Fitnessstudio: Geld zurück!
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Mit unserem Musterschreiben holst du dir dein Geld vom Fitnessstudio zurück!
Deine Vorteile
- kostenlos und ohne Verpflichtungen!
- 90-100% Erfolgsquote
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Tutorial für unser Musterschreiben zum Thema: "Fitnessstudio - Geld zurück"
Ein wesentlicher Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, sei es zur Erreichung bestimmter Fitnessziele oder zur Erhaltung von Fitness und Gesundheit. Daher ist für dich als Nutzer die kontinuierliche und ganzjährige Verfügbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung.
Wenn der Betreiber während der Vertragslaufzeit aufgrund behördlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie das Fitnessstudio zeitweise schließen musste, konnte dieser Vertragszweck für den betreffenden Zeitraum nicht erfüllt werden. Die geschuldete Leistung des Betreibers ist daher aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr nachholbar.
Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof am 04.05.2022 (Az. XII ZR 64/21) entschieden, dass du einen Anspruch darauf hast, die für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge zurückzuerhalten.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Betreiber stattdessen Gutscheine ausgestellt hat, sofern du den Gutschein noch nicht eingelöst hast.
Daraus ergibt sich, dass betroffene Kunden die während der Schließung des Fitnessstudios geleisteten Beiträge zurückverlangen können, um ihr Geld zurückzuerhalten.
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
Nein. Auch bei anderen Gründen für die Schließung besteht nach der Entscheidung des BGH Anspruch auf Erstattung der während der Schließung erhobenen Beiträge.
Ja, die Beiträge können unabhängig davon, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio noch besteht oder bereits beendet wurde, zurückverlangt werden.
Nein, Fitnessstudios haben in der Zeit der Schließung Kurzarbeit angeordnet, ihre Betriebskosten gesenkt und Umsatzausfälle vom Staat erstattet bekommen. Mit den trotz der Schließung erhobenen Beiträgen haben sich die Studios unterm Strich sogar bessergestellt.
Deshalb ist es nur gerecht, diese Beiträge vom Studio zurückzufordern.
Nein. Auch bei anderen Gründen für die Schließung besteht nach der Entscheidung des BGH Anspruch auf Erstattung der während der Schließung erhobenen Beiträge.
Ja, die Beiträge können unabhängig davon, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio noch besteht oder bereits beendet wurde, zurückverlangt werden.
Nein, Fitnessstudios haben in der Zeit der Schließung Kurzarbeit angeordnet, ihre Betriebskosten gesenkt und Umsatzausfälle vom Staat erstattet bekommen. Mit den trotz der Schließung erhobenen Beiträgen haben sich die Studios unterm Strich sogar bessergestellt.
Deshalb ist es nur gerecht, diese Beiträge vom Studio zurückzufordern.