- Vertrauensvoll
Als Anwaltskanzlei sind wir zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet. Deine Daten bleiben bei uns sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
- Engagiert
In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesichtern und einem starken Engagement für unsere selbstentwickelten Angebote. Wir sind nicht anonym.
- Sue It Yourself
Für fast alle unserer juristischen „Lebenslagen“ bieten wir auch ‚Sue It Yourself‘ als Lösungsoption an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben!
Mit unserem Online-Rechner kannst du die Höhe deiner Abfindung berechnen!
Die Vorteile unseres Abfindungsrechners
- Keine Arbeitslosengeld-Sperre
- Rechner & Erstberatung ist kostenlos
- Erfahrene Anwälte
- Keine Registrierung erforderlich
- Schnell & unkompliziert per Computer, Tablet oder Smartphone
- ermöglicht außergerichtliche Einigung
Wie funktioniert der Abfindungsrechner von Ratis?
Wenn du schnell herausfinden möchtest, ob du Anspruch auf eine Abfindung hast und wie hoch diese sein könnte, empfehlen wir dir, unseren Abfindungsrechner zu nutzen. Nachdem du das Ergebnis per E-Mail erhalten hast, kannst du uns für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Denke daran: Du hast nur 3 Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen, nachdem du das Kündigungsschreiben erhalten hast.
Im Anschluss bieten wir dir eine fachkundige und kostenlose Beratung an. Wir prüfen deine Chancen auf eine potenzielle Abfindung genau. Mit unserer Erfahrung im Umgang mit Arbeitgeberkündigungen haben wir schon vielen Kunden geholfen, faire Abfindungen auszuhandeln. So hast du nach einer Kündigung nicht nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern auch auf eine angemessene Abfindung, um deine finanzielle Situation zu stabilisieren
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, es wurde etwas anderes in einem Tarifvertrag oder Sozialplan vereinbart. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn du die Klagefrist verstreichen lässt und dein Arbeitgeber eine Abfindung anbietet (§ 1a KSchG).
In anderen Fällen gilt: Selbst wenn du viele Jahre oder sogar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hast, hast du nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es trotzdem oft zu einem Abfindungsvergleich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Einige Arbeitgeber möchten unbedingt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist zum angekündigten Datum erfolgt, zum Beispiel, weil es bereits einen Nachfolger gibt und sie den Mitarbeiter unbedingt loswerden wollen. Kein Arbeitgeber will sich freiwillig auf einen möglicherweise langwierigen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang einlassen. Arbeitnehmer sind oft bereit, eine Abfindung anzunehmen, da viele unter keinen Umständen zur Firma zurückkehren wollen. Etwa 80% unserer Mandanten erhalten eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber.
Die Chancen auf eine Abfindung stehen dann gut, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- Die Kündigung liegt nicht länger als 3 Wochen zurück
- Sie arbeiten bereits seit über 6 Monaten im Betrieb
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter
Eine Abfindung ist eine einmalige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung bist du oft gezwungen, finanzielle Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Doch es gibt eine Möglichkeit, die finanziellen Sorgen nach der Kündigung zu minimieren.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, es wurde etwas anderes in einem Tarifvertrag oder Sozialplan vereinbart. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn du die Klagefrist verstreichen lässt und dein Arbeitgeber eine Abfindung anbietet (§ 1a KSchG).
In anderen Fällen gilt: Selbst wenn du viele Jahre oder sogar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hast, hast du nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es trotzdem oft zu einem Abfindungsvergleich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Einige Arbeitgeber möchten unbedingt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist zum angekündigten Datum erfolgt, zum Beispiel, weil es bereits einen Nachfolger gibt und sie den Mitarbeiter unbedingt loswerden wollen. Kein Arbeitgeber will sich freiwillig auf einen möglicherweise langwierigen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang einlassen. Arbeitnehmer sind oft bereit, eine Abfindung anzunehmen, da viele unter keinen Umständen zur Firma zurückkehren wollen. Etwa 80% unserer Mandanten erhalten eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber.
Die Chancen auf eine Abfindung stehen dann gut, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- Die Kündigung liegt nicht länger als 3 Wochen zurück
- Sie arbeiten bereits seit über 6 Monaten im Betrieb
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter