Fluggastrechte – Wann die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen muss
Bereits seit dem Jahr 2005 existieren in der EU Fluggastrechte, wenn Flüge verspätet sind oder ausfallen. Hierbei handelt es sich um einen besonderen Schutz für Fluggäste, der in Verordnung 261/2004 sichergestellt wird. Durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist geregelt, dass Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Geld von der Fluggesellschaft zurückerhalten.
- Wie kam es zur Fluggastrechteverordnung?
- Für wen gelten die Fluggastrechte?
- Für wen gelten die Fluggastrechte nicht?
- Fluggastrechte: Was steht in der Verordnung?
- Entschädigung nach einer Verspätung
- Entschädigung nach Flugausfall
- Wie kommen Passagiere zu ihrer Entschädigung?
- Was gilt für Fluggäste, die eine Pauschalreise gebucht haben?
- Welche Dokumente und Nachweise benötigen Fluggäste?
- Und was gilt für Koffer und Handgepäck?
Wie kam es zur Fluggastrechteverordnung?
Jedes Jahr erreichen zahlreiche Fluggäste ihre Reiseziele zu spät, da einige Fluggesellschaften ihre Start- und Landezeiten aus diversen Gründen nicht einhalten können. Daher hat der Europäische Gerichtshof reagiert und die Rechte der Reisenden gestärkt. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2005 genießen Passagiere mehr Schutz.
Besonders relevant sind dabei die Fluggastrechte für den Fall, dass Flug verspätet waren oder die Fluggesellschaft diesen annulliert hat. In diesen Fällen stehen den Passagieren für ihre entstandenen Unannehmlichkeiten bestimmte Pauschalbeträge (250-600 €) zu.
Für wen gelten die Fluggastrechte?
- Für Passagiere mit gültigem Ticket und einer Buchungsbestätigung.
- Für Fluggäste, die von einem Flughafen in der EU starten. Der Sitz der Fluggesellschaft spielt in diesem Fall keine Rolle.
- Für Passagiere, die von einem Drittland aus starten und in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
- Auch wenn Sie ein reduziertes oder kostenloses Ticket (z.B. aufgrund von Bonusmeilen) ergattert haben, geschäftlich unterwegs sind oder mit einer Billig-Airline geflogen sind, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
Für wen gilt die Fluggastrechteverordnung nicht?
- Passagiere, die ein nicht öffentlich zugängliches Ticket erhalten haben, können sich nicht auf die Fluggastrechteverordnung berufen. Darunter fallen z.B. Diplomatentickets oder Dienstreisen von Staatsbeamten.
- Passagiere mit ungültigem Ticket
- Fluggäste, die unpünktlich zur Abfertigung am Flughafen erschienen sind.
- Bei kostenlosem Flug bei Babys und Kleinkindern

Fluggastrechte: Was steht in der Verordnung?
In der Fluggastrechteverordnung sind alle zentralen Passagierrechte der Verordnung aus dem Jahr 2004 verankert. Der EuGH hat in den letzten Jahren zunehmend verbraucherfreundlich entschieden und die Rechte der Fluggäste weiter gestärkt.
- Die Rechte der Passagiere bei Flugverspätung, Annullierung und Nichtbeförderung
- Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung in der Höhe von 250, 400 oder 600 Euro
- Betreuungsleistungen der Airline bei Wartezeiten nach einer Flugverspätung bzw. Annullierung
- Informationspflicht der Airline bei Annullierung bzw. Verspätung
In der Verordnung hat der EuGH diejenigen Rechte niedergeschrieben, die ein Fluggast hat, wenn er gegen seinen Willen nicht befördert werden kann oder sein Flug ausfällt oder verspätet ist. Darüber hinaus ist bestimmt, wann dem Fluggast Ausgleichszahlungen zustehen. Das ist zum Beispiel bei technischen defekten der Fall. Handelt es sich jedoch um außergewöhnliche Umstände, haben Passagiere keine Ansprüche auf eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft (dazu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, Terroranschläge, Gewitter/Sturm zählt auf dem streitgegenständlichen Flug immer dazu). Die Ausgleichszahlungen bewegen sich in einem Rahmen von 250 € bis 600 €.
Die Fluggastrechte der EU geben zudem an, welche Versorgungsleistungen dem Fluggast bei einem verspäteten Flug oder einem Flugausfall zustehen. Weiter ist geregelt, wann ein Fluggast seinen Flug bei einer Annullierung oder einer Verspätung stornieren oder umbuchen darf und wie ihn die Airline darüber und über die Fluggastrechte informieren muss.
