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      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

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Widerruf
der Lebensversicherung

Widerruf Lebensversicherung: FAQ

Das Wichtigste zum Widerruf im Überblick

Widerruf möglich, wenn...

... der Vertrag zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde und

... Sie keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben (laut Verbraucherzentrale bei 60% der Verträge der Fall).

Nachträglicher Widerruf möglich

Sie können Ihren Lebensversicherungs-Vertrag auch noch nachträglich widerrufen, wenn Sie bereits gekündigt haben.

Beiträge inkl. Zinsen zurück

Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie Ihre Beiträge zurück, inklusive Zinsen. Die Versicherung darf davon lediglich geringe Abzüge machen. Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie selbst berechnen, wieviel Geld Ihnen die Versicherung zurückzahlen muss.

Hintergrund

Bereits im Jahr 1982 hat der Bund der Versicherten (BdV) zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg mit drastischen Worten darauf hingewiesen, dass viele Kapitallebensversicherungen für die Altersvorsorge ungeeignet sind:

„Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein ,legaler Betrug’. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist.“

Auch heute raten Verbraucherzentralen von Kapitallebensversicherung ab und nennen sie eines der „schlechtesten Produkte für die Altersvorsorge“.

Trotz dieser deutlichen Warnung sind Lebensversicherungen bei vielen Menschen noch immer das Mittel erster Wahl, wenn es um die Altersvorsorge geht. Ende 2015 bestanden deutschlandweit rund 90 Millionen Lebensversicherungsverträge.

Kapitallebensversicherung – Ein schlechtes Geschäft?

Die Rendite von Lebensversicherungen ist oft niedriger, als es scheint.

Wenn Versicherungsgesellschaften von der Rendite einer Kapitallebensversicherung sprechen, dann meinen sie damit regelmäßig die Anlagerendite. Vom bezahlten Versicherungsbeitrag werden jedoch die Vertreterprovisionen, Verwaltungskosten und Risikoanteile abgezogen. Es fließt also nicht der gesamte Beitrag in die Kapitalanlage.

Mittlerweile bieten viele Finanzberater an, die Rendite auf den tatsächlich gezahlten Beitrag, die sogenannte Beitragsrendite, zu errechnen. Machen Sie von einem solchen – meist kostenlosen – Angebot Gebrauch und finden Sie heraus, ob Ihre Lebensversicherung eine Rendite oberhalb der Inflationsrate erwirtschaftet. Sie können dazu auch beispielsweise den kostenlosen Renditerechner der FAZ verwenden.

Kündigung ist kostspielig

Vielen Kunden wird im Laufe der Zeit bewusst, dass ihre Kapitallebensversicherung unrentabel ist. Jeder zweite Lebensversicherungsvertrag wird deshalb vor Ablauf gekündigt. Doch eine frühzeitige Kündigung hat Nachteile. Sie müssen hohe Abschläge bezahlen und erhalten besonders in den ersten Jahren der Laufzeit deutlich weniger, als Sie eingezahlt haben.

Widerruf der Lebensversicherung als bessere Alternative

Ein Widerruf der Lebensversicherung ist deshalb oft die bessere Alternative. Dabei ist die Bezeichnung Widerruf untechnisch zu verstehen. Rechtlich handelt es sich nämlich entweder um einen Widerspruch oder um einen Rücktritt. Da aber meist von einem Widerruf die Rede ist, verwenden wir diesen Begriff einheitlich für beide Fälle. Sie können Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn Ihr Lebensversicherungsvertrag zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde und Sie keine Widerrufsbelehrung zu Ihrem  Lebenversicherungsvertrag erhalten haben oder diese Belehrung fehlerhaft war. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind mehr als 60% der Verträge davon betroffen, nach Angaben der Allianz sind das insgesamt 108 Millionen Versicherungsverträge.

Lebensversicherung kostenlos überprüfen

Was ist die rechtliche Grundlage für mein Widerrufsrecht?

Mit Urteil vom 19.12.2013 hat der EuGH (Az. C-209/12) in der Rechtsache Walter Endress/Allianz Lebensversicherungs-AG entschieden, dass bei einer fehlenden oder fehlerhaften Belehrung über das Recht zum Widerruf bei einer Lebens- oder Rentenversicherung, der Widerruf von der Versicherung zeitlich unbefristet möglich sein muss.

Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in den Jahren 2014 und 2015 in einer Vielzahl von Entscheidungen auf die deutsche Rechtslage übertragen und dabei die nach dem Gesetz bestehende Beschränkung des Widerrufsrechts auf 1 Jahr bzw. des Rücktrittsrechts auf 1 Monat nach Zahlung der ersten Prämie ersatzlos entfallen lassen.

Im Ergebnis können deshalb sämtliche Lebens- und Rentenversicherungsverträge durch Widerruf zeitlich unbefristet beendet werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Vorteile eines Widerrufs



Der Widerruf Ihrer Lebensversicherung hat viele Vorteile für Sie als Kunden:

Lassen Sie die Chance zum Widerruf der Lebensversicherung daher nicht nutzlos verstreichen!

Wann lohnt es sich, die Lebensversicherung zu widerrufen?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt: Wenn der Vertrag bereits gekündigt ist, lohnt sich ein Widerruf. Bei bestehenden Verträgen gilt ganz allgemein: je jünger der Vertrag, desto eher lohnt sich der Widerruf.

