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Kündigungsstudie 2018

Männlich, 42 und aus betrieblichen Gründen gefeuert: Das ist der Durchschnitts-Gekündigte

Der gekündigte Durchschnitts-Arbeitnehmer heißt Michael, ist 42 Jahre alt und war weniger als vier Jahre im Unternehmen beschäftigt. Diese und weitere Zahlen hat die Rechtsanwaltsgesellschaft RATIS gemeinsam mit dem Data Science Unternehmen ONE LOGIC in ihrer überregionalen Kündigungs-Studie 2018 ausgewertet.      

Passau, 19. März 2019. Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis, das sich für viele Arbeitnehmer wie ein Knock-out anfühlt: Sie verlieren ihr geregeltes monatliches Einkommen und damit ihre Lebensgrundlage.

Da sie theoretisch jeden treffen kann, dürften sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Statistik hinter den Kündigungsfällen interessieren: Welche Gründe führen am häufigsten zu einer Kündigung? An welchen Wochentagen wird am häufigsten gekündigt und wie viel Abfindung können Arbeitnehmer erstreiten?

14 Prozent werden fristlos gekündigt

Eine Kündigung kann ordentlich oder außerordentlich (=fristlos) erfolgen. Im Jahr 2018 haben 14 Prozent der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten. „In der Regel muss dieser Kündigungsform ein schwerer Verstoß vorausgehen, damit sie rechtlich haltbar ist. Dennoch hat sich die Zahl der fristlosen Kündigungen unserer Erfahrung nach erhöht, weil Arbeitgeber damit ihre Verhandlungsgrundlage verbessern wollen“, erklärt Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Kanzlei RATIS.

Kündigungsgründe: Meistens betriebsbedingt

Am weitaus häufigsten haben Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung erhalten. Arbeitsrechtler unterscheiden hier zwischen drei Kündigungsarten: Betriebs-, verhaltens- und personenbedingt. Das Ergebnis: 68 Prozent der Arbeitnehmer wurden aus betrieblichen Gründen entlassen, z.B. weil eine Abteilung geschlossen wurde oder sich die Arbeitsabläufe geändert haben.

23 Prozent haben aus personenbedingten und nur 9 Prozent aus verhaltensbedingten Gründen eine Kündigung erhalten. Personenbedingte Kündigungen erfolgen meistens dann, wenn ein Arbeitnehmer eine negative Gesundheitsprognose hat, d.h. er z.B. über mehrere Monate oder Jahre nicht arbeitsfähig ist oder seinen Führerschein abgeben musste. Dass die Zahl der verhaltensbedingten Kündigungen recht gering ist, deckt sich mit den Erfahrungen der Anwälte: „Früher war es leichter, einem Mitarbeiter wegen einer Bagatelle zu kündigen, z.B. weil er unerlaubterweise einen Pfandbon gestohlen hat. Seit einer Grundsatzentscheidung haben sich viele Gerichte auf die Seite der Arbeitnehmer gestellt, da einige Kündigungsgründe einfach nicht verhältnismäßig waren. Auch muss einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel erstmal eine Abmahnung vorausgehen“, erklärt Monika Majcher-Byell, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei RATIS. 

Besonderer Kündigungsschutz: Fast 7 Prozent der Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt

Im Arbeitsrecht gelten bestimmte Personengruppen als besonders schutzwürdig. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus die Kündigung für diese Personen ausgeschlossen oder erschwert hat. Dennoch fanden sich bei den untersuchten Fällen 52 Arbeitnehmer, die trotz besonderem Kündigungsschutz eine Kündigung erhalten haben. Dazu zählen Menschen mit Behinderung (73% der schutzbedürftigen Arbeitnehmer), Schwangere (21%) sowie Betriebsratsmitglieder (6%).

Formale Fehler: 5 Prozent der Arbeitgeber kündigen falsch

Trotz fortschreitender Digitalisierung kann ein Arbeitsvertrag nicht online gekündigt werden; zulässig ist nur eine schriftliche Kündigung auf Papier. Das heißt im Umkehrschluss, dass Kündigungen, die mündlich oder digital per E-Mail, WhatsApp o.ä. erfolgen, ungültig und somit anfechtbar sind. 5 Prozent der Arbeitgeber wissen über diese Tatsache offensichtlich nicht Bescheid.

Somit sind 12 Prozent der Kündigungsfälle (7 Prozent aufgrund der Nicht-Einhaltung des besonderen Kündigungsschutzes und 5 Prozent aufgrund von Formfehlern) eindeutig fehlerhaft. Wie viele der übrigen Kündigungen sich im weiteren Verlauf als unwirksam herausstellten (z.B. weil der Kündigungsgrund nicht berechtigt war), wurde im Rahmen dieser Studie nicht untersucht.

Den einen Kündigungstag gibt es nicht

Im Rahmen der Auswertung haben die Mitarbeiter von ONE LOGIC auch untersucht, an welchen Wochentagen Arbeitgeber besonders häufig eine Kündigung ausgesprochen haben. Die Überraschung: Arbeitgeber haben offenbar keine eindeutige Präferenz, wann sie einem Mitarbeiter kündigen. Zwar erhalten absolut gesehen die meisten Arbeitnehmer ihre Kündigung an einem Freitag. Die Tage Montag, Mittwoch und Donnerstag liegen aber nur 2 bzw. 3 Prozentpunkte dahinter.