Personen mit eingeschränkter Mobilität benötigen besondere Hilfe. Auch eine besonders umsichtige Behandlung dieser Personen nebst deren Begleitpersonen wird in der Fluggastrechte-Verordnung bestimmt.
Die Flugrechte gelten für alle Fluggäste, die im Besitz einer Buchungsbestätigung sowie eines Tickets sind und die ihren Flug von einem Flughafen aus antreten, der in der Europäischen Union liegt.
Geld erhalten allerdings auch diejenigen, die auf einem EU-Flughafen landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei dem Fluggast um einen Dienstreisenden oder eine Urlauberin handelt. Auch Fluggäste von sogenannten „Billigfliegern“ unterstehen dem Schutz und genießen dieselben Fluggastrechte bei Verspätung eines Fluges.
Reisende mit kostenlosen oder reduzierten Flugtickets aus einem Kundenbindungs- oder Werbeprogramm besitzen die gleichen Rechte.
Ausgenommen sind diejenigen Fluggäste, die kostenlos oder zu reduzierten Tarifen, die für die Öffentlichkeit nicht direkt verfügbar sind, fliegen möchten. Diese Passagiere stehen nicht unter dem Schutz der EU-Verordnung. Außerdem greifen die Fluggastrechte nur für Reisende, die sich pünktlich zur Abfertigung eingefunden haben.
Fluggastrechte: Entschädigung nach einer Verspätung
Ist der Flug über 3 Stunden verspätet, hat der Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung. Diese Ausgleichszahlung beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. In folgender Tabelle ist die Höhe der Entschädigung anschaulich dargestellt.
Verspätung | Flugstrecke | Entschädigung |
> 3 Stunden | bis 1500 km | 250 Euro |
> 3 Stunden | 1500 bis 3500 km | 400 Euro |
> 3 Stunden | ab 3500 km innerhalb der EU | 400 Euro |
> 3 Stunden | ab 3500 km von EU -> Drittstaat oder retour | 600 Euro* |
* wenn die Verspätung bei einer Strecke von mind. 3500 km zwischen drei und vier Stunden beträgt, darf die Airline die Entschädigung halbieren.
Gut zu wissen: Bei Gruppenreisen besteht sogar für jede einzelne Person ein Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung ist aber immer, dass die Airline für den verspäteten Flug verantwortlich ist und keine höhere Gewalt vorliegt. Ansprüche auf Ausgleichszahlungen verjähren zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Eintritt der Flugverspätung.
Wie Sie sehen: Fluggastrechte für mehr Schutz für die Reisenden sind durchaus sinnvoll – die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten werden ein wenig gemildert.
Zögern Sie also nicht und überprüfen auch Sie, ob Sie von dem EuGH-Urteil profitieren können und Anspruch auf finanzielle Erstattung haben. Unverbindlich und kostenlos!
Fluggastrechte nach Flugausfall
Informiert Sie die Fluglinie darüber, dass Ihr Flug ausfällt, können Sie entscheiden, ob Sie sich den Ticketpreis erstatten lassen wollen oder sich umbuchen lassen bzw. einen Alternativflug nehmen. Ein Grund für die Erstattung des Ticketpreises könnte z.B. sein, dass Sie nicht mehr auf einen Flug angewiesen sind.
Ungeachtet dessen steht Ihnen abhängig vom Zeitpunkt, zu dem Sie über die Annullierung informiert wurden und der Verspätungszeit des Alternativflugs zusätzlich eine Entschädigung zu. Wenn Sie es genauer wissen wollen, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die untenstehende Tabellen.
Bestehen Ansprüche gegen die Airline?
Neben den üblichen Voraussetzungen (Start des Flugs in der EU bzw. Sitz der Airline in der EU bei Start in einem Drittland und Landung in der EU sowie kein außergewöhnlicher Umstand) gelten bei einer Annullierung des Flugs folgende Bedingungen:
Von der Airline benachrichtigt... | Entschädigung, wenn alternativer Abflug... | Oder wenn alternativer Flug... |
7-14 Tage vor Abflug | mehr als 2 Stunden früher startet. | mehr als 4 Stunden später landet. |
weniger als 7 Tage vor Abflug | mehr als 1 Stunde früher startet. | mehr als 2 Stunden später landet. |
Falls ja, wie hoch ist die Entschädigung?
Grundsätzlich haben Flüggäste – je nach Flugstrecke – einen Entschädigungsanspruch zwischen 250 und 600 Euro.
