Entschädigung bei Lufthansa Flugverspätung
Die Lufthansa (eigentlich Deutsche Lufthansa AG) ist eine Fluglinie aus Köln und eine der weltweit größten Fluggesellschaften. Die Lufthansa hat ihren Sitz also in der EU und fällt damit auch in den Zuständigkeitsbereich der EU-Fluggastrechte. Zu den Tochtergesellschaften der Lufthansa gehören unter anderem die Fluglinien Austrian Airlines, Germanwings, Eurowings oder SWISS.
Flug mit Lufthansa verspätet?
Immer wieder melden sich Menschen bei uns, die eine Flugverspätung mit Lufthansa hatten und wissen möchten, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben. Wir prüfen dann kostenlos und unverbindlich, ob Anspruch auf Entschädigung besteht und beraten zum weiteren Vorgehen.
Wenn auch dein Lufthansa-Flug Verspätung hatte, dann überprüfen auch du, ob dir eine Entschädigung zusteht. Und zwar einfach mit unserem Flug-Entschädigungsmanager (siehe unten). Er sagt dir, ob du Anspruch auf Entschädigung hast – rasch, unverbindlich und kostenlos.
Wann muss Lufthansa keine Entschädigung zahlen?
Airlines müssen dann keine Entschädigung zahlen, wenn es sich bei der Verspätung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Was ist ein außergewöhnlicher Umstand? Dieser liegt dann vor, wenn Lufthansa die Flugverspätung nicht hätte verhindern können. Zu außergewöhnlichen Umständen zählen beispielsweise außergewöhnlich schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, politische Unruhen und Terror. In der Regel steht Lufthansa-Fluggästen auch bei durch Fluglotsen oder Mitarbeitern des Flughafens verursachten Streiks keine Entschädigung zu.