So gehen Sie beim Widerruf Ihrer Lebens- und Rentenversicherung richtig vor
Datum des Vertragsabschlusses prüfen
Nur Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, unterliegen einem Widerrufsrecht.
Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Widerrufs klären
- Bei gekündigten Verträgen ist ein Widerruf immer vorteilhaft.
- Bei noch laufenden oder vertragsgemäß ausgelaufenen Verträgen ermitteln Sie die zu erwartende Rendite Ihres Vertrages mit einem kostenlosen Renditerechner und vergleichen diese mit dem Betrag, den Sie im Falle eines Widerrufs erstattet erhalten; diesen können Sie z.B. mithilfe unseres Rechners näherungsweise bestimmen.
Prüfen, ob der Widerruf auch jetzt noch möglich ist
Prüfen Sie, ob einer der anerkannten Fälle vorliegt, in denen der Widerruf auch jetzt noch möglich ist: Dazu haben wir eine Liste der häufigsten Fehler, die in Lebensversicherungsverträgen vorkommen, erstellt.
In der Widerspruchsbelehrung steht nicht, dass es ausreicht, wenn der Widerspruch innerhalb der 30-Tage-Frist (14 Tage bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 8.12.2004) abgesendet wird. Der Widerspruch muss nämlich nicht innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen; es genügt, wenn Sie den Widerspruch innerhalb dieser Frist absenden.
Haben Sie den Vertrag im Jahr 2002 oder später abgeschlossen, muss in der Widerspruchsbelehrung ausdrücklich auf die Textform, nicht auf die Schriftform des Widerspruchs hingewiesen sein. Das bedeutet, dass seit 2002 auch eine E-Mail als Widerspruch ausreicht.
Die Widerspruchsbelehrung muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht ohne ausreichende Hervorhebung in den Versicherungsbedingungen stehen. Die Belehrung muss dabei so offensichtlich sein, dass allein ein Durchblättern der Unterlagen ausreichen muss. Für die drucktechnische Hervorhebung genügt nicht allein der Fettdruck – wenigstens dann nicht, wenn die Belehrung „im Konvolut der übersandten Vertragsunterlagen nahezu untergeht“. Sie muss so präsentiert werden, dass sie beim Durchblättern der Unterlagen dem Verbraucher auch dann auffällt, wenn er nicht danach sucht. Die verwendeten Mittel müssen ausreichen, um die Aufmerksamkeit des Lesers in besonderem Maße auf den Belehrungstext zu lenken, ohne dass aufgrund deren äußerer Gestaltung erkennbar wäre, dass es sich insoweit um eine vom sonstigen Inhalt des Schreibens gesondert erteilte rechtliche Information handelt (vgl. BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 09.01.2013, Aktenzeichen: IV ZR 197/11).
Von besonderer Bedeutung ist die erforderliche Belehrung über den Beginn der Widerspruchsfrist. Der Versicherer muss das maßgebliche Ereignis, das die Frist in Gang setzt, eindeutig benennen, sodass der Verbraucher es eigenständig ermitteln kann.
Im Zweifelsfall beauftragen Sie uns mit der kostenlosen Überprüfung.
Kostenübernahme klären
Klären Sie die Kostenübernahme für einen eventuellen Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs. Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese vor Ausspruch des Widerrufs noch abschließen. Wählen Sie dabei bestenfalls Tarife ohne Wartezeit und ohne einen Haftungsausschluss für diese Fälle. Wenn Sie uns die Versicherungsbedingungen überlassen, klären wir für Sie auch die Voraussetzung für die Kostenübernahme im Vorfeld des Widerrufs.
Musterschreiben verwenden
Erklären Sie gegenüber der Versicherung den Widerruf des Vertrages. Mithilfe unseres kostenlosen Tools können Sie Ihr Widerrufsschreiben erstellen, das Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und versenden müssen.
Wahrnehmung Ihrer Rechte
Nach Ablauf der von der Versicherung gesetzten Frist erhalten Sie eine Erinnerungsmail von uns. Haben Sie bis dahin von der Versicherung noch nichts gehört oder eine abschlägige Reaktion erhalten, können Sie uns mit der weitergehenden Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber der Versicherung beauftragen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist jetzt der für den Versicherungsschutz maßgebliche Rechtsschutzfall eingetreten. Außerdem befindet sich die Versicherung jetzt in Verzug und schuldet damit auch die Erstattung von Anwaltskosten.