Flugstrecke | Entschädigung |
bis 1500 km | 250 Euro |
1500 bis 3500 km | 400 Euro |
ab 3500 km | 600 Euro |
Falls die Fluggesellschaft einen Alternativflug anbietet, der je nach Flugstrecke unter 2,3 bzw. 4 Stunden verspätet landet, halbieren sich die Ausgleichszahlungen.
Verspätung Alternativflug | Flugstrecke | Entschädigung |
unter 2 Stunden | bis 1500 km | 125 Euro |
unter 3 Stunden | 1500 bis 3500 km | 200 Euro |
unter 4 Stunden | ab 3500 km | 300 Euro |
Beispiel 1: Die Airline informiert Sie 5 Tage vor Abflug über eine Flugannullierung. Der Flug startet 45 Minuten früher als der ursprüngliche Flug. Betroffene Passagiere haben dann keinen Anspruch auf Entschädigung.
Beispiel 2: Die Fluggesellschaft muss den ursprünglichen Flug annullieren und bietet dem Fluggast 3 Tage vor der Reise für die Distanz von 2000 km einen Alternativflug an. Dieser landet allerdings 2,5 Stunden später als der ursprüngliche Flug. Fazit: Der Passagier bekommt eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 200 Euro bei einer Verspätung unter drei Stunden (siehe Tabelle).
Beispiel 3: Herr Maier wollte von London aus zu einem Rockkonzert nach Berlin fliegen. Da der alternative Flug erst 2 Stunden später startet, wird er es nicht mehr zu dem Konzert schaffen. In diesem Fall kann er die Rückzahlung des Ticketpreises verlangen. Zusätzlich erhält er eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro (da die Flugstrecke weniger als 1500 km beträgt – siehe Tabelle).
Wie kommen Passagiere zu ihrer Entschädigung?
Viele betroffene Passagiere fragen sich, wo sie ihre Ansprüche gemäß der Verordnung 261/2004 gegen eine Airline schnell und kostengünstig durchsetzen können. Wer auf Google sucht, wird schnell fündig: In den letzten Jahren wurden zahlreiche Inkassounternehmen, sogenannte Fluggasthelferportale, gegründet. Dazu zählen Flightright, Fairplane, Airhelp & Co. Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen basiert darauf, dass sie die Rechte von Flugpassagieren gegen eine Provision durchsetzen. Und das ist auch der größte Nachteil: Oftmals werden für Passagiere mindestens 25 Prozent – teilweise auch deutlich mehr – an Provisionen fällig.
Eine kostenlose Alternative stellen die Dienste der im Jahr 2009 gegründeten Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) dar. Doch auch hier ergibt sich ein entscheidender Nachteil: Die Bearbeitung der Fälle nimmt oftmals sehr viel Zeit in Anspruch. Ferner ist die Erfolgsquote etwas niedriger als bei anderen Anbietern.
Wer sich für den klassischen Weg entscheidet, wendet sich an einen Anwalt. Doch Anwälte vor Ort haben nicht unbedingt Spezialkenntnisse im Reiserecht. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, befürchtet zudem hohe Kosten. Nicht so bei RATIS: Wir haben uns auf die Lebenslage Entschädigung bei Flugverspätung spezialisiert und ein attraktives Angebot für betroffene Passagiere geschnürt. Dahinter steckt ein „Regressmodell“, d.h. die Fluggesellschaften müssen – wenn ein Anspruch auf Entschädigung besteht – die anwaltlichen Kosten bezahlen. Der Passagier kann mit dem Entschädigungsmanager ganz bequem online das Forderungsschreiben erstellen lassen und abschicken. So kommt er meist schnell zu seinem Recht und erhält 100% der Entschädigung.
Was gilt für Fluggäste, die eine Pauschalreise gebucht haben?
Für die in Deutschland nach wie vor recht beliebten Pauschalreisen gelten Sonderregelungen. Eine Pauschalreise ist dadurch definiert, dass mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen wie Flüge und das Hotel gemeinsam bei einem Reiseveranstalter zu einem Gesamtpreis gebucht wurden (§ 651a Abs. 1 BGB).
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine Kunden vor Abschluss einer Pauschalreise über geltende Rechte zu informieren. Neben detaillierten Informationen zu den Reiseleistungen sind u.a. auch Bestimmungen zu den Zahlungsmodalitäten und dem Rücktrittsrecht zu erläutern.
Wann liegt ein Reisemangel vor?
