Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
War dein Flug zu früh? Hol dir deine Entschädigung!
Hast du kürzlich einen Flug verpasst, weil er zu früh abgeflogen ist? Dann besteht möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier. Unser Flug-Entschädigungsmanager ist bereit, dir schnell und unkompliziert zu helfen. Gemeinsam mit dir überprüfen wir innerhalb weniger Minuten, ob du Ansprüche geltend machen kannst, und bieten verschiedene Optionen an, um dein Recht durchzusetzen. Dazu gehört die Nutzung unserer kostenlosen Musterschreiben für 'Sue It Yourself', um selbst aktiv zu werden, bis hin zum Kauf deiner Forderung, bei dem du dein Geld innerhalb kurzer Zeit direkt von uns erhältst. Ganz ohne Risiko. Verpasse nicht die Chance, deine Entschädigung für deinen vorzeitig abgeflogenen Flug einzufordern!
Flug zu früh

Als Anwaltskanzlei sind wir zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet. Deine Daten bleiben bei uns sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesichtern und einem starken Engagement für unsere selbstentwickelten Angebote. Wir sind nicht anonym.

Für fast alle unserer juristischen „Lebenslagen“ bieten wir auch  ‚Sue It Yourself‘ als Lösungsoption an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben!

Mit unserem Flug-Entschädigungsmanager kannst du selbst deine Ansprüche prüfen!

Wie bekomme ich meine Entschädigung wenn der Flug zu früh abgeflogen ist?

Fordere mit nur wenigen Klicks deine Entschädigung wegen eines zu früh gestarteten Fluges ein!

Unser Flug-Entschädigungsmanager steht bereit, um dir bei der Beantragung einer Entschädigung für einen Flug, der zu früh abgeflogen ist, zu helfen. Mit nur wenigen Klicks bieten wir dir bis zu 5 verschiedene Optionen, um deine Entschädigung zu erhalten. Egal, ob du dich für unsere „Sue It Yourself-Methode“ entscheidest und unsere kostenlosen Musterschreiben nutzt, deine Forderung an uns verkaufst, uns als dein Inkassounternehmen auf Provisionsbasis beauftragst oder wir als klassische Anwälte deine Ansprüche durchsetzen sollen – wir haben für jede Situation das passende Lösungsangebot. Zögere nicht, unser Flug-Entschädigungsmanager steht dir zur Seite. Sichere dir jetzt deine Entschädigung für deinen vorzeitig abgeflogenen Flug!

Häufige Fragen unserer Mandanten

Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!

In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Entschädigung für die Vorverlegung eines Fluges gewährt wird. Diese umfassen die Dauer der Vorverlegung, den Abflug- oder Ankunftsort sowie den Sitz der Fluggesellschaft. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung nicht automatisch von der Fluggesellschaft ausgezahlt wird. Sie müssen Ihren Anspruch geltend machen, um Ihr Geld zu erhalten. Nutzen Sie beispielsweise unseren Entschädigungsrechner, um schnell und unkompliziert Ihre Entschädigung zu erhalten. Sollten Sie nach einem vorverlegten Flug nichts von der Airline hören oder diese die Entschädigung nicht zahlen wollen, stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn die Airline für die Änderung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:

  • Technischer Defekt
  • Enteisungsprobleme
  • Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
  • Schlechtes, aber für die Jahreszeit typisches Wetter

Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Im Folgenden einige Beispiele:

  • Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, Vogelschlag, Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – AzC-501/17, Urteil v. 04.04.2019

Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.

Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.

Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie folgende Ansprüche, wenn ihr Flug mehr als 3 Stunden vorverlegt wurde:

  • Bei einem Flug bis 1.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 250 Euro zu.
  • Hat die Maschine eine Strecke bis 3.500 km zurückgelegt, erhalten Sie eine Entschädigungssumme von 400 Euro.
  • Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km bekommen Sie sogar 600 Euro (innerhalb der EU max. 400 Euro).

Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich. 

In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Entschädigung für die Vorverlegung eines Fluges gewährt wird. Diese umfassen die Dauer der Vorverlegung, den Abflug- oder Ankunftsort sowie den Sitz der Fluggesellschaft. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung nicht automatisch von der Fluggesellschaft ausgezahlt wird. Sie müssen Ihren Anspruch geltend machen, um Ihr Geld zu erhalten. Nutzen Sie beispielsweise unseren Entschädigungsrechner, um schnell und unkompliziert Ihre Entschädigung zu erhalten. Sollten Sie nach einem vorverlegten Flug nichts von der Airline hören oder diese die Entschädigung nicht zahlen wollen, stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn die Airline für die Änderung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:

Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Im Folgenden einige Beispiele:
Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, Vogelschlag, Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – AzC-501/17, Urteil v. 04.04.2019

Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. 

Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.

Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie folgende Ansprüche, wenn ihr Flug mehr als 3 Stunden vorverlegt wurde:

Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich. 

Was unsere Mandanten sagen:

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