Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Wenn dein Flug in der Weihnachtszeit verspätet ist oder kurzfristig ausfällt, stellst du dir vermutlich die Frage, welche Rechte du jetzt hast und ob dir eine Entschädigung zusteht. Gerade rund um die Weihnachtsferien melden sich viele Reisende, die ihren Urlaub oder die Heimreise nicht wie geplant antreten konnten und stundenlang auf eine Lösung warten mussten. Für dich beginnt in dieser Situation ein Prozess, der zunächst mit Unsicherheit verbunden ist, sich mit den richtigen Informationen und Schritten jedoch gut strukturieren und erfolgreich bewältigen lässt.

Flugverspätung & Flugausfall an Weihnachten – Entschädigung sichern

Welche Rechte Fluggäste kennen sollten und wann sehr gute Chancen auf Entschädigung bestehen

Inhaltsverzeichnis

Wartebereich eines Flughafens mit Flugausfall
Entschädigung bei Flugverspätung

Flugausfall oder Flugverspätung? Kein Problem - Wir sind für Dich da!

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Weihnachtsferien als Belastungsprobe für den Luftverkehr

Die Weihnachtsferien zählen seit Jahren zu den reisestärksten und zugleich störanfälligsten Zeiträumen im internationalen Luftverkehr. Auch im Winter 2024/2025 zeigte sich erneut, wie schnell Flugpläne ins Wanken geraten, wenn ein außergewöhnlich hohes Passagieraufkommen auf winterliche Wetterbedingungen und strukturelle Engpässe bei Airlines und Flughäfen trifft. Für viele Reisende begann der Weihnachtsurlaub nicht wie geplant am Zielort, sondern mit stundenlangen Wartezeiten, Umbuchungen oder sogar vollständigen Flugausfällen. Gleichzeitig blieb bei zahlreichen Betroffenen die Frage offen, welche Rechte ihnen in diesen Situationen tatsächlich zustehen.

Aktuelle Entwicklungen und Zahlen aus dem Winter 2025

Bereits im Dezember 2025 berichteten europäische und internationale Medien über eine deutliche Häufung von Flugverspätungen und Flugannullierungen. An großen Drehkreuzen wie Frankfurt, München, Paris, London oder Amsterdam kam es wiederholt zu Verspätungen von mehreren Stunden. Innerhalb weniger Tage wurden europaweit über eintausendvierhundert verspätete Flüge registriert, während zahlreiche Verbindungen vollständig gestrichen werden mussten. Diese Entwicklung knüpfte nahtlos an die Erfahrungen des Vorjahres an, in dem der Winterflugverkehr bereits mehrfach durch externe und interne Störungen beeinträchtigt wurde.

Auch außerhalb Europas zeigte sich ein ähnliches Bild. In Nordamerika führten Winterstürme im Dezember 2025 zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr, während in Asien, insbesondere in Indien, dichter Nebel und Smog zu hunderten verspäteten oder annullierten Flügen führten. Diese internationalen Störungen wirkten sich unmittelbar auf den europäischen Flugverkehr aus, da verspätete Langstreckenflüge Anschlussverbindungen blockierten und Einsatzpläne der Crews durcheinandergerieten.

Personalengpässe und operative Probleme zur Weihnachtszeit

Neben dem Wetter spielten im Winter 2024/2025 erneut personelle und organisatorische Faktoren eine zentrale Rolle. Mehrere Fluggesellschaften warnten bereits im Dezember 2025 intern vor Engpässen beim Cockpit- und Kabinenpersonal während der Feiertage. Branchenmedien berichteten über krankheitsbedingte Ausfälle, enge Umlaufpläne und fehlende personelle Reserven, die es den Airlines erschwerten, kurzfristig auf Störungen zu reagieren. Gerade in der Weihnachtszeit, in der viele Flüge vollständig ausgebucht sind, können bereits kleine Verzögerungen zu erheblichen Kettenreaktionen im gesamten Flugplan führen.

Diese Konstellation ist für Fluggäste besonders relevant, da Personal- und Organisationsprobleme aus rechtlicher Sicht häufig dem Verantwortungsbereich der Airline zuzuordnen sind. Entgegen der weit verbreiteten Annahme handelt es sich hierbei nicht automatisch um außergewöhnliche Umstände, die eine Entschädigung ausschließen würden.

