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Wirecard Insolvenz
Anlegerschutz

Kostenrechner: für Wirecard Musterverfahren - EY Klage

Am 13.03.2022 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) zugelassen. Im Rahmen des Musterverfahrens soll geklärt werden, ob EY den Wirecard-Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil EY Wirecard für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 in den Jahresabschlüssen ein uneingeschränktes Testat erteilt hat.

Zu dem Musterverfahren können Wirecard Geschädigte nach der öffentlichen Bekanntmachung des Musterklägers, der Musterbeklagten und des Aktenzeichens des Musterverfahrens im Klageregister (www.bundesanzeiger.de) innerhalb einer Frist von sechs Monaten Ansprüche schriftlich gegenüber dem BayObLG zum Musterverfahren anmelden. Dabei müssen sich die Anmelder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Mit der Anmeldung wird erreicht, dass die Verjährung der Ansprüche während der Dauer des Verfahrens gehemmt bleibt.

Lohnt sich das Musterverfahren?

Eine Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren sollte wohlüberlegt sein. Denn es gibt durchaus triftige Gründe, die gegen eine Anmeldung sprechen:

  • Die Eröffnung des Musterverfahrens bedeutet noch nicht, dass EY tatsächlich zum Schadensersatz verpflichtet wird.
  • Eine Anmeldung verursacht Anwalts- und Gerichtskosten. Anders als im Insolvenzverfahren besteht für eine Anmeldung Anwaltszwang.
  • Selbst bei Erfolg des Musterverfahrens kann es sein, dass EY wirtschaftlich nicht in der Lage ist, alle Schadensersatzansprüche zu erfüllen. Die Folge wäre, dass EY Insolvenz anmelden müsste und die Schäden nur anteilig ausgeglichen würden.
  • Es steht außerdem zu erwarten, dass EY im Rahmen der beabsichtigten Spaltung der wesentliche Teil des 2021 noch in Höhe von 2,5 Mrd. € vorhandenen Buchvermögens entzogen wird und nach Ablauf von 5 Jahren nicht mehr als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Um dem entgegenzuwirken, müsste ein zweites Musterverfahren gegen die abgespaltene Gesellschaft geführt werden. Dies würde aber auch eine zweite kostenpflichtige Anmeldung der Ansprüche auch im zweiten Musterverfahren erforderlich machen.
  • Die Anmeldung zum Musterverfahren bewirkt eine Hemmung der Verjährung im Ergebnis nur dann, wenn binnen von 3 Monaten nach (erfolgreichem) Abschluss des Musterverfahrens auch Klage gegen EY erhoben wird.
  • Eine Anmeldung zum Musterverfahren setzt EY nicht in Verzug. Das bedeutet, dass der Schadensersatzanspruch während der wahrscheinlich mehrjährigen Dauer des Musterverfahrens nicht verzinst würde.

 

Um das (Kosten-)Risiko einer Anmeldung zum Musterverfahren abschätzen zu können, haben wir einen kleinen Rechner gebaut. Zu beachten ist, dass die ausgewiesenen Kosten und damit auch die zur Kostendeckung erforderliche Quote im Falle der Spaltung von EY mal zwei genommen werden müssten. Auch lassen wir Sie mit dem Ergebnis des Rechners nicht im Regen stehen, sondern bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.

Jetzt mögliche Kosten berechnen:

Welche Handlungsalternativen gibt es?

Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist aus den vorgenannten Gründen in jedem Fall die Erhebung einer eigenen Klage gegenüber der Anmeldung zum Musterverfahren vorzugswürdig. Zwar wird eine Klage während der Dauer des Musterverfahrens ausgesetzt. Die Klage sorgt aber von Anfang an für eine Hemmung der Verjährung. Nach Abschluss des Musterverfahrens wird die Klage ganz einfach wieder aufgenommen. Im Falle einer Spaltung von EY kann die Klage durch eine einfache Erklärung ohne zusätzliche Kosten auf die abgespaltene Gesellschaft erweitert werden. Zudem ist die Klageforderung vom Zeitpunkt der Klagezustellung an zu verzinsen.

RATIS hat bereits für gut 300 rechtsschutzversicherte Klägerinnen und Kläger eine Klage gegen EY beim Landgericht München I erhoben und auch schon erste Aussetzungsbeschlüsse im Hinblick auf das eröffnete Musterverfahren erhalten. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufs rechtsschutzversichert waren, übernehmen wir gerne – für Sie kostenlos und ohne weitergehende Verpflichtungen – die Klärung der Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Auch wenn zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, oder die Versicherung das Kapitalanlagerisiko vom Deckungsschutz ausgenommen hat, sollten Betroffene vor der Anmeldung ihrer Ansprüche zum Musterverfahren zunächst die Möglichkeit in Betracht ziehen, das Kostenrisiko für eine Klage gegen eine Erfolgsbeteiligung auf einen Prozesskostenfinanzierer zu übertragen. Gerne unterstützen wir hier die Suche nach einem geeigneten Partner.

Kann ich meine Ansprüche nicht auch selbst anmelden?

Nein, anders als bei der Musterfeststellungsklage z.B. gegen VW sieht das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) zwingend eine Anmeldung durch einen Anwalt vor. Bei den hierfür anfallenden Gebühren handelt es sich um gesetzliche Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die auch nicht unterschritten werden dürfen. Deshalb sollte man sich die kostenpflichtige Anmeldung auch gut überlegen.

Kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt!

Sie haben weitere Fragen oder wünschen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt inkl. Einschätzung zu Ihren Fall? Dann füllen Sie einfach folgendes Kontaktformular aus. Wir garantieren Ihnen, dass Ihnen dadurch keine Kosten oder Verpflichtungen entstehen. 

Ich erwäge die Anmeldung von Ansprüchen zum Musterfeststellungsverfahren gegen EY. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit mir in Verbindung. 

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