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Du bist auch von einer fehlerhaften Anlageberatung betroffen oder möchtest das prüfen lassen?
Wir prüfen für dich, ob du auch falsch von deinem Anlageberater beraten wurdest, und begleiten dich anschließend dabei, dein Recht auf Entschädigung durchzusetzen. Nutze dafür einfach den unten stehenden Button, um einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Auch per E-Mail oder telefonisch sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Telefonnummer: 0851-986130-0 erreichbar.
Haftung des Anlageberaters bei offenen Immobilienfonds wie UniImmo: Gerichtsurteil und Anlegerrechte
Der Sicherheitsmythos: Was offene Immobilienfonds wirklich sind
Offene Immobilienfonds investieren in Wohn- und Gewerbeimmobilien und gelten als flexibel, weil Anleger ihre Anteile grundsätzlich zurückgeben können. Doch diese vermeintliche Sicherheit ist trügerisch. Anders als Festgeld unterliegen diese Fonds erheblichen Wertschwankungen – etwa durch sinkende Mieten, Leerstand, politische Eingriffe oder neue Gutachten.
Ein Beispiel: Der Fonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde im Juni 2024 neu bewertet. Ergebnis: Der Rücknahmepreis sank von 42 Euro auf rund 35 Euro – ein Verlust von über 16 Prozent. Auch der Fonds Leading Cities Invest musste ähnliche Abschläge hinnehmen. Anleger, die ihre Anteile verkaufen wollten, standen plötzlich vor einem deutlich geringeren Rückzahlungswert – und das, obwohl ihnen zuvor eine „sichere Anlage“ versprochen wurde. Auf boerse.de ist der Wertverlauf der letzten Monate deutlich zu sehen.
Landgericht Stuttgart verurteilt Bank wegen Falschberatung
In einem vielbeachteten Urteil stellte das Landgericht Stuttgart (Az.: 12 O 287/24) im Mai 2025 klar: Offene Immobilienfonds dürfen nicht als festgeldähnliche Anlagen beworben werden. Schon im Februar hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 4 HK O 5879/24) geurteilt, dass die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds weit unter dem tatsächlichen Risikoindikator ausgewiesen wurde.
Die Bank hatte den Fonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ einem sicherheitsorientierten Kunden als Anlage der Risikoklasse 1 empfohlen – vergleichbar mit klassischen Zinsanlagen. Nach dem deutlichen Kurseinbruch im Juni 2024 erkannte das Gericht, dass die Beratung gravierende Mängel aufwies. Die Risiken offener Immobilienfonds waren nicht transparent dargestellt, insbesondere die fehlenden monatlichen Bewertungen und potenzielle Sonderabschreibungen wurden verschwiegen. Das Ergebnis: Der Anleger erhält sein Kapital vollständig zurück, die Investition wird juristisch rückabgewickelt.
Anlegerklagen und Musterverfahren gegen Fondsanbieter
Neben individuellen Klagen formieren sich auch Verfahren, die auf eine breitere Wirkung abzielen. Grundlage sind Basisinformationsblätter (PRIIP-BIB), die Fonds fälschlich mit einem niedrigen Risikoindikator ausweisen – zum Beispiel 2 oder 3. Tatsächlich müsste bei unregelmäßiger Wertermittlung ein Indikator von mindestens 6 genannt werden. Diese fehlerhafte Einstufung täuscht über die tatsächliche Volatilität hinweg und kann Anleger zu einer Entscheidung verleiten, die nicht zu ihrem Sicherheitsbedürfnis passt. Aktuelle Verfahren streben an, diese Einstufungen rechtlich bewerten zu lassen und Schadensersatzansprüche zu bündeln.
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Handlungsempfehlungen für geschädigte Anleger
Wer betroffen ist, sollte seine Unterlagen sorgfältig prüfen. Wurde der Fonds als risikoarm oder sogar festgeldähnlich beworben? Gibt es eine Geeignetheitserklärung, die das persönliche Sicherheitsprofil berücksichtigt? Solche Dokumente können ausschlaggebend dafür sein, ob ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht.
Da Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Beratungsfehlers verjähren, zählt jeder Monat. Auch Angebote dubioser Ankaufgesellschaften sollten kritisch hinterfragt werden – diese locken mit rascher Auszahlung, setzen kurze Fristen, bieten jedoch häufig deutlich unter dem eigentlichen Börsenwert liegende Preise. Hier ist rechtlicher Beistand dringend zu empfehlen.
