Die Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Was betroffene Mandanten jetzt wissen sollten
Für viele Mandanten stellt sich nach der Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft die praktische Frage, wie laufende Gerichtsverfahren fortgeführt werden können und welche Rolle die Rechtsschutzversicherung bei einem notwendigen Anwaltswechsel spielt.
Ein vorläufiges Insolvenzverfahren dient der Sicherung des Vermögens und bedeutet nicht automatisch die Einstellung der operativen Tätigkeit. Es bedeutet nicht automatisch, dass Mandate beendet oder Verfahren eingestellt werden. Gleichwohl verändert sich die organisatorische Ausgangssituation, was gerade bei anhängigen Verfahren praktische Auswirkungen haben kann. Umso wichtiger ist es, die eigene Verfahrenslage zeitnah zu prüfen und Klarheit über Fristen, Vertretung und wirtschaftliche Risiken zu gewinnen.
Inhaltsverzeichnis
Bist Du von der Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betroffen?
Wenn Du Mandant der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bist und unsicher bist, wie es mit Deinem Verfahren weitergeht, solltest Du Deine Situation zeitnah prüfen lassen. Gerade bei laufenden Verfahren und Fristen ist eine klare Einschätzung von Verfahrensstand und Risiken entscheidend. Wir prüfen Dein Verfahren strukturiert, bewerten rechtliche und wirtschaftliche Risiken transparent und stimmen – sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht – die Fortführung direkt mit dem Versicherer ab.
Kontaktiere uns für eine rechtliche Ersteinschätzung und nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
Was bedeutet das für die Mandanten der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft und deren laufende Gerichtsverfahren?
Wird der Anwalt einer Partei in einem vor einem Land- oder Oberlandesgericht geführten Verfahren unfähig, die Vertretung der Partei fortzuführen, so tritt gemäß § 244 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens ein, bis sich ein neu bestellter Anwalt beim Gericht angezeigt und das Gericht die Anzeige dem Gegner von Amts wegen zugestellt hat. Wird diese Anzeige verzögert, so ist auf Antrag des Gegners die Partei selbst zur Verhandlung der Hauptsache zu laden oder zur Bestellung eines neuen Anwalts binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist aufzufordern.
Mit anderen Worten: Zur Vermeidung eines Prozessverlusts aber auch nur zur kostenschonenden Beendigung des Verfahrens bedarf es der Beauftragung eines neuen Rechtsanwalts.
Aber Achtung: Bei Beauftragung eines neuen Rechtsanwalts entstehen Kosten teilweise doppelt. Verfügt die Partei über eine Rechtsschutzversicherung, stellt sich dann die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung auch die durch den Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten zu tragen hat. Denn grundsätzlich hat die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen.
Nach ständiger Rechtsprechung (etwa AG Düsseldorf VersR 2001, 1375 = r+s 2001, 333; OLG Köln r+s 1989, 120 = ZfS 1989, 203) hat der Rechtsschutzversicherer durch einen Anwaltswechsel entstehende Mehrkosten insoweit zu übernehmen, als der Wechsel in der Person des Rechtsanwalts objektiv notwendig, d. h. mehr oder weniger zwangsläufig war. Dies wird in der Regel der Fall sein, wenn der Wechsel auf Grund eines Sachverhalts erfolgt, der nach allgemeiner Erfahrung weder vom Rechtsanwalt noch vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist. Dann ist es dem Rechtsschutzversicherer nach § 242 BGB verwehrt, sich darauf zu berufen, dass er nur die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zu tragen habe.
Mit anderen Worten: Die Kosten eines weiteren Rechtsanwalts sind danach zu erstatten, wenn in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste.
Wenn der Rechtsanwalt – wie hier − seine Zulassung aufgibt oder verliert ist die Rechtslage nicht einheitlich: Der Verlust der Zulassung begründet eine Pflicht zur Vergütung weiterer Rechtsanwaltsgebühren, zumindest dann, wenn der Rechtsanwalt ihn nicht zu vertreten hat (OLG Köln, r+s 1989, 120; LG Hannover VersR 2006, 790 = JurBüro 2006, 214; Buschbell in Buschbell/Hering § 10 Rn. 37).
Ein notwendiger Wechsel wurde etwa vom OLG München bejaht, wenn der Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltschaft ausscheidet und in den öffentlichen Dienst überwechselt.
