Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Wirecard Musterverfahren: Kann man sich noch anmelden?
Der Wirecard-Skandal hat eine Vielzahl von Anlegern und Geschädigten hinterlassen, die nach juristischer Gerechtigkeit streben. Doch mit den verstrichenen Fristen für das Musterverfahren gegen EY-Deutschland, sowie die Klagen gegen Anlageberater und die BaFin scheinen die Aussichten düster zu sein. Doch könnte sich für Betroffene im Jahr 2024 noch eine Chance ergeben?
EY
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Die meisten Fristen sind bereits verstrichen

Trotz abgelaufener Fristen für rechtliche Schritte gegen Wirtschaftsprüfer und Anlageberater müssen Betroffene nicht die Hoffnung verlieren. Insbesondere für diejenigen, die durch Anlageberater falsch beraten wurden, gibt es noch Hoffnung. Einzelfalllösungen können in Betracht gezogen werden, und es lohnt sich, sich frühzeitig an erfahrene Anwälte zu wenden, um die individuellen Chancen zu erörtern. Des Weiteren besteht ein Funken Hoffnung für eine mögliche Sammelklage oder ein Musterverfahren gegen EY Global. Während die Frist zur Anmeldung eines Anspruchs gegen EY Deutschland abgelaufen ist, könnte diese Möglichkeit gegen EY Global noch bestehen, sofern ein solches Verfahren eröffnet wird. Bei Ratis bieten wir die Möglichkeit, deinen Fall kostenlos bei uns zu „parken“. Sollte ein entsprechendes Verfahren eröffnet werden, werden wir gemeinsam mit dir deine neuen Möglichkeiten erörtern. Trotz der abgelaufenen Fristen möchten wir betonen, dass es noch Hoffnung für Betroffene des Wirecard-Skandals gibt. Bei Ratis sind wir bereit, Betroffene mit einer kostenlosen Erstberatung zu unterstützen und sie auf dem Weg zu ihrem Recht zu begleiten. Mit unserer umfangreichen Erfahrung haben wir bereits über 300 Wirecard-Geschädigte vertreten.

Unser Kostenrechner für das Musterverfahren gegen EY-Deutschland (Frist zur Anmeldung bereits verstrichen)

Häufige Fragen unserer Mandanten

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Wirecard-Skandal: Aktuelle Fristen und rechtliche Entwicklungen im Überblick

Der Wirecard-Skandal hat die Finanzwelt in den letzten Jahren erschüttert und eine Vielzahl von Anlegern mit beträchtlichen Verlusten zurückgelassen. Doch trotz des finanziellen Desasters gibt es Hoffnung auf Schadensersatz für Geschädigte, sofern sie die festgelegten Fristen im Auge behalten und rechtzeitig handeln. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf diese Fristen und die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal.

Bis Herbst 2023: Musterverfahren

Geschädigte im Wirecard-Skandal hatten bis zum 16. September 2023 (Musterbeklagte 1-8, darunter EY) bzw. den 20. Oktober 2023 (Musterbeklagter 9) die Möglichkeit, im Rahmen eines Musterverfahrens ihre Ansprüche beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) anzumelden. Diese Musterverfahren boten die Chance, gemeinschaftliche Ansprüche zu bündeln und die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Geschädigte, die von den Machenschaften des ehemaligen DAX-Unternehmens betroffen waren, konnten auf diese Weise kollektiv für Schadensersatzansprüche vorgehen.

Bis 31.12.2023: Staats- bzw. Amtshaftung der BaFin

Ein weiterer wichtiger Punkt im Wirecard-Skandal betrifft die Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Ansprüche beruhen vor allem auf dem von der BaFin im Februar 2019 verhängten Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien. Geschädigte Anleger behaupten, dass die BaFin dieses Verbot ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erlassen hat, was als Amtshaftungsmissbrauch betrachtet wird. Die Schadensersatzansprüche gegen die BaFin könnten Ende des Jahres verjähren. Daher sollten betroffene Wirecard-Anleger rechtzeitig vor Jahresende rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie ihre Ansprüche wahren und möglichen Schadensersatz erhalten können.

Bis Ende des Jahres 2023: Beraterhaftung

Die Beraterhaftung ist ein weiterer bedeutender Aspekt im Wirecard-Skandal. Geschädigte Anleger, die von ihrem Anlageberater nicht ausreichend über die Risiken und Entwicklungen im Zusammenhang mit ihren Investitionen in Wirecard informiert wurden, haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein bemerkenswertes Beispiel hierfür ist das Präzedenzurteil des Landgerichts Chemnitz im Mai 2022, in dem Anleger von der Sparkasse Schadensersatz verlangen konnten, weil sie von ihrem Anlageberater nicht über negative Presseberichte zu Wirecard informiert wurden. Dieses Urteil eröffnet Geschädigten im Wirecard-Fall neue Chancen, Schadensersatz von ihren Finanzberatern zu fordern. In Einzelfällen sind auch noch Klagen gegen Anlageberater im Jahr 2024 erfolgsversprechend.