Unterstützung für Verbraucher
Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Bank- und Kapitalmarktrecht bieten umfassende Hilfe bei der Durchsetzung von Anlegerrechten. Das beginnt bei einer kostenfreien Ersteinschätzung, reicht über die Prüfung der Rechtsschutzdeckung bis zur strategischen Entscheidung zwischen Einzelklage und Beteiligung an Musterverfahren.
Wer jetzt handelt, kann sein Kapital sichern und fehlerhafte Beratung nicht unwidersprochen hinnehmen. Denn eines ist klar: Offene Immobilienfonds sind kein Festgeld – und wer dies suggeriert, muss dafür geradestehen.
Unser Angebot für geschädigte Anleger
Als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie:
- Mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
- Durch die strategische Abwägung zwischen Einzelklage und Musterverfahren
- Bei der Klärung von Deckungszusagen Ihrer Rechtsschutzversicherung
- In der Vertretung vor Gericht
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche drohen sonst zu verjähren. Kontaktieren Sie uns unter 0851-986130-0, per E-Mail an diesel@ratis.de oder nutzen sie gleich hier unser Kontaktformular. Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte durch und sorgen dafür, dass fehlerhafte Fondsberatung nicht ohne Folgen bleibt.
Du bist auch von einer fehlerhaften Anlageberatung betroffen oder möchtest das prüfen lassen?
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Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat in zahlreichen Rechtsgebieten – insbesondere im Verbraucherrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht – erfolgreich Schadensersatzansprüche für ihre Mandanten durchgesetzt. Als moderne, verbraucherorientierte Kanzlei bietet RATIS eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung an und unterstützt Ratsuchende bundesweit bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche Wende dich einfach mit deinem Anliegen per E-Mail unter anfrage@ratis.de oder schnell und unkompliziert per Telefon unter der 0851 986130-0
FAQ's - Häufig gestellte Fragen:
Wann haftet ein Anlageberater bei offenen Immobilienfonds wie UniImmo
Ein Anlageberater haftet, wenn er den offenen Immobilienfonds falsch oder unvollständig erklärt hat. Dazu zählt insbesondere die Verharmlosung von Risiken, etwa bei möglichen Rücknahmeaussetzungen, sowie die Empfehlung des Fonds, obwohl dieser nicht zur finanziellen Situation oder Risikobereitschaft des Anlegers passt. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
Was war das Problem beim UniImmo Wohnen ZBI Fonds?
Der UniImmo Wohnen ZBI wurde laut Gericht fehlerhaft mit einer zu niedrigen Risikoklasse (2–3) beworben. Laut Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 21.02.2025 (Az. 4 HK O 5879/24) hätte der Fonds als Risikoklasse 6 eingestuft werden müssen. Anleger, die auf diese fehlerhafte Einstufung vertraut haben, könnten wegen Falschberatung Anspruch auf Schadensersatz haben.
Was bedeutet „Falschberatung“ im Zusammenhang mit Immobilienfonds?
Falschberatung liegt vor, wenn ein Berater wesentliche Risiken verschweigt, das Produkt zu sicher darstellt oder es an eine Person empfiehlt, für die es nicht geeignet ist. Im Fall von Immobilienfonds bedeutet das oft, dass Anleger über mögliche Verluste, Illiquidität oder Risiken bei Marktschwankungen nicht aufgeklärt wurden.
Kann ich meinen UniImmo Fonds rückabwickeln lassen?
Eine Rückabwicklung ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beratung fehlerhaft war. In diesem Fall kann der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den Fonds nie gezeichnet – inklusive Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Wichtig ist dabei die Beweissicherung und eine rechtliche Prüfung durch eine Kanzlei.
Wie lange kann ich Schadensersatz wegen Falschberatung fordern?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anleger von der Falschberatung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Spätestens 10 Jahre nach Zeichnung des Fonds ist jedoch Schluss. Daher sollte schnell gehandelt werden, sobald ein Verdacht besteht.
Wie kann ich prüfen lassen, ob mir Schadensersatz zusteht?
Du kannst eine rechtliche Ersteinschätzung durch eine spezialisierte Kanzlei wie RATIS anfordern. Dafür benötigen Sie idealerweise die Beratungsunterlagen, Zeichnungsscheine und ggf. Kontoauszüge. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich – im Ergebnis wird bewertet, ob ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung besteht.