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Entschädigung bei Flugverspätung

Wieso sollte ich meine Entschädigung bei Flugverspätungen selbst einfordern?
Ganz einfach: damit Sie die volle Entschädigung bei ihrer Flugverspätung erhalten. Alles was Sie dafür tun müssen, ist, Ihre Entschädigung mit unserem Entschädigungs-Manager bei der Fluglinie einzufordern. Die Fluggesellschaft überweist Ihnen dann in der Regel die zustehende Entschädigung direkt auf Ihr Konto. Also 100% für Sie!
Wo finde ich die Flugnummer?
Die Eingabe der Flugnummer ist erforderlich, damit der verspätete Flug genau zugeordnet werden kann. Sie finden diese Nummer entweder auf dem Flugticket oder in der Bestätigungsmail, die Sie von Ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
100% Entschädigung für Sie

Hatte Ihr Flug Verspätung oder ist ausgefallen? Dann haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung durch die Airline.
Wir prüfen kostenlos, ob und wie viel Schadensersatz Ihnen laut EU-Verordnung zusteht. Einfach, schnell und unverbindlich.
So funktioniert's
- 1. Daten zum Flug ins Formular eintragen und auf "Überprüfen" klicken.
- 2. Ihre Daten eingeben und auf "Weiter" klicken, um Anspruch sowie Höhe der Entschädigung prüfen zu lassen.
- 3. Bei positiver Prüfung wird ein Forderungsschreiben für Sie generiert.
- 4. Prüfen, ggf. korrigieren & mit Klick auf "Absenden" an Fluglinie schicken.
Flugverspätung Entschädigung: Jetzt selbst einfordern!
Flugverspätung Entschädigung: Fragen & Antworten
- Wie funktioniert der Entschädigungsmanager?
- Wie funktioniert Euer Modell, ohne Provision?
- Was passiert wenn die Fluggesellschaft nicht bezahlt?
- Habe ich nach jeder Flugverspätung automatisch Anspruch auf Entschädigung?
- Was sind außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit Flugverspätungen
- Inwiefern spielt es eine Rolle, wo ich gestartet bin oder wo sich der Sitz der Airline befindet?
- Wie hoch ist die Erstattung nach einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden?
- Wie hoch ist die Erstattung nach einer Flugverspätung unter drei Stunden?
- Kann ich auch für Mitreisende eine Entschädigung bei Flugverspätung geltend machen?
- Kann ich für meine Kinder Entschädigungsansprüche geltend machen?
- Flugverspätung während Dienstreise: Dann bekommt doch mein Chef und nicht ich eine Entschädigung, oder?
- Wann habe ich bei Flugausfall einen Anspruch auf Entschädigungszahlung?
- Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich meinen Anschlussflug außerhalb der EU verpasst habe?
- Wartezeit: Anspruch auf Betreuung und Verpflegung?
- Wann dürfen Fluggesellschaften Ausgleichszahlungen kürzen?
- Warum macht es Sinn, die Entschädigung mit RATIS einzufordern?
- Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung einzufordern?
- Schadensersatz und Entschädigung: Was ist der Unterschied?
Wie funktioniert der Entschädigungsmanager?
Was passiert wenn die Fluggesellschaft nicht bezahlt?
Zahlt die Fluglinie die Entschädigung für Ihre Flugverspätung nicht innerhalb der gesetzten 2-Wochen-Frist aus, können Sie uns damit beauftragen, Ihre Entschädigung außergerichtlich einzufordern.
Wir verpflichten uns in diesem Fall, Ihren Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Erstattung der Vergütung für unsere vorgerichtliche Tätigkeit an Erfüllungs statt anzunehmen, wenn dieser weder außergerichtlich noch gerichtlich beigetrieben wird. Das bedeutet, dass Sie uns für unsere vorgerichtliche Tätigkeit dann nicht in Geld, sondern ausschließlich durch Abtretung Ihres Erstattungsanspruchs der Rechtsverfolgungskosten gegen die Fluggesellschaft vergüten.
Im Ergebnis entstehet Ihnen durch unsere außergerichtliche Beauftragung kein finanzielles Risiko. Leistet die Fluggesellschaft auf unser außergerichtliches Forderungsschreiben, verbleiben Ihnen 100% der Entschädigung und unsere Kosten übernimmt die Fluggesellschaft.
Was passiert wenn die Fluggesellschaft trotzdem nicht bezahlt?