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Winterliche Wetterlagen gehören zu den häufigsten Ursachen für Verspätungen und Flugausfälle in der Weihnachtszeit. Nebel, Schnee, Eis oder Sturm können Starts und Landungen verzögern oder unmöglich machen. Dennoch ist die rechtliche Bewertung differenziert. Zwar können extreme Wetterereignisse als außergewöhnliche Umstände gelten, doch nicht jede winterliche Beeinträchtigung erfüllt diese Voraussetzungen. Die Gerichte prüfen regelmäßig, ob die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Verspätungen zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren.

Für Fluggäste bedeutet dies, dass selbst bei wetterbedingten Störungen Ansprüche bestehen können, insbesondere wenn sich Verzögerungen aufgrund interner Abläufe, fehlender Ersatzflugzeuge oder verspäteter Vorflüge weiter verlängern.

Entschädigung bei Flugverspätung

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Die EU-Fluggastrechteverordnung als zentrale Anspruchsgrundlage

Rechtliche Grundlage für die meisten Entschädigungsansprüche ist die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Sie gilt für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Flüge mit europäischen Fluggesellschaften. Entscheidend ist dabei stets die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel und nicht der Zeitpunkt des Abflugs.

Erreicht ein Flug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden, kann ein Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung bestehen. Diese beträgt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Gerade während der Weihnachtsferien, in denen viele Flüge über lange Distanzen führen, sind diese Beträge für Reisende von erheblicher Bedeutung.

Flugausfall und kurzfristige Annullierung während der Feiertage

Unabhängig von der Frage einer finanziellen Ausgleichszahlung bestehen bei längeren Wartezeiten umfassende Betreuungsansprüche. Diese gelten auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen sollten. Reisende haben Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls auf eine Hotelunterbringung. Gerade in der Weihnachtszeit, wenn Hotels schnell ausgebucht sind und alternative Verkehrsmittel fehlen, sind diese Ansprüche besonders wichtig.

Warum viele Fluggäste ihre Ansprüche nicht durchsetzen

Trotz klarer Rechtslage verzichten viele Betroffene auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Häufige Gründe sind fehlende Informationen, unklare Formulierungen der Airlines oder lange Bearbeitungszeiten. Gerade rund um Weihnachten fehlt vielen Reisenden die Zeit und Energie, sich mit rechtlichen Details auseinanderzusetzen oder wiederholt bei der Fluggesellschaft nachzufassen.

Der Entschädigungsmanager von Ratis als effektive Lösung

Um Fluggästen den Zugang zu ihren Rechten zu erleichtern, hat unsere Kanzlei einen Entschädigungsmanager entwickelt. Über https://ratis.de/flugverspaetung/ können Reisende ihren Anspruch prüfen lassen und automatisiert ein rechtssicheres Forderungsschreiben an die Airline versenden. Dieses Schreiben setzt eine verbindliche Frist und schafft die Grundlage für eine konsequente Durchsetzung der Ansprüche.

Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder lehnt sie die Zahlung unberechtigt ab, bieten wir im nächsten Schritt unsere rechtliche Unterstützung an. Weitere Informationen zu unserer Kanzlei und unseren Leistungen finden sich unter https://ratis.de/.

Fazit: Gute Erfolgsaussichten bei konsequenter Anspruchsdurchsetzung

Die Erfahrungen aus dem letzten Winter 2024/2025 und die zahlreichen Meldungen aus dem Dezember 2025 zeigen, dass Flugverspätungen und Flugausfälle während der Weihnachtsferien kein Einzelfall sind. Gleichzeitig bestehen unter bestimmten Voraussetzungen sehr gute Chancen auf eine Entschädigung. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig handelt, kann finanzielle Nachteile ausgleichen und sich zumindest einen Teil der verlorenen Reisezeit entschädigen lassen.

Entschädigung bei Flugverspätung

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Häufige Fragen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Habe ich bei einer Flugverspätung grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht immer dann, wenn ein Flug sein Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreicht und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die sich auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Der Zeitraum der Weihnachtsferien ändert an dieser Rechtslage nichts. Weder ein erhöhtes Passagieraufkommen noch organisatorische Schwierigkeiten der Airline schließen einen Anspruch automatisch aus. Gerade während der Feiertage bestehen deshalb häufig sehr gute Erfolgsaussichten.

Gilt die Entschädigung auch dann, wenn der Flug durchgeführt wurde?