Für den hier vorliegenden Fall, dass es zu einer vom Rechtsanwalt verschuldeten Rücknahme oder zu einem Widerruf seiner Zulassung gemäß § 14 BRAO (etwa wegen Vermögensverfalles des Rechtsanwalts) kommt, gibt es – soweit ersichtlich – noch keine einschlägige Rechtsprechung. Allerdings spricht sich die herrschende Auffassung in der Fachliteratur dafür aus, dass der Rechtsschutzversicherer gemäß § 242 BGB in aller Regel verpflichtet ist, die (Mehr-)Kosten eines weiteren Rechtsanwalts zu übernehmen.
Was wir Betroffenen raten und anbieten
Die Frage der Kostenübernahme für die Beauftragung eines weiteren Rechtsanwalts sollte in jedem Fall vorab mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden.
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft hat hierzu bereits mit einigen Rechtsschutzversicherungen eine grundsätzliche Klärung herbeigeführt und gerne übernehmen wir im Falle unserer Beauftragung auch die konkrete Klärung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für sie kostenlos. Unsere Beauftragung steht dabei unter der Bedingung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Damit ist sichergestellt, dass Ihnen durch unsere Beauftragung keine Kosten entstehen, die nicht von Ihrer Versicherung gedeckt sind.
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft ist im Übrigen mit den von der Kanzlei Mingers im Schwerpunkt betriebenen Verfahren (z.B. Datenleck bei Meta, Deezer, u.a. oder Schadensersatz im Wirecard-Skandal) bestens vertraut und vertritt in diese Fällen selbst hunderte Betroffene. Damit ist im Falle der Übernahme der Verfahren durch unsere Kanzlei gleichermaßen eine versierte, nahtlose und kostenschonende Fortsetzung oder wirtschaftliche Beendigung der Verfahren gewährleistet.
Bist Du von der Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betroffen?
Wenn Du Mandant der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bist und unsicher bist, wie es mit Deinem Verfahren weitergeht, solltest Du Deine Situation zeitnah prüfen lassen. Gerade bei laufenden Verfahren und Fristen ist eine klare Einschätzung von Verfahrensstand und Risiken entscheidend. Wir prüfen Dein Verfahren strukturiert, bewerten rechtliche und wirtschaftliche Risiken transparent und stimmen – sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht – die Fortführung direkt mit dem Versicherer ab.
Kontaktiere uns für eine rechtliche Ersteinschätzung und nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
FAQ – Häufige Fragen zur vorläufigen Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wird mein Gerichtsverfahren durch das vorläufige Insolvenzverfahren automatisch gestoppt?
Nein, laufende Gerichtsverfahren werden durch das vorläufige Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht automatisch unterbrochen.
Die Insolvenz einer Kanzlei ist nicht mit der Insolvenz einer Prozesspartei gleichzusetzen. Eine Unterbrechung nach § 240 ZPO tritt regelmäßig nur bei Insolvenz einer Partei ein, nicht bei der wirtschaftlichen Krise ihrer anwaltlichen Vertretung. Gerichtliche Fristen laufen daher weiter, Zustellungen bleiben wirksam und prozessuale Pflichten bestehen fort. Umso wichtiger ist es, sicherzustellen, dass Fristen ordnungsgemäß überwacht und notwendige Schriftsätze fristgerecht eingereicht werden.
Welche Schritte sind nach dem vorläufigen Insolvenzverfahren der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sinnvoll?
Zunächst solltest Du Deinen aktuellen Verfahrensstand sorgfältig prüfen lassen.
Dabei ist zu klären, ob gerichtliche Fristen anstehen oder kurzfristig prozessuale Maßnahmen erforderlich sind. Gleichzeitig solltest Du prüfen, ob die anwaltliche Betreuung organisatorisch weiterhin gesichert ist. Nach § 43a Abs. 3 BRAO ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, fremde Interessen gewissenhaft zu vertreten und Mandate ordnungsgemäß zu führen. Bestehen Zweifel an der praktischen Umsetzung, kann eine strukturierte Neubewertung sinnvoll sein, um Deine Verfahrensinteressen zu sichern.
Habe ich besondere Mandantenrechte bei einer Kanzlei-Insolvenz?
Ja, Deine Rechte als Mandant bleiben uneingeschränkt bestehen.
Das Mandatsverhältnis ist ein zivilrechtlicher Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB. Du kannst das Mandat grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern keine besonderen vertraglichen Einschränkungen bestehen. Zudem ergibt sich aus § 50 BRAO die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung und Herausgabe der Handakte. Diese Rechte dienen dazu, eine kontinuierliche Rechtsvertretung sicherzustellen und Deine Interessen auch bei organisatorischen Veränderungen zu schützen.
