Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Wann und wie arbeitssuchend melden?
Vermeide Kürzungen beim Arbeitslosengeld✅

Melde dich rechtzeitig arbeitssuchend, um dein Einkommen zu sichern✅

Schnell und unkompliziert. Wir übermitteln die Daten an die Arbeitsagentur ✅

Nutze das Online-Tool, um dich bequem von zu Hause aus arbeitssuchend zu melden✅

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Als Anwaltskanzlei sind wir zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet. Deine Daten bleiben bei uns sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

In unserer Kanzlei arbeiten echte Menschen mit Namen, Gesichtern und einem starken Engagement für unsere selbst entwickelten Angebote. Wir sind nicht anonym.

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Mit unserem Online-Tool kannst du dich jetzt arbeitssuchend melden!

Was unsere Mandanten sagen:

Was muss ich tun wenn ich meine Kündigung erhalten habe?

Entdecke, wie du dich online als arbeitssuchend melden kannst. Unser informatives YouTube-Tutorial führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess der Arbeitssuchendmeldung und gibt dir außerdem wichtige Hinweise zu anderen relevanten Themen. Wir bieten dir praktische Tipps und Ratschläge, damit du bestmöglich vorbereitet bist. Verpasse nicht die Gelegenheit, dich frühzeitig zu informieren und mögliche Hindernisse zu umgehen. Schau jetzt rein und erfahre alles, was du wissen musst, um den Übergang zur Arbeitssuche reibungslos zu gestalten.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!

Es ist wichtig zu beachten, dass du nach einer Kündigung nicht automatisch Arbeitslosengeld erhältst. Du musst aktiv werden und dich arbeitssuchend melden. Dabei ist es entscheidend, dies unverzüglich zu tun, sobald du weißt, dass du arbeitssuchend wirst. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen.

Der Gesetzgeber hat bestimmte Fristen festgelegt: Wenn du frühzeitig weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet, musst du dich spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitssuche arbeitssuchend melden. Ist die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate, hast du drei Tage Zeit, dich arbeitssuchend zu melden. Es ist wichtig, dass diese Fristen eingehalten werden, um Sperren des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen sich beim Jobcenter arbeitssuchend melden. Idealerweise haben sie bis zum Ende der Kündigungsfrist sogar schon einen neuen Job, sodass sie gar nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen sind. Daher ist der Begriff „arbeitslos melden“ genaugenommen nicht ganz korrekt. Arbeitnehmer, die ihren Job verloren haben, melden sich also zunächst arbeitssuchend.

Arbeitnehmer, die sich arbeitssuchend gemeldet haben, aber nach der abgelaufenen Kündigungsfrist noch keinen neuen Job angetreten haben, sind arbeitslos.

Hast du bereits einen neuen Job gefunden und stehst kurz vor dem Start? Auch in diesem Fall ist es ratsam, dich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Es kann vorkommen, dass dein neuer Arbeitgeber seine Zusage zurückzieht oder die Bedingungen ändert, und du plötzlich doch auf Arbeitslosengeld angewiesen bist. Selbst wenn nur eine kleine Lücke zwischen deinem alten und neuen Beschäftigungsverhältnis besteht, solltest du für diese Zwischenzeit Arbeitslosengeld beantragen.

Wir wollen dir nicht vorenthalten, dass du dich auch direkt auf der Seite der Agentur für Arbeit online arbeitslos melden kannst. Zudem ist es natürlich möglich, telefonisch oder direkt bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zu beantragen

Wenn du aber unser Formular nutzt, musst du dich für die Arbeitssuchendmeldung nicht aufwändig registrieren. Zudem bietet unser Tool eine weitere nützliche Funktion: Du erhältst eine Mitteilung, wenn Du Chancen auf eine mögliche Abfindung hast. Ist dies der Fall, kannst deine Abfindung anschließend mit dem Arbeitgeber selbst verhandeln oder uns beauftragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass du nach einer Kündigung nicht automatisch Arbeitslosengeld erhältst. Du musst aktiv werden und dich arbeitssuchend melden. Dabei ist es entscheidend, dies unverzüglich zu tun, sobald du weißt, dass du arbeitssuchend wirst. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen.

Der Gesetzgeber hat bestimmte Fristen festgelegt: Wenn du frühzeitig weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet, musst du dich spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitssuche arbeitssuchend melden. Ist die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate, hast du drei Tage Zeit, dich arbeitssuchend zu melden. Es ist wichtig, dass diese Fristen eingehalten werden, um Sperren des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen sich beim Jobcenter arbeitssuchend melden. Idealerweise haben sie bis zum Ende der Kündigungsfrist sogar schon einen neuen Job, sodass sie gar nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen sind. Daher ist der Begriff „arbeitslos melden“ genaugenommen nicht ganz korrekt. Arbeitnehmer, die ihren Job verloren haben, melden sich also zunächst arbeitssuchend.

Arbeitnehmer, die sich arbeitssuchend gemeldet haben, aber nach der abgelaufenen Kündigungsfrist noch keinen neuen Job angetreten haben, sind arbeitslos.

Hast du bereits einen neuen Job gefunden und stehst kurz vor dem Start? Auch in diesem Fall ist es ratsam, dich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Es kann vorkommen, dass dein neuer Arbeitgeber seine Zusage zurückzieht oder die Bedingungen ändert, und du plötzlich doch auf Arbeitslosengeld angewiesen bist. Selbst wenn nur eine kleine Lücke zwischen deinem alten und neuen Beschäftigungsverhältnis besteht, solltest du für diese Zwischenzeit Arbeitslosengeld beantragen.

Wir wollen dir nicht vorenthalten, dass du dich auch direkt auf der Seite der Agentur für Arbeit online arbeitslos melden kannst. Zudem ist es natürlich möglich, telefonisch oder direkt bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zu beantragen

Wenn du aber unser Formular nutzt, musst du dich für die Arbeitssuchendmeldung nicht aufwändig registrieren. Zudem bietet unser Tool eine weitere nützliche Funktion: Du erhältst eine Mitteilung, wenn Du Chancen auf eine mögliche Abfindung hast. Ist dies der Fall, kannst deine Abfindung anschließend mit dem Arbeitgeber selbst verhandeln oder uns beauftragen.

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