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Fitnessstudio: Geld zurück!

Ein aktuelles BGH-Urteil besagt, dass Studios, die trotz einer Corona-Schließung Fitnessstudio Beiträge erhoben haben, diese erstatten müssen, wenn du dein Geld zurückverlangen möchtest. Trotz möglicher Kurzarbeit, Einsparungen und staatlicher Unterstützung haben die meisten Studios die Beiträge nicht von sich aus erstattet. Einige haben sogar die Schließung als Vorwand genutzt, um die Beiträge zu erhöhen. In einigen Fällen wurde Kunden lediglich ein Gutschein angeboten. Falls du damit nicht zufrieden bist, haben wir eine Web-App entwickelt, mit der du einfach ein professionelles Forderungsschreiben an dein Fitnessstudio erstellen und versenden kannst. Die Nutzung ist kostenlos und verpflichtet dich zu nichts! Hol dir jetzt dein Geld zurück.
Geld zurück

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In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesichtern und einem starken Engagement für unsere selbstentwickelten Angebote. Wir sind nicht anonym.

Für fast alle unserer juristischen „Lebenslagen“ bieten wir auch  ‚Sue It Yourself‘ als Lösungsoption an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben!

Mit unserem Musterschreiben holst du dir dein Geld vom Fitnessstudio zurück!

Deine Vorteile

fitnessstudio geld zurück

Tutorial für unser Musterschreiben zum Thema: "Fitnessstudio - Geld zurück"

Ein wesentlicher Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, sei es zur Erreichung bestimmter Fitnessziele oder zur Erhaltung von Fitness und Gesundheit. Daher ist für dich als Nutzer die kontinuierliche und ganzjährige Verfügbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung.

Wenn der Betreiber während der Vertragslaufzeit aufgrund behördlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie das Fitnessstudio zeitweise schließen musste, konnte dieser Vertragszweck für den betreffenden Zeitraum nicht erfüllt werden. Die geschuldete Leistung des Betreibers ist daher aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr nachholbar.

Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof am 04.05.2022 (Az. XII ZR 64/21) entschieden, dass du einen Anspruch darauf hast, die für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge zurückzuerhalten.

Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Betreiber stattdessen Gutscheine ausgestellt hat, sofern du den Gutschein noch nicht eingelöst hast.

Daraus ergibt sich, dass betroffene Kunden die während der Schließung des Fitnessstudios geleisteten Beiträge zurückverlangen können, um ihr Geld zurückzuerhalten.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!

Nein. Auch bei anderen Gründen für die Schließung besteht nach der Entscheidung des BGH Anspruch auf Erstattung der während der Schließung erhobenen Beiträge.

Ja, die Beiträge können unabhängig davon, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio noch besteht oder bereits beendet wurde, zurückverlangt werden.

Nein, Fitnessstudios haben in der Zeit der Schließung Kurzarbeit angeordnet, ihre Betriebskosten gesenkt und Umsatzausfälle vom Staat erstattet bekommen. Mit den trotz der Schließung erhobenen Beiträgen haben sich die Studios unterm Strich sogar bessergestellt.

Deshalb ist es nur gerecht, diese Beiträge vom Studio zurückzufordern.

Nein. Auch bei anderen Gründen für die Schließung besteht nach der Entscheidung des BGH Anspruch auf Erstattung der während der Schließung erhobenen Beiträge.

Ja, die Beiträge können unabhängig davon, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio noch besteht oder bereits beendet wurde, zurückverlangt werden.

Nein, Fitnessstudios haben in der Zeit der Schließung Kurzarbeit angeordnet, ihre Betriebskosten gesenkt und Umsatzausfälle vom Staat erstattet bekommen. Mit den trotz der Schließung erhobenen Beiträgen haben sich die Studios unterm Strich sogar bessergestellt.

Deshalb ist es nur gerecht, diese Beiträge vom Studio zurückzufordern.