Lebensversicherung widerrufen
Wir erklären Ihnen, warum sich ein Widerruf bzw. Widerspruch einer Kapitallebensversicherung lohnen kann und wie Sie selbst Ihre Lebensversicherung widerrufen.
Warum Lebensversicherung widerrufen?
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Kompakte Infos über Kapitallebensversicherungen
Rendite unter der Inflationsrate
Bereits seit 1983 darf nach einer rechtskräftigen Entscheidung des LG Hamburg behauptet werden, dass Kapitallebensversicherungen ein „legaler Betrug“ seien.
Bei den meisten dieser Verträge handelt es sich gar nicht um eine Versicherung, sondern um einen langfristigen Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist.
Mythos „Garantiezins"
Täuschen lassen darf man sich dabei insbesondere nicht von dem sog. „Garantiezins“, der oftmals gar keiner ist und in aller Regel ohnehin nur auf die um Abschluss- und Verwaltungskosten geminderten Beiträge gezahlt wird; d.h. ein großer Teil Ihrer Beiträge wird gar keiner Verzinsung zugeführt. Bezogen auf den Gesamtbetrag Ihrer Beiträge schmälert das die Rendite beträchtlich.
Viele Versicherte wurden um Ihre Ersparnisse gebracht
Als Mittel zur Altersvorsorge war und ist die Kapitallebensversicherung und die sogenannte Rentenversicherung denkbar ungeeignet.
Dennoch gibt es in Deutschland aktuell noch ca. 90 Millionen laufende Lebensversicherungs- und Rentenverträge. Angeheizt durch die Maßnahmen der Politik zur Förderung der privaten Altersvorsorge haben die Versicherer in den letzten Jahren ungeachtet der vom LG Hamburg offenbarten Umstände die Lebens- und Rentenversicherung als das Mittel der Wahl bei der Altersvorsorge verkauft.
Die dahinterstehende Wahrheit ist schwer zu verkraften: Sie haben mit Ihrem sauer verdienten Geld über Jahre hinweg das Vermögen der Versicherungen vermehrt und wurden dabei ganz oder teilweise um Ihre Ersparnisse gebracht. 2016 hatten die Versicherer in Finanztöpfen gut 233 Milliarden € versteckt, an denen die Kunden nicht oder nur gänzlich untergeordnet beteiligt sind.
Die Lösung: Lebensversicherung widerrufen
Die gute Nachricht: Für viele Versicherungsnehmer gibt es die Hoffnung, sich ihr Geld von den Versicherungen nicht nur zurückzuholen, sondern dabei auch noch an den Gewinnen der Versicherungen zu partizipieren. Überlegen Sie nicht länger: Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, Ihren Vertrag zu widerrufen. Das ist besser als die Versicherung zu kündigen, denn so erhalten Sie alle Beiträge inkl. Zinsen zurück. Lediglich der Rückkaufwert wird abgezogen. Juristen sprechen auch vom ewigen Widerspruchsrecht (BGH-Urteil: Az.: IV ZR 76/11).
Voraussetzungen für den Widerruf
Um vom ewigen Widerspruchsrecht profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Vertrag muss zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen worden sein
- Die Widerrufsbelehrung fehlt oder ist unvollständig oder fehlerhaft.
Was passiert nach dem Widerruf?
Nachdem die Versicherung den Widerspruch erhalten hat, bleibt abzuwarten, wie sie darauf reagiert. Nicht selten drücken sich Versicherer vor der Rückabwicklung, indem sie die Antwortfrist verstreichen lassen und sich gar nicht melden. Oder sie behaupten, dass ein Widerspruch nicht möglich sei. Egal ob und wie die Versicherung reagiert – wir helfen Ihnen in jeder Situation.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie wollen, dass unsere Rechtsanwälte Ihre Police kostenlos und unverbindlich auf häufige Fehler überprüfen? Oder möchten Sie sich zunächst allgemein zum Widerruf der Lebensversicherung beraten lassen? Dann senden Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie uns unter 0851-986130-0 an. Wir vertreten Versicherungsnehmer bundesweit.