Ja. Entscheidend ist nicht, ob der Flug stattgefunden hat, sondern wie spät er am Zielort angekommen ist. Die Rechtsprechung stellt klar, dass auch bei durchgeführten Flügen ein Ausgleichsanspruch besteht, wenn die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt. Viele Reisende gehen fälschlich davon aus, dass nur bei Flugausfällen Ansprüche entstehen, was rechtlich nicht zutrifft.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung oder Annullierung?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Bei kürzeren Strecken sind es 250 Euro, bei mittleren Entfernungen 400 Euro und bei Langstreckenflügen bis zu 600 Euro pro Person. Gerade während der Weihnachtsferien betreffen Verspätungen häufig Langstreckenflüge, etwa zu Fernreisezielen oder bei Umsteigeverbindungen, sodass die maximale Entschädigungssumme erreicht werden kann.

Können Airlines sich an Weihnachten auf außergewöhnliche Umstände berufen?

Airlines berufen sich während der Weihnachtszeit häufig auf Wetterbedingungen oder hohe Auslastung. Rechtlich entscheidend ist jedoch, ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen und ob diese die konkrete Verspätung verursacht haben. Personalmangel, krankheitsbedingte Ausfälle, verspätete Vorflüge oder organisatorische Engpässe gelten nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich als Teil des Betriebsrisikos der Airline und schließen eine Entschädigung nicht automatisch aus.

Bestehen auch bei schlechtem Wetter Ansprüche?

Auch bei wetterbedingten Störungen bestehen zunächst Betreuungsansprüche, etwa auf Verpflegung, Hotelunterbringung und Transfers. Ob zusätzlich eine finanzielle Entschädigung geschuldet ist, hängt vom Einzelfall ab. War das Wetter tatsächlich außergewöhnlich und unvermeidbar, kann die Entschädigung entfallen. Häufig verlängern sich Verspätungen jedoch aufgrund interner Abläufe der Airline, sodass dennoch ein Anspruch entsteht.

Bestehen auch bei schlechtem Wetter Ansprüche?

Auch bei wetterbedingten Störungen bestehen zunächst Betreuungsansprüche, etwa auf Verpflegung, Hotelunterbringung und Transfers. Ob zusätzlich eine finanzielle Entschädigung geschuldet ist, hängt vom Einzelfall ab. War das Wetter tatsächlich außergewöhnlich und unvermeidbar, kann die Entschädigung entfallen. Häufig verlängern sich Verspätungen jedoch aufgrund interner Abläufe der Airline, sodass dennoch ein Anspruch entsteht.

Was gilt bei kurzfristigen Flugannullierungen vor oder an Weihnachten?

Wird ein Flug kurzfristig annulliert und erfolgt die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug, bestehen regelmäßig Entschädigungsansprüche. Entscheidend ist, ob eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten wurde und wie stark sich die Reise dadurch verzögert hat. Gerade an Feiertagen sind Alternativen oft knapp, was die Rechtsposition der Passagiere zusätzlich stärkt.

Welche Rechte habe ich zusätzlich zur Entschädigung?

Unabhängig von einer finanziellen Ausgleichszahlung haben Fluggäste Anspruch auf Betreuung. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten sowie bei längeren Wartezeiten eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen sollten, und gelten ausdrücklich auch während der Weihnachtsferien.

Warum lehnen Airlines Entschädigungsforderungen häufig ab?

In der Praxis reagieren Airlines häufig mit pauschalen Ablehnungsschreiben oder verweisen auf außergewöhnliche Umstände, ohne diese konkret zu belegen. Teilweise bleiben Anfragen auch über Wochen oder Monate unbeantwortet. Viele Reisende geben ihre Ansprüche deshalb auf, obwohl die rechtlichen Erfolgsaussichten gut wären.

Wie hilft der Entschädigungsmanager von Ratis konkret weiter?

Der Entschädigungsmanager ermöglicht es Reisenden, ihre Ansprüche zunächst selbst geltend zu machen, ohne juristische Vorkenntnisse. Nach Eingabe der Flugdaten wird automatisiert ein rechtssicheres Schreiben erstellt, das die maßgeblichen Anspruchsgrundlagen enthält und der Airline eine verbindliche Zahlungsfrist setzt. Das Tool ist darauf ausgelegt, den Druck auf die Fluggesellschaft zu erhöhen und eine schnelle außergerichtliche Lösung zu fördern. Der Entschädigungsmanager ist erreichbar unter https://ratis.de/flugverspaetung/.