Einen guten Anhaltspunkt bietet eine schnelle Berechnung, ob der Vertrag eine Rendite erwirtschaftet, die über der Inflationsrate liegt. Dazu können Sie z.B. den kostenlosen Rendite-Rechner der FAZ verwenden.

Liegt die prognostizierte Ablaufleistung der Versicherung unter der Inflationsrate, ist ein Widerruf in der Regel sinnvoll.

Kann auch ich meine Lebensversicherung widerrufen?

Sie können Ihren Lebensversicherungsvertrag widerrufen wenn zwei Bedingungen zutreffen:

  1. Ihr Lebensversicherungsvertrag wurde zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen.
  2. Sie haben keine Widerrufsbelehrung zu Ihrem Lebenversicherunsvertrag erhalten oder diese Belehrung war fehlerhaft. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind mehr als 60% der Verträge von diesen Mängeln betroffen.

Kann ich meine Lebensversicherung widerrufen, wenn ich sie bereits gekündigt habe?

Ja. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine vom Versicherten bereits ausgesprochene Kündigung dem späteren Widerruf nicht entgegensteht, wenn der Versicherte keine Widerrufsbelehrung erhalten hat oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war (siehe BGH Urteil vom 7.5.2014, Az. IV ZR 76/11). Sie können Ihre Lebensversicherung deshalb auch dann noch widerrufen, wenn Sie diese bereits gekündigt haben.

Wie funktioniert ein Widerruf?

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie – wie viele andere Kunden auch – Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Wenn sich herausstellt, dass noch ein Recht zum Widerruf besteht, können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden, um den Vertrag zu widerrufen. Lehnt Ihre Versicherung den Widerruf ab, beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zum weiteren Vorgehen und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

Ablauf des Widerrufs einer Lebensversicherung

Was muss ich tun?

Stellen Sie uns unverbindlich vollständige Kopien all Ihrer Lebensversicherungsverträge zur Verfügung. Dank gesetzlichem Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht sind Ihre Daten bei uns als Anwaltskanzlei in sicheren Händen. Wir prüfen, ob Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können und beraten Sie kostenlos zum weiteren Vorgehen.

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Widerruf gegenüber Ihrer Versicherung bereits erklärt haben und die Versicherung den Widerruf zurückgewiesen hat. Lassen Sie uns dann einfach auch eine Kopie Ihrer Widerrufserklärung und der Antwort der Versicherung zukommen.

Einen ersten Überblick darüber, welche Fehler in der Widerrufserklärung bereits gerichtlich anerkannt worden sind, können Sie sich hier verschaffen.

Wenn Sie bereits entschlossen sind, den Widerruf gegenüber Ihrer Versicherung zu erklären, nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben.

Wie viel Geld bekomme ich im Fall eines Widerrufes zurückerstattet?

Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Beiträge abzüglich eines geringen Abzugs. Dieser Abzug bewegt sich bei den bisher veröffentlichten Gerichtsentscheiden zwischen Werten von unter 0,1 % bis maximal 4 % aller bezahlten Prämien.

Außerdem muss Ihnen die Versicherung die aus Ihren Beiträgen erwirtschafteten Erträge erstatten. Die Höhe dieser Rückerstattung wird in jedem Fall gesondert berechnet. Maßgeblich für die Höhe der Rückerstattung sind die Nettozinsen, die der Versicherer im jeweiligen Zeitraum im Bereich der Kapitalanlagen erzielen konnte. Zur Bestimmung der Nettozinsen werden die Jahresabschlüsse der Gesellschaften aus den jeweiligen Jahren herangezogen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Prüfung durch RATIS, ob Sie ihren Lebensversicherungsvertrag widerrufen können, ist unverbindlich und kostenlos. Wir stellen Ihnen außerdem ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können.

Die Versicherung lehnt den Widerruf ab, wie geht es weiter?

Auch in diesem Fall beraten wir Sie kostenlos zu einem möglichen weiteren Vorgehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir die Kostenübernahme für ein weiteres Vorgehen gegen die Versicherung ab. Voraussetzung hierfür: die Lebensversicherung hat Ihren Widerruf bereits zurückgewiesen.

Besteht keine Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung, können wir Ihnen in geeigneten Fällen eine weitere Tätigkeit auf Grundlage einer günstigen Kostenpauschale anbieten.

Außerdem gilt: Weist die Lebensversicherung einen berechtigten Widerruf zurück, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Ersatz der Anwaltskosten verpflichtet. Das heißt, die Versicherung muss in diesem Fall auch Ihre Anwaltskosten erstatten.

Wir sehen uns Ihren Fall gerne kostenlos und unverbindlich an und beraten Sie zu Ihren möglichen Optionen. Sprechen Sie uns einfach an!

Kostenlose Services auf einen Blick

Kostenlose Erstberatung

Sie wollen, dass wir Ihren Lebensversicherungsvertrag kostenlos und unverbindlich auf häufige Fehler überprüfen? Oder möchten Sie sich zunächst allgemein zum Widerruf der Lebensversicherung beraten lassen? Dann senden Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie uns unter 0851-986130-0 an. Wir vertreten Versicherungsnehmer bundesweit.

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