In Einzelfällen bei denen die Fluggesellschaften auf unsere außergerichtlichen Forderungen nicht eingehen, haben unsere Mandanten zwei Möglichkeiten um trotzdem an Ihre Erstattung zu kommen:
1. Sie können uns mit der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. In diesem Fall wäre ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen (die Höhe variiert je nach Streitwert), den wir nicht vorstrecken können. Diese Gerichtskosten sind im Erfolgsfall von der Gegenseite zu erstatten, mit der Folge, dass Ihnen weiterhin 100% der Entschädigung verbleiben.
2. Wenn Sie die Gerichtskosten bzw. das Risiko nicht selbst tragen wollen und keine Rechtsschutzversicherung hierfür einspringt, dann können wir Ihnen auf Wunsch das Kostenrisiko gegen eine 30%-ige Erfolgsvergütung abnehmen. Das ist dann das einzige Szenario, bei dem Sie auch bei uns eine Erfolgsbeteiligung zahlen, wie sie bei anderen Anbietern der Standard ist.
Was uns von Mitbewerbern unterscheidet: Während Sie bei Inkasso-Unternehmen wie flightright, euclaim, etc. regelmäßig Provisionen von bis zu 30 Prozent bezahlen, versuchen wir stets 100% der Entschädigung für Sie rauszuholen. RATIS steht für Transparenz, Kompetenz und Verbraucherschutz. Dafür stehen unsere Anwälte mit Ihrem Namen ein.
Habe ich nach jeder Flugverspätung automatisch Anspruch auf Entschädigung?
Nein. Der Anspruch auf Entschädigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. In der EU-Fluggastrechteverordnung steht, wann genau eine Erstattung bei Flugverspätung erfolgt. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Was sind außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit Flugverspätungen
Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung besteht dann, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:
- Technischer Defekt
- Enteisungsprobleme
- Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
- Schlechtes, für die Jahreszeit typisches Wetter
Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Im Folgenden einige Beispiele:
- Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter
- Naturkatastrophen
- Terrorwarnungen
- Vogelschlag
- Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – Az C-501/17, Urteil v. 04.04.2019
Inwiefern spielt es eine Rolle, wo ich gestartet bin oder wo sich der Sitz der Airline befindet?
Anspruch auf Entschädigung besteht wenn…
- sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.
oder
- sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Wie hoch ist die Erstattung nach einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie folgende Ansprüche, wenn ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet landet:
- Bei einem Flug bis 1.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 250 Euro zu.
- Hat die Maschine eine Strecke bis 3.500 km zurückgelegt, erhalten Sie eine Entschädigungssumme von 400 Euro.
- Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km bekommen Sie sogar 600 Euro (innerhalb der EU max. 400 Euro).

Höhe der Entschädigung nach einer Flugverspätung unter drei Stunden?
Hatte Ihr Flug weniger als 3 Stunden Verspätung, steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Doch manchmal kann es vorkommen, dass die Verspätungszeit knapp unter oder über den für die Entschädigung erforderlichen 3 Stunden liegt. In diesem Fall fragen sich betroffene Passagiere, wie die tatsächliche Ankunftszeit verspäteter Flüge bestimmt wird: Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Passagier die Maschine verlässt., sprich der Zeitpunkt der Türöffnung.
Kann ich auch für Mitreisende eine Entschädigung bei Flugverspätung geltend machen?
Stellt sich heraus, dass die Airline zur Entschädigungszahlung verpflichtet ist, hat jeder Passagier, der eine Entschädigung eingefordert hat, Anspruch auf eine Erstattung. Wenn Sie mit einem oder mehreren Mitreisenden geflogen sind, können Sie auch für Ihre Reisebegleiter eine Entschädigung einfordern. Aber Achtung: Dazu ist eine Vollmacht notwendig, die von der Airline verlangt werden kann.
Kann ich für meine Kinder Entschädigungsansprüche geltend machen?
Anspruch auf Entschädigung haben nur jene Personen, die für eine Flugreise zahlen mussten. Wurden für Kleinkinder keine Kosten fällig, so haben Sie leider auch keinen Anspruch auf eine Erstattung bei Flugverspätung. In den meisten Fällen fallen aber auch für Kleinkinder Extrakosten an, die zu einem Entschädigungsanspruch berechtigen. Auch ein zu einem Kindertarif befördertes Kind hat also einen Anspruch auf Entschädigung.