Kann ich mein Verfahren nach der Kanzlei-Insolvenz von einem anderen Anwalt übernehmen lassen?
Ja, ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Das Mandat ist rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 611, 675 BGB ausgestaltet und kann in der Regel jederzeit gekündigt werden. Eine neue anwaltliche Vertretung kann das Verfahren übernehmen, sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Wichtig ist eine lückenlose Übergabe der Handakte gemäß § 50 BRAO, damit keine Informationsverluste entstehen und laufende Fristen zuverlässig weitergeführt werden können.
Entstehen mir zusätzliche Kosten, wenn ich den Anwalt wechsle?
Ein Anwaltswechsel kann gebührenrechtliche Auswirkungen haben, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wird ein neuer Anwalt beauftragt, entstehen für dessen Tätigkeit grundsätzlich eigene Gebühren nach Maßgabe des RVG. Allerdings kann sich im Einzelfall eine Anrechnung bereits entstandener Gebühren ergeben, insbesondere wenn identische Verfahrensabschnitte betroffen sind. Eine transparente Kostenprüfung ist daher vor einem Wechsel sinnvoll.
Bleibt meine Rechtsschutzversicherung auch bei einem Anwaltswechsel bestehen?
In vielen Fällen bleibt eine erteilte Deckungszusage bestehen, sofern es sich um dieselbe Angelegenheit handelt.
Die Rechte und Pflichten aus dem Rechtsschutzvertrag ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ein Anwaltswechsel führt nicht automatisch zum Verlust der Deckung, erfordert jedoch regelmäßig eine Abstimmung mit dem Versicherer. Entscheidend ist, dass die weitere Vertretung in derselben Rechtssache erfolgt und der Versicherer ordnungsgemäß informiert wird. Eine frühzeitige Klärung verhindert Deckungslücken und schafft wirtschaftliche Planungssicherheit.
Welche Kostenrisiken bestehen, wenn mein Verfahren weiterläuft?
Das Kostenrisiko eines laufenden Verfahrens bleibt grundsätzlich bestehen.
Nach § 91 ZPO trägt im Zivilprozess regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten. Die wirtschaftliche Situation der Kanzlei ändert an dieser gesetzlichen Kostenfolge nichts. Deshalb ist es wichtig, das bestehende Prozesskostenrisiko – insbesondere bei höheren Streitwerten – realistisch zu bewerten und in die weitere Strategie einzubeziehen.
Welche Rolle spielt der Streitwert für meine Anwalts- und Gerichtskosten?
Der Streitwert ist maßgeblich für die Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG) richten sich Gebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert des Verfahrens. Je höher der Streitwert, desto höher sind grundsätzlich auch die entstehenden Gebühren. Gerade bei umfangreichen oder wirtschaftlich bedeutenden Verfahren sollte daher geprüft werden, ob der zugrunde gelegte Streitwert sachgerecht bemessen wurde und welche finanziellen Folgen sich daraus ergeben können.
Was bedeutet das vorläufige Insolvenzverfahren für bereits gezahlte Vorschüsse?
Bereits gezahlte Vorschüsse sind rechtlich gesondert zu betrachten.
Vorschüsse auf anwaltliche Vergütung sind grundsätzlich nach den Regelungen des RVG zulässig. Entscheidend ist, welche Leistungen bereits erbracht wurden und in welchem Stadium sich das Mandat befindet. Ob und in welchem Umfang Rückforderungsansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab und sollte anhand der konkreten Abrechnung und der vertraglichen Grundlage geprüft werden. Eine pauschale Bewertung ist hier regelmäßig nicht möglich.
Welche Rolle hat der vorläufige Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit meinem Mandat?
Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert und überwacht die Vermögensinteressen der Kanzlei, nicht Dein Verfahren.
Im vorläufigen Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der nach den Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO) insbesondere die wirtschaftliche Lage prüft und das Vermögen sichert. Seine Aufgabe betrifft die Kanzleistruktur und nicht die unmittelbare prozessuale Vertretung in Deinem Verfahren. Gleichwohl kann sich die organisatorische Ausgestaltung der Mandatsbearbeitung ändern, weshalb es sinnvoll ist zu prüfen, wie die weitere Betreuung konkret sichergestellt wird.
Wie schnell sollte ich nach dem vorläufigen Insolvenzverfahren handeln?
