gegenüber einem gesamten Industriezweig.

Der Ursprung des Skandals

Im September 2015 deckte die US-Umweltbehörde (EPA) auf, dass Volkswagen in Millionen von Dieselfahrzeugen eine sogenannte „Defeat Device“-Software installiert hatte. Diese Software erkannte, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befand, und reduzierte in diesem Fall gezielt die Stickoxid-Emissionen. Im realen Straßenbetrieb lagen die Emissionen jedoch um ein Vielfaches über den gesetzlichen Grenzwerten.

Was zunächst als Einzelfall bei VW erschien, weitete sich bald auf andere Hersteller aus. Auch Daimler, Audi, BMW und andere standen unter Verdacht – und teils ebenfalls vor Gericht. Der Dieselmotor, einst das Vorzeigetechnologie deutscher Ingenieurskunst, verlor massiv an Ansehen.

Juristische und wirtschaftliche Folgen

Die rechtlichen Folgen waren weitreichend: VW musste allein in den USA rund 30 Milliarden Euro an Strafen, Rückkäufen und Entschädigungen zahlen. Weltweit wurden Sammelklagen eingereicht, darunter auch in Europa. Zahlreiche Manager – darunter der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn – gerieten ins Visier der Justiz.

Auch wirtschaftlich war der Schaden enorm. Der Kurs der VW-Aktie stürzte ab, und das Vertrauen in deutsche Autobauer erlitt tiefgreifenden Schaden. Gleichzeitig führte der Skandal zu einem beschleunigten Umdenken in der Branche: Die Entwicklung alternativer Antriebe, insbesondere der Elektromobilität, wurde verstärkt forciert – nicht zuletzt, um das beschädigte Image zu reparieren.

 

Politische und gesellschaftliche Auswirkungen

Der Dieselskandal war auch ein politischer Skandal. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Autoindustrie geriet in den Fokus. Behörden hatten jahrelang weggesehen oder zu lasche Prüfverfahren zugelassen. Der Begriff der „Auto-Republik Deutschland“ wurde zum Synonym für eine gefährlich einseitige Industriepolitik.

In der Gesellschaft wuchs das Umweltbewusstsein. Die Diskussion um saubere Luft, Fahrverbote in Innenstädten und alternative Mobilitätskonzepte gewann an Bedeutung. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe erhielten Auftrieb, ebenso wie politische Forderungen nach strengeren Klimaschutzgesetzen.

Was bleibt nach 10 Jahren?

Zehn Jahre nach dem Skandal ist klar: Der Dieselmotor hat an Bedeutung verloren, obwohl er technisch weiterentwickelt wurde. Die Elektromobilität ist zum neuen Leitbild geworden – nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus ökonomischer Notwendigkeit.

Der Dieselskandal hat offengelegt, wie schnell wirtschaftliche Interessen über ethische und ökologische Standards gestellt werden können – aber auch, wie wichtig Kontrolle, Transparenz und Konsequenzen in einem Rechtsstaat sind.

Er bleibt Mahnmal und Wendepunkt zugleich: für eine Industrie im Umbruch, für eine Politik, die um Vertrauen ringt, und für eine Gesellschaft, die mehr Nachhaltigkeit einfordert.

Wichtige Urteile seit 2015 im Überblick:

1. August 2025

EuGH – C‑666/23
Hersteller haften auch dann, wenn ihre Fahrzeuge eine EG-Typgenehmigung erhalten haben. Abschalteinrichtungen können nicht durch Behördenfreigabe gerechtfertigt werden. Die Differenzschaden-Berechnung (z. B. 5–15 % des Kaufpreises) bleibt nur dann zulässig, wenn sie eine „angemessene Wiedergutmachung“ für Verbraucher darstellt.


17. Juli 2025

OLG München – 23 U 3662/22
Über 33.000 € Schadensersatz für ein Wohnmobil mit Stellantis-Diesel. Grund: sittenwidrige Schädigung durch eine „Eieruhr“-Abschalteinrichtung, die die Emissionskontrolle nach 22 Minuten deaktiviert.


5. Dezember 2024 (veröffentlicht Mai 2025)

OLG München – 29 U 8707/21
10 % des Kaufpreises als Differenzschaden wegen unzulässigem Thermofenster in einem VW Golf VII (EA288).


12. November 2024

OLG Köln – 4 U 39/24
Kläger erhält 2.943 € Schadensersatz. Das OLG korrigiert das erstinstanzliche Urteil teilweise. Keine Revision zugelassen. Fahrzeug mit EA-Motor betroffen.


25. Juli 2024

OLG München – 29 U 6194/21
5 % Differenzschaden für einen VW Passat Variant 2.0 TDI (EA288), zugesprochen gemäß § 287 ZPO. Gericht stellt unzulässige Abschalteinrichtung fest.


17. Mai 2024

OLG Köln – 11 U 158/22
Differenzschaden von 10 % für einen Mercedes C 220 d (Euro 6, Thermofenster). Schon fahrlässiges Verhalten des Herstellers reichte dem Gericht aus.


Mai 2025

Landgericht Braunschweig – mehrere Verfahren
Strafurteile gegen ehemalige Manager von VW und Audi. Der Hauptverantwortliche erhält 4,5 Jahre Haft. Weitere Bewährungsstrafen wegen Betrug, Marktmanipulation und Umweltdelikten. Verfahren gegen Martin Winterkorn wurde im Juni 2025 aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.


26. Oktober 2023

OLG Köln – 24 U 205/21
Rückabwicklung des Kaufvertrags für einen Mercedes SLK 250 d (OM 651 Euro 6). Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung festgestellt.


25. November 2021

BGH – VII ZR 238/20 u. a.
Audi haftet für unzulässige Abschalteinrichtung in VW-Motoren des Typs EA189 – relevante Kenntnis im Unternehmen reichte für Haftung aus.


8. Dezember 2021

BGH – VIII ZR 190/19
Kunden dürfen Rückabwicklung verlangen, wenn Software-Updates (z. B. Thermofenster) nicht nachweislich wirksam und nachhaltig sind.


16. Dezember 2021

BGH – VII ZR 389/21
Auch Käufer mit Leasing- oder Rückgaberechten haben Anspruch auf Schadensersatz bei unzulässiger Abschalteinrichtung.


März 2021

BGH – VI ZR 889/20
Ein Thermofenster allein reicht nicht für eine sittenwidrige Schädigung. Eine Haftung erfordert bewusste Täuschung.


9. April 2021

OLG Naumburg – 8 U 68/20
Schadensersatz für einen VW Golf VII mit EA288-Motor. Grund: Prüfstanderkennung trotz moderner Motorentechnik. Anwendung von § 826 BGB.


25. Mai 2020

BGH – VI ZR 252/19
Grundsatzurteil: Schadensersatz auch für Gebrauchtwagenkäufer, selbst wenn der Dieselskandal bereits bekannt war. Nutzungsentschädigung wird angerechnet.


27. Februar 2018

BVerwG – 7 C 26.16 / 7 C 30.17
Städte dürfen Fahrverbote für Dieselautos verhängen, um Luftreinhaltepläne einzuhalten – u. a. in Stuttgart und Düsseldorf.


23. Mai 2017

LG Bayreuth – 23 O 348/16
Rückabwicklung des Kaufvertrags für einen Audi A5 mit EA189-Motor. VW musste nahezu den gesamten Kaufpreis zurückerstatten.