Reisemängel können in verschiedenen Situationen und aus diversen Gründen auftreten. So z.B. am Urlaubsort, direkt in der Unterkunft, beim Entfallen von Programmteilen, wie etwa geplanten Ausflügen, der Verpflegung oder eben der Beförderung. Letztere haben aufgrund der zahlreichen Flugverspätungen in den letzten Jahren enorm zugenommen. Viele Passagiere wissen über ihre Rechte bei einer Verspätung aber immer noch nicht Bescheid (§ 651i Abs. 2 BGB).
Was steht Pauschalreisenden bei einer Flugverspätung zu?
Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, können ihre Forderungen direkt gegen den Reiseveranstalter richten. Sie erhalten dann in der Regel einen gewissen Prozentsatz des Gesamtpreises als Ausgleichszahlung zurück (§ 651i Abs. 3 BGB). Darüber hinaus können Fluggäste auch eine Entschädigung von der Airline verlangen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft die vom Reiseveranstalter bereits erhaltene Summe von der Entschädigung nach Fluggastrechteverordnung abzieht.
Achtung: Wenn Sie Ihre Entschädigung nach Pauschalreiserecht beim Reiseveranstalter einfordern möchten, können Sie dies bis zwei Jahre nach Reiseende tun. Für die Forderung gegen die Fluggesellschaft haben Sie hingegen drei Jahre Zeit.
Welche Dokumente und Nachweise benötigen Fluggäste?
Damit Fluggäste Ihre Rechte bei einer Flugverspätung durchsetzen können, ist es notwendig, diverse Dokumente vorzulegen.
Zu diesen gehören zum Beispiel das Flugticket, der Reisevertrag und die Buchungsbestätigung. Zudem sollten sich von einer Verspätung oder Annullierung betroffene Fluggäste die Flugverspätung direkt vor Ort von der Airline schriftlich bestätigen lassen.
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Und was gilt für Koffer und Handgepäck?
Größe des Handgepäcks
Während es zum Krümmungsgrad von Gurken eine entsprechende EU-Verordnung gibt und bereits heftig darüber debattiert wurde, ob nur noch begradigte importierte Bananen zugelassen werden sollen, sind die erlaubten Maße des im Flugzeug mitgeführten Handgepäcks nicht näher definiert. Das bedeutet, dass es an den Airlines liegt, die Abmessungen des Gepäcks zu bestimmen.
Generell lässt sich sagen, dass Billig-Airlines diesbezüglich kleinlicher sind als preislich teurere Fluggesellschaften, wie etwa Lufthansa, die großen Wert auf Kundenzufriedenheit legen. Während Lufthansa beispielsweise eine Größe von 55 x 40 x 23 cm bzw. 57 x 54 x 15 cm (Kleidersack) toleriert, sind bei Ryanair nur 40 x 25 x 20 cm erlaubt. Häufig hängen die zugelassen Abmessungen des Gepäcks auch von der Flugstrecke oder dem gebuchten Ticket ab. Nicht nur die Maße, sondern auch die Anzahl des erlaubten Handgepäcks variiert je nach Airline. So sind bei manchen Fluggesellschaften Laptoptaschen zugelassen, bei anderen wiederum nicht.
Was darf nicht rein ins Handgepäck?
Aus Sicherheitsgründen sind nur Duty-free-Flüssigkeitsmengen von jeweils 100 ml erlaubt. Große Getränkeflaschen und andere Flüssigkeiten müssen Fluggäste also vor dem Boarding abgeben. Die im Handgepäck mitgeführten Artikel sind samt der Rechnung in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel aufzubewahren. Babynahrung ist erlaubt und auch Medikamente; allerdings ist hierfür eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Alle anderen Flüssigkeiten kommen in das Gepäck, das beim Check-in abgegeben wird.
Was tun bei Verlust oder Beschädigung des Koffers
- Den Verlust des Gepäcks am Lost-Luggage-Schalter melden und Formular ausfüllen. Hilfreich kann zunächst auch die Online-Gepäcksuche sein. Dazu am besten auf der Website der Airline bzw. des Flughafens nach dem jeweiligen Service suchen.
- Den Verlust gleich bei der Gepäckversicherung melden und Beleg einreichen.
- Im Idealfall haben Sie bereits vor der Reise eine Liste mit Gegenständen erstellt, die sie im Koffer mitführen. Je mehr Kaufbelege sie haben, desto besser.
- Im Idealfall haben Sie bereits vor der Reise ein Schild mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse bzw. Telefonnummer am Koffer angebracht.