Eine zeitnahe Prüfung ist empfehlenswert, insbesondere bei laufenden Fristen.
Da gerichtliche Fristen weiterlaufen und eine Unterbrechung nach § 240 ZPO regelmäßig nicht eintritt, besteht weiterhin Handlungsbedarf im Verfahren. Zudem sind Rechtsanwälte nach § 43a BRAO zur gewissenhaften Mandatsführung verpflichtet, wozu insbesondere eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle gehört. Bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der organisatorischen Stabilität, sollte der eigene Verfahrensstand frühzeitig überprüft werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Autor dieses Beitrags:
Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist auf digitalen Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei Fällen von Fake-Shops, Online-Betrug, Identitätsmissbrauch sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern und Plattformbetreibern. Darüber hinaus war er frühzeitig im Abgasskandal tätig und hat insbesondere im Stellantis-Dieselskandal bei Wohnmobilen maßgeblich zur rechtlichen Aufarbeitung beigetragen. In diesem Zusammenhang begleitete er eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Dieselkomplex vor dem Bundesverfassungsgericht.
Im Zusammenhang mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stehen für viele Mandantinnen und Mandanten nicht nur organisatorische Fragen im Vordergrund, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen. Gerade bei laufenden Gerichtsverfahren kann Unsicherheit darüber entstehen, wie das bestehende Streitwert- und Anwaltskostenrisiko einzuordnen ist und ob die bisherige Verfahrensstrategie weiterhin tragfähig erscheint. Betroffene fragen sich häufig, welche finanziellen Folgen sich aus einer Fortführung, einem Vergleich oder einem möglichen Anwaltswechsel ergeben können.
Eine sachliche und unabhängige Neubewertung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage kann helfen, Transparenz zu schaffen und Mandantenrechte klar einzuordnen. Wer unsicher ist, wie Fristen, Streitwertannahmen oder Kostenrisiken aktuell zu bewerten sind, sollte seine individuelle Situation strukturiert prüfen lassen. Eine solche Analyse ermöglicht es, weitere Schritte auf einer belastbaren Grundlage zu treffen und prozessuale sowie wirtschaftliche Konsequenzen realistisch einzuschätzen.
Über die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit tätig und berät Mandantinnen und Mandanten in einer Vielzahl zivil- und wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über mehrere Fachanwaltsbereiche und ausgewiesene Schwerpunktgebiete, in denen wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten. Dabei begleiten wir komplexe Sachverhalte ebenso wie alltägliche rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Anspruch, rechtliche Klarheit und wirtschaftliche Orientierung zu schaffen.
Unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet steht für uns eine transparente und mandantenorientierte Beratung im Mittelpunkt. Wir legen großen Wert auf eine verständliche Darstellung rechtlicher Zusammenhänge, eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken sowie auf eine wirtschaftlich nachvollziehbare Einordnung möglicher Verfahrensschritte. Mandantinnen und Mandanten sollen zu jedem Zeitpunkt wissen, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden und welche Konsequenzen diese haben können.
Unsere anwaltliche Tätigkeit ist geprägt von Unabhängigkeit, Sachlichkeit und einer verantwortungsbewussten Mandatsführung im Sinne der berufsrechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, individuelle Interessen konsequent zu vertreten und zugleich eine Lösung zu erarbeiten, die rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei verstehen wir uns nicht als bloßer Dienstleister, sondern als langfristiger rechtlicher Ansprechpartner in unterschiedlichen Lebens- und Unternehmenssituationen.
Die Betreuung erfolgt bundesweit durch Rechtsanwalt Sven Galla und das Team der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir stehen Mandantinnen und Mandanten mit juristischer Präzision, strukturiertem Vorgehen und klarer Kommunikation zur Seite – unabhängig davon, ob es um die Durchsetzung, Abwehr oder strategische Begleitung rechtlicher Ansprüche geht.
Unser spezialisiertes Team unterstützt Dich bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de
Meta-Trackingskandal: Gerichte sprechen bereits Schadensersatz zu – Ansprüche von bis zu 5.000 Euro möglich

Die Insolvenz der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Was betroffene Mandanten jetzt wissen sollten

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Ihre Rechte im Arbeitsrecht

Warnung vor Fake-Kanzleien: Betrug mit angeblichen Insolvenzverkäufen (z. B. Autos)

Hofübergabe im Agrarrecht – rechtssichere Gestaltung der Betriebsnachfolge

Zum Inhalt springen