Weitere Fristen und juristische Wege um Schadenersatz geltend zu machen:

  • Bis zum 19. April 2024 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Musterverfahren gegen die Musterbeklagten 10, einen weiteren Wirtschaftsprüfer von EY, und 11, den Kronzeugen im Wirecard-Strafverfahren, Oliver Bellenhaus, durchzuführen.
  • Ebenfalls besteht noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, eine eigene Klage gegen EY auf den Weg zu bringen.

Insgesamt zeigt die Rechtsentwicklung, dass es für Geschädigte im Wirecard-Skandal weiterhin rechtliche Möglichkeiten gibt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unternehmen wie RATIS setzen sich aktiv für die Interessen der Wirecard-Geschädigten ein und stehen als kompetente Partner zur Seite.

Wirecard-Skandal: Aktuelle Fristen und rechtliche Entwicklungen im Überblick

Der Wirecard-Skandal hat die Finanzwelt in den letzten Jahren erschüttert und eine Vielzahl von Anlegern mit beträchtlichen Verlusten zurückgelassen. Doch trotz des finanziellen Desasters gibt es Hoffnung auf Schadensersatz für Geschädigte, sofern sie die festgelegten Fristen im Auge behalten und rechtzeitig handeln. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf diese Fristen und die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal.

Bis Herbst 2023: Musterverfahren

Geschädigte im Wirecard-Skandal hatten bis zum 16. September 2023 (Musterbeklagte 1-8, darunter EY) bzw. den 20. Oktober 2023 (Musterbeklagter 9) die Möglichkeit, im Rahmen eines Musterverfahrens ihre Ansprüche beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) anzumelden. Diese Musterverfahren boten die Chance, gemeinschaftliche Ansprüche zu bündeln und die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Geschädigte, die von den Machenschaften des ehemaligen DAX-Unternehmens betroffen waren, konnten auf diese Weise kollektiv für Schadensersatzansprüche vorgehen.

Bis 31.12.2023: Staats- bzw. Amtshaftung der BaFin

Ein weiterer wichtiger Punkt im Wirecard-Skandal betrifft die Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Ansprüche beruhen vor allem auf dem von der BaFin im Februar 2019 verhängten Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien. Geschädigte Anleger behaupten, dass die BaFin dieses Verbot ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erlassen hat, was als Amtshaftungsmissbrauch betrachtet wird. Die Schadensersatzansprüche gegen die BaFin könnten Ende des Jahres verjähren. Daher sollten betroffene Wirecard-Anleger rechtzeitig vor Jahresende rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie ihre Ansprüche wahren und möglichen Schadensersatz erhalten können.

Bis Ende des Jahres 2023: Beraterhaftung

Die Beraterhaftung ist ein weiterer bedeutender Aspekt im Wirecard-Skandal. Geschädigte Anleger, die von ihrem Anlageberater nicht ausreichend über die Risiken und Entwicklungen im Zusammenhang mit ihren Investitionen in Wirecard informiert wurden, haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein bemerkenswertes Beispiel hierfür ist das Präzedenzurteil des Landgerichts Chemnitz im Mai 2022, in dem Anleger von der Sparkasse Schadensersatz verlangen konnten, weil sie von ihrem Anlageberater nicht über negative Presseberichte zu Wirecard informiert wurden. Dieses Urteil eröffnet Geschädigten im Wirecard-Fall neue Chancen, Schadensersatz von ihren Finanzberatern zu fordern. In Einzelfällen sind auch noch Klagen gegen Anlageberater im Jahr 2024 erfolgsversprechend.

Weitere Fristen und juristische Wege um Schadenersatz geltend zu machen:

  • Bis zum 19. April 2024 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Musterverfahren gegen die Musterbeklagten 10, einen weiteren Wirtschaftsprüfer von EY, und 11, den Kronzeugen im Wirecard-Strafverfahren, Oliver Bellenhaus, durchzuführen.
  • Ebenfalls besteht noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, eine eigene Klage gegen EY auf den Weg zu bringen.

Insgesamt zeigt die Rechtsentwicklung, dass es für Geschädigte im Wirecard-Skandal weiterhin rechtliche Möglichkeiten gibt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unternehmen wie RATIS setzen sich aktiv für die Interessen der Wirecard-Geschädigten ein und stehen als kompetente Partner zur Seite.