Was passiert, wenn die Airline nicht reagiert oder nicht zahlt?

Reagiert die Airline nicht innerhalb der gesetzten Frist oder lehnt sie die Zahlung unberechtigt ab, bieten wir unsere rechtliche Unterstützung an. In diesem Fall prüfen wir den Anspruch individuell und setzen ihn außergerichtlich oder gerichtlich durch. Ziel ist es, für unsere Mandanten eine möglichst effiziente und rechtssichere Lösung zu erreichen.

Bis wann kann ich meine Ansprüche geltend machen?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus Flugverspätungen und Flugausfällen in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Dennoch empfiehlt es sich, Ansprüche zeitnah geltend zu machen, da Beweise und Unterlagen dann leichter verfügbar sind.

Flugverspätungen und Flugausfälle während der Weihnachtsferien sind kein Ausnahmefall, sondern ein wiederkehrendes Problem. Die Erfahrungen aus dem Winter 2024/2025 und die zahlreichen Meldungen aus dem Dezember 2025 zeigen, dass Fluggäste gerade in dieser Zeit besonders häufig betroffen sind. Gleichzeitig bestehen unter klar definierten Voraussetzungen sehr gute Chancen auf eine Entschädigung.

Mit dem Entschädigungsmanager von Ratis erhalten Reisende ein modernes, rechtssicheres Instrument, um ihre Fluggastrechte konsequent durchzusetzen. Wer nicht länger warten oder sich mit pauschalen Ablehnungen zufriedengeben möchte, kann seinen Anspruch direkt prüfen und geltend machen. Weitere Informationen zur Kanzlei finden sich unter https://ratis.de/.

Entschädigung bei Flugverspätung

Flugausfall oder Flugverspätung? Kein Problem - Wir sind für Dich da!

Mit unserem kostenlosen Online-Tool kannst du ganz einfach deine Entschädigung einfordern.  Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt bundesweit zu den führenden Kanzleien im digitalen Verbraucherrecht und setzt ihren Fokus dort, wo sich Rechtsdurchsetzung für Betroffene besonders schwierig gestaltet. Im Bereich der Fluggastrechte unterstützen wir seit Jahren Reisende, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, verpassten Anschlussflügen oder verweigerter Beförderung betroffen sind, und setzen Ansprüche konsequent gegenüber Fluggesellschaften durch – außergerichtlich und, wenn erforderlich, gerichtlich.

Unter der Leitung von Rechtsanwalt Jens Jansen arbeitet unser spezialisiertes Team an der effektiven Durchsetzung von Ansprüchen aus der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie angrenzenden verbraucherrechtlichen Regelungen. Gerade in Hochbelastungsphasen wie den Weihnachtsferien erleben viele Reisende pauschale Ablehnungen, verzögerte Bearbeitung oder unklare Begründungen der Airlines. Wir sorgen dafür, dass Fluggäste eine klare rechtliche Position erhalten und ihre Rechte nicht an praktischen Hürden oder standardisierten Antwortschreiben scheitern.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt dort, wo Fluggesellschaften Entschädigungen mit dem Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückweisen, obwohl die tatsächlichen Ursachen häufig im operativen Verantwortungsbereich liegen. Wir prüfen die rechtliche Einordnung sorgfältig und setzen berechtigte Forderungen auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung durch. Darüber hinaus verfolgen wir strategisch relevante Fälle, wenn eine Klärung grundlegender Fragen erforderlich ist, um Fluggastrechte nachhaltig zu stärken.

Um Betroffenen den Einstieg in die Anspruchsdurchsetzung so einfach wie möglich zu machen, haben wir zusätzlich einen Entschädigungsmanager entwickelt, mit dem Reisende ihre Forderung zunächst selbstständig und rechtssicher geltend machen können. Das Tool erstellt automatisiert ein fundiertes Anspruchsschreiben an die Fluggesellschaft und setzt eine verbindliche Frist. Bleibt die Zahlung aus oder erfolgt eine unberechtigte Ablehnung, übernehmen wir auf Wunsch die weitere rechtliche Durchsetzung.

Unser auf Fluggastrechte und digitales Verbraucherrecht spezialisiertes Team berät und unterstützt Betroffene bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de.