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Wirecard Insolvenz
Anlegerschutz

Kostenrechner: für Wirecard Musterverfahren - EY Klage

Am 16.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) u.a.gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) unter dem Aktenzeichen 101 Kap 1/22 den Musterkläger und die Musterbeklagten öffentlich bekanntgegeben . Im Rahmen des Musterverfahrens soll geklärt werden, ob EY den Wirecard-Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil EY Wirecard für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 in den Jahresabschlüssen ein uneingeschränktes Testat erteilt hat.

Zu dem Musterverfahren können Wirecard Geschädigte nun bis spätestens 16.09.2023 Ansprüche schriftlich beim BayObLG anmelden. Dabei müssen sich die Anmelder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Mit der Anmeldung wird erreicht, dass die Verjährung der Ansprüche während der Dauer des Verfahrens gehemmt bleibt.

Lohnt sich das Musterverfahren?

Viele Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung schrecken vor einer Anmeldung ihrer Ansprüche zum Musterverfahren zurück, weil sie nicht „gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“ wollen. Dies ist auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen, denn:

  • die Anmeldung verursacht Anwalts- und Gerichtskosten. Anders als im Insolvenzverfahren besteht für eine Anmeldung Anwaltszwang.
  • die Eröffnung des Musterverfahrens bedeutet noch nicht, dass EY tatsächlich zum Schadensersatz verpflichtet wird.
  • selbst bei Erfolg des Musterverfahrens wird es aller Voraussicht nach so sein, dass EY wirtschaftlich nicht in der Lage ist, alle Schadensersatzansprüche zu erfüllen. Die Folge wäre, dass EY Insolvenz anmelden müsste und die Schäden nur anteilig ausgeglichen würden.

Allerdings hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS in ihrer Entscheidung vom 31.03.2023 Berufshaftpflichtverletzungen von EY bei der Prüfung von Wirecard als erwiesen angesehen und bei der gegen EY verhängten Geldbuße den Sanktionsrahmen vollständig ausgeschöpft. Zudem wurde gegen EY ein 2-jähriges Verbot für die Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse verhängt. Sieben der zwölf bei EY mit der Prüfung befassten Wirtschaftsprüfer haben sich zudem einer Sanktion durch einen Verzicht auf die Bestellung als Wirtschaftsprüfer entzogen. Auch wenn diese Entscheidung keine unmittelbare Wirkung gegenüber den geschädigten Anlegern entfaltet, ist sie dennoch ein Beleg für die Schwere der Verfehlungen von EY bei der Prüfung von Wirecard.

Auf dieser Grundlage dürfen geschädigte Aktionäre der Wirecard durchaus die berechtigte Erwartung hegen, dass EY im Rahmen bzw. auf Grundlage der Feststellungen des Musterverfahrens zum Schadensersatz verpflichtet wird. Hierbei ist auch ins Kalkül einzustellen, dass der Gesetzgeber das KapMuG gerade zu dem Zweck ins Leben gerufen hat, um Geschädigten eine kostengünstige und damit wirtschaftliche Verfolgung Ihrer Ansprüche zu eröffnen. Zumindest an unvorhergesehenen Formalia sollte das Verfahren deshalb auch nicht scheitern.

Um das (Kosten-)Risiko einer Anmeldung zum Musterverfahren abschätzen zu können, haben wir einen kleinen Rechner gebaut. Auch lassen wir Sie mit dem Ergebnis des Rechners nicht im Regen stehen, sondern bieten Ihnen auf Wunsch auch eine individuelle Beratung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten

Jetzt mögliche Kosten berechnen:

Welche Handlungsalternativen gibt es?

Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist aus den vorgenannten Gründen in jedem Fall die Erhebung einer eigenen Klage gegenüber der Anmeldung zum Musterverfahren vorzugswürdig. Zwar wird eine Klage während der Dauer des Musterverfahrens ausgesetzt. Die Klage sorgt aber von Anfang an für eine Hemmung der Verjährung. Nach Abschluss des Musterverfahrens wird die Klage ganz einfach wieder aufgenommen. Im Falle einer Spaltung von EY kann die Klage durch eine einfache Erklärung ohne zusätzliche Kosten auf die abgespaltene Gesellschaft erweitert werden. Zudem ist die Klageforderung vom Zeitpunkt der Klagezustellung an zu verzinsen.

RATIS hat bereits für gut 300 rechtsschutzversicherte Klägerinnen und Kläger eine Klage gegen EY beim Landgericht München I erhoben und auch schon erste Aussetzungsbeschlüsse im Hinblick auf das eröffnete Musterverfahren erhalten. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufs rechtsschutzversichert waren, übernehmen wir gerne – für Sie kostenlos und ohne weitergehende Verpflichtungen – die Klärung der Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Auch wenn zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, oder die Versicherung das Kapitalanlagerisiko vom Deckungsschutz ausgenommen hat, sollten Betroffene vor der Anmeldung ihrer Ansprüche zum Musterverfahren zunächst die Möglichkeit in Betracht ziehen, das Kostenrisiko für eine Klage gegen eine Erfolgsbeteiligung auf einen Prozesskostenfinanzierer zu übertragen. Gerne unterstützen wir hier die Suche nach einem geeigneten Partner.

Kann ich meine Ansprüche nicht auch selbst anmelden?

Nein, anders als bei der Musterfeststellungsklage z.B. gegen VW sieht das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) zwingend eine Anmeldung durch einen Anwalt vor. Bei den hierfür anfallenden Gebühren handelt es sich um gesetzliche Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die auch nicht unterschritten werden dürfen. Deshalb sollte man sich die kostenpflichtige Anmeldung auch gut überlegen.

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