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Du bist auch vom Dieselskandal betroffen, oder möchtest es gerne prüfen lassen?
Verfassungsbeschwerde erschüttert Dieselrechtsprechung des BGH – Gesamte Rechtsprechung des VIa. Senats seit 2024 steht auf der Kippe
Kernvorwurf: Vorschriftswidriger Besetzungsfehler
Im Zentrum der Verfassungsbeschwerden steht der Vorwurf, dass der VIa. Senat des BGH seit dem Jahr 2024 nicht mehr vorschriftsmäßig besetzt ist. Der für die Dieselverfahren zuständige Senat verfügt über keinen ordentlichen Vorsitzenden Richter, sondern wird lediglich von einer einfachen Richterin am BGH geleitet. Dies verstößt nach Auffassung der Beschwerdeführer gegen das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Grundgesetz.
„Was ursprünglich als vorübergehender Hilfssenat zur Bewältigung der Dieselwelle gedacht war, ist zu einer dauerhaften Einrichtung ohne ordentlichen Vorsitzenden geworden“, kritisiert Rechtsanwalt Sven Galla von der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft. „Der VIa. Senat erledigt mittlerweile 38 Prozent aller
Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden am BGH – das ist mehr als jeder andere Senat.“
Parallele Nichtigkeitsklagen erschüttern BGH-Rechtsprechung
Parallel zu den Verfassungsbeschwerden hat Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Wendt Nassall wegen der vorschriftswidrigen Besetzung des VIa. Senats auch in zahlreichen weiteren Fällen Nichtigkeitsklage beim BGH eingereicht. Weitere Nichtigkeitsklagen, voraussichtlich auch von anderen
Kanzleien, werden folgen. Diese rechtlichen Schritte stellen die gesamte Dieselrechtsprechung des VIa. Senats seit 2024 in Frage.
Sollten die Nichtigkeitsklagen erfolgreich sein, müssten tausende bereits beendete Dieselverfahren in neuer, ordnungsgemäßer Besetzung des Senats wieder aufgenommen werden. Dies würde eine beispiellose Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung bedeuten.
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Europarechtliche Dimension des Konflikts
Ein weiterer zentraler Punkt der Verfassungsbeschwerde betrifft die Weigerung des BGH, europarechtliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen. Obwohl das Landgericht Ravensburg bereits im Oktober 2023 entsprechende Fragen an den EuGH gerichtet hat, sieht der VIa. Senat hier keine Klärungsbedürftigkeit. Bemerkenswert ist dabei das Verhalten der von der Vorlage zum EuGH betroffenen Fahrzeughersteller:
Ausweislich eines aktuellen Beschlusses des LG Ravensburg vom 07.04.2025 versuchen die Hersteller eine Entscheidung des EuGH durch großzügige Vergleiche oder sogar volle Anerkennung der Klageforderungen in den Ausgangsverfahren des LG Ravensburg zu vermeiden.
„Die Hersteller wollen offenbar unbedingt verhindern, dass sich der EuGH nochmals mit der Dieselproblematik befasst“, so Galla. „Das spricht Bände über ihre Einschätzung der Rechtslage und wirft ein fahles Licht auf die bisherige Haltung des BGH.“
Hoffnung auf Kurswechsel bei Neubesetzung
Die Kläger erhoffen sich von einer ordnungsgemäßen Neubesetzung des VIa. Senats beim BGH eine
Revision der bisherigen Rechtsprechung. Insbesondere die Einschätzung zur europarechtlichen
Klärungsbedürftigkeit der vom LG Ravensburg aufgeworfenen Fragen könnte sich ändern – im
Gegensatz zur derzeitigen Position, die im Widerspruch zum Verhalten der Fahrzeughersteller steht.
Dieselskandal bleibt virulent
Der Dieselskandal ist gut zehn Jahre nach seiner Aufdeckung bei Volkswagen alles andere als
erledigt„, betont Galla abschließend. „Käufer von Dieselfahrzeugen auch anderer Hersteller wie z.B.
Audi, BMW, Mercedes, Opel oder FIAT (Stellantis) haben weiterhin berechtigte Aussicht auf
Schadensersatz. Die aktuellen Entwicklungen könnten ihre Rechtspositionen erheblich stärken.“
Die Verfassungsbeschwerde wirft damit grundlegende Fragen zur Funktionsfähigkeit der deutschen
Justiz in Massenverfahren auf und könnte weitreichende Folgen für die Dieselrechtsprechung haben.
Du bist auch vom Dieselskandal betroffen, oder möchtest es gerne prüfen lassen?
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bereits in hunderten Fällen Schadensersatzansprüche betroffener Dieselfahrer durchgesetzt und gehört insbesondere bei Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato hierbei zu den führenden Kanzleien in Deutschland. Die auf das Thema spezialisierten Kanzleien beraten Betroffene in aller Regel kostenlos und unverbindlich. Auch das Team der RATIS berät betroffene Fahrzeughalter deutschlandweit unter 0851 986130-0 oder per E-Mail unter diesel@ratis.de