Die Ergebnisse widersprechen somit einer fünf Jahre alten Studie der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds. Damals stachen vor allem die Tage Montag und Mittwoch als dominierende Kündigungstage hervor. An Freitagen und Dienstagen, so der Bericht, wurde sehr selten gekündigt. Zum Vergleich: In der damaligen Studie wurden 512 Kündigungsfälle untersucht. In der vorliegenden Kündigungs-Studie sind es 785.

Mit durchschnittlich 42 Jahren droht die Kündigung

Die Auswertung der soziodemografischen Daten hat ergeben, dass Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung im Schnitt 42 Jahre alt sind. Unterteilt man das Alter der Gekündigten in Dekaden, lässt sich feststellen, dass Arbeitnehmer zwischen 30 und 40 Jahren am häufigsten von einer Kündigung betroffen sind (27 Prozent), gefolgt von den 50-59-Jährigen (25 Prozent).

57 Prozent der Gekündigten sind männlich. Dabei haben Männer mit den Vornamen Michael und Andreas in den vorliegenden Fällen aus dem Jahr 2018 am häufigsten eine Kündigung erhalten (3,8 bzw. 3,1 Prozent). Bei den 43 Prozent der weiblichen Arbeitnehmer tauchen die Vornamen Petra und Sandra mit 2,7 bzw. 2,1 Prozent am häufigsten auf.

Zwischen 250 Euro und 480.000 Euro an Abfindung: Entschädigungszahlungen variieren stark

In Deutschland hat jeder Gekündigte, der in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung  nachgegangen ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was viele nicht wissen: Die Chancen, zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Abfindung zu erhalten, stehen sehr gut. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung; dennoch erhalten die meisten Arbeitnehmer eine Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Das liegt daran, dass sich Arbeitgeber häufig das Ende erkaufen, um Kündigungsschutzklagen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.

Zur Berechnung der Abfindungshöhe verwenden Gerichte meist die sogenannte Faustformel: Dazu wird ein halbes Bruttomonatsgehalt mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert. Häufig erhalten betroffene Arbeitnehmer auch eine höhere Abfindung. Bei der Rechtsanwaltskanzlei RATIS betrug die Abfindung im Einzelfall zwischen 250 Euro und 480.000 Euro.

Die Studie

Für die Studie hat das Data Science Unternehmen ONE LOGIC anonymisierte Daten der Rechtsanwaltskanzlei RATIS untersucht. Insgesamt wurden 785 Kündigungsfälle von Arbeitnehmern aus Deutschland im Zeitraum zwischen dem 01. Januar und 31. Dezember 2018 ausgewertet. Zur Auswertung konnten nur jene gekündigten Arbeitnehmer gezogen werden, die im Besitz einer Rechtsschutzversicherung waren und die Kanzlei RATIS beauftragt haben. Die zugrunde liegende Datenbasis kann im Verhältnis zur Anzahl aller Arbeitnehmer in Deutschland nur als statistisch nicht signifikante Stichprobe gesehen werden, die jedoch wertvolle Indikatoren liefert.

Über RATIS

RATIS ist eine Anwaltskanzlei neuen Typs, die sich auf die rechtliche Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen, wie Entschädigung bei Flugverspätung oder Widerruf von Lebensversicherungen  fokussiert. Bezogen auf die Fallzahlen im Bereich Kündigung des Arbeitsverhältnisses zählt RATIS zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Seit der Gründung im Jahr 2016 ist die Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Passau stark gewachsen und beschäftigt derzeit über 30 Mitarbeiter. RATIS bietet für derzeit sieben Lebenslagen eine bundesweite Beratung über diverse Kommunikationswege an. So hat die innovative Kanzlei mit dem RATISBOT den ersten deutschen Roboteranwalt entwickelt.

Über ONE LOGIC

ONE LOGIC (https://www.onelogic.de) ist ein 2013 gegründetes Tech-Unternehmen mit Fokus auf Data Science und Künstliche Intelligenz. Mit der eigenentwickelten Data-Science-Plattform ONE DATA und verschiedenen Data-Science-Dienstleistungen bietet das Unternehmen seinen Kunden eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Software-Lösung und Beratung zur datengestützten Optimierung von Geschäftsprozessen. ONE LOGIC unterstützt seine Kunden – von Start-ups, über etablierte Mittelständler, bis hin zu DAX-Konzernen – in unterschiedlichsten Branchen bei Entscheidungsprozessen rund um große Datenmengen und moderne Algorithmen. ONE LOGIC beschäftigt an den beiden Unternehmensstandorten in München und Passau derzeit über 130 Mitarbeiter.

Ansprechpartner für Medien

Sven Galla
Rechtsanwalt &
Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Tel.: 0851-986130-0
E-Mail: s.galla@ratis.de

Dominik Buchbauer
Pressekontakt
Tel.: 0851-986130-298
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