Ankunftszeit: Zeitpunkt der Türöffnung entscheidend
3 Stunden Verspätung: Das ist die Grenze, ab der Passagiere einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch die Fluggesellschaft haben. Geregelt ist dieses Recht in der sogenannten EU-Fluggastrechte-Verordnung, die 2005 in Kraft trat. Aber welcher Zeitpunkt ist überhaupt entscheidend für eine Flugverspätung? Wie lässt sich die Verspätungszeit genau feststellen? Um wie viel wird die planmäßige Ankunftszeit eines Flugs genau überschritten? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend, um den Entschädigungsanspruch prüfen zu können.
02:59 oder 03:01 Std. Verspätung? Was stimmt denn nun?
Im Leben entscheiden manchmal wenige Minuten über Sieg oder Niederlage. So auch bei der Dauer bzw. der Verspätungszeit von Flügen: Erst ab einer Verspätung von über 3 Stunden hat ein Fluggast Anspruch auf Entschädigung. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass die 3-Stunden-Marke knapp über- oder unterschritten wird: Eine Verspätung von 02:59 Stunden würde beispielsweise nicht ausreichen, um Geld von der Airline zu bekommen.
Verständlich, dass es hier zu unterschiedlichen Ansichten zwischen Airline und Passagier kam, was die genaue Bestimmung des Landezeitpunkts betrifft. Um für eine eindeutige Rechtslage zu sorgen, hat der EuGH in einem Urteil einen klaren Zeitpunkt definiert, der für alle verspäteten Flüge gilt: Laut Rechtsspruch ist der Zeitpunkt der Türöffnung als tatsächliche Ankunftszeit entscheidend. Da viele Passagiere aber nicht unbedingt erkennen können, wann sich die Türen öffnen, genügt der Zeitpunkt, zu dem der Passagier die Maschine verlässt.
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Diese Regelung geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 30 C 2528/16(75) hervor. Im verhandelten Fall klagte ein Fluggast gegen eine Fluggesellschaft. Dabei ging es um die Ausgleichszahlung wegen einer behaupteten Flugverspätung von 3 Stunden und 25 Minuten. Die Fluggesellschaft stritt diesen Vorwurf jedoch ab. Die Kabinentüren seien bereits vor der 3-Stunden-Grenze geöffnet worden und damit ein früherer Ausstieg möglich gewesen. Da die Fluglinie jedoch nicht angeben konnte, zu welchem Zeitpunkt die Tür geöffnet wurde und somit ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen war, entschied das Gericht zugunsten des Fluggastes. Ihm stehe gemäß Art. 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung aufgrund der behaupteten Ankunftsverspätung ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zu.
Sind nach Ihrem Flug die Türen des Flugzeugs auch erst mindestens 3 Stunden nach der planmäßigen Ankunft geöffnet worden? Dann haben Sie in den meisten Fällen einen Anspruch auf Entschädigung. Nutzen Sie einfach den kostenlosen Entschädigungs-Manager von RATIS, um Ihre Ausgleichszahlung direkt bei der Fluggesellschaft einzufordern.