Entschädigung bei Dienstreisen: Dann bekommt doch mein Chef und nicht ich eine Entschädigung, oder?
Wer sich auf Dienstreisen befindet, hat ohnehin schon genug Stress: Zeitdruck wenn Meetings anstehen, PowerPoint-Präsentationen im Flugzeug vorbereiten, u.U. häufiges Umsteigen etc. Wenn dann noch eine Flugverspätung hinzukommt, fühlen sich viele Arbeitnehmer zusätzlich gestresst. Zwar wird Arbeitnehmern die Arbeitszeit bezahlt, doch die Entschädigung bei Flugverspätung steht dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer zu – oder etwa doch nicht? Was viele nicht wissen: Laut EU Fluggastrechteverordnung haben grundsätzlich die Fluggäste Anspruch auf Entschädigung – und nicht der Arbeitgeber des Fluggastes. Speziell bei größeren Unternehmen ist jedoch vertraglich geregelt, dass die Mitarbeiter Ihre Entschädigungsansprüche an das Unternehmen abtreten müssen.
Wann habe ich bei Flugausfall einen Anspruch auf Entschädigungszahlung?
- 0-7 Tage vor dem Flug informiert: Anspruch, wenn Ihr Flug 1 Stunde früher gestartet oder 2 Stunden später gelandet ist, als geplant.
- 7-14 Tage vor Abflug informiert: Anspruch, wenn Ihr Ersatzflugzeug 2 Stunden früher gestartet oder 4 Stunden später gelandet ist, als geplant.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich meinen Anschlussflug außerhalb der EU verpasst habe?
Wenn Ihr Direktflug aus Deutschland oder einem anderen Land in der EU gestartet ist, haben Sie bei den genannten Voraussetzungen auf jeden Fall Anspruch auf Entschädigung. Doch was ist, wenn der Anschlussflug einer ausländischen Airline in einem Drittland verspätet startet? Der EuGH hat entschieden, dass Passagiere in einem solchen Fall trotzdem Anspruch auf Entschädigung haben, wenn alle Flüge auf einmal gebucht wurden.
Wartezeit: Anspruch auf Betreuung und Verpflegung?
Passagiere, die am Flughafen festsitzen, da ihr Flug Verspätung hatte oder ganz ausgefallen ist, haben einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Wann konkret besteht eine Betreuungspflicht?
- Bei einem Flug bis 1.500 km, wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt.
- Ab 1.500 km oder einer Flugstrecke bis 3.500 Kilometer außerhalb der EU, wenn sich der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet.
- Bei Flugverspätungen ab 3.500 km (Reiseziel: Drittstaaten außerhalb der EU) und bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden.
Folgende Betreuungsleistungen stehen Ihnen zu:
- Erfrischungen/Getränke
- Mahlzeiten oder Gutscheine. Falls die Airline beides nicht anbietet, können Sie später die Rechnung für Lebensmittel einreichen.
- 2 Telefonate oder Versand von 2 Faxen oder E-Mails
- (Organisierte) Übernachtung und Transfer, wenn der Flug erst am nächsten Tag möglich ist.
Wann dürfen Fluggesellschaften Ausgleichszahlungen kürzen?
Wenn ein Langstreckenflug über 3.500 Kilometer mindestens 3, aber maximal 4 Stunden Verspätung hatte, darf eine Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung halbieren. Der Grund: Die Airline wird für ihre Bemühungen belohnt, dass sie den Fluggast trotz vorheriger Annullierung oder Verspätung des Flugs mit einer vergleichsweise geringen Verspätung zum Zielflughafen befördert hat.
Warum macht es Sinn, die Entschädigung mit RATIS einzufordern?
Einige Mandanten haben uns von ihren frustrierenden Erlebnissen mit Fluggesellschaften berichtet. Denn viele Fluggäste, die sich nach einer Flugverspätung selbst an die Fluggesellschaft wenden, werden oftmals bitter enttäuscht. Der Grund: Viele Airlines reagieren teilweise gar nicht oder haben raffinierte Ausreden parat, warum man angeblich keinen Entschädigungsanspruch geltend machen kann.
Andere Passagiere nutzen Inkasso-Unternehmen wie Flightright, Euclaim oder Fairplane. Doch Stiftung Warentest hat festgestellt, dass Fluggäste 23,8 bis 35,7 Prozent ihrer Entschädigung als Provision an die Inkassounternehmen zahlen müssen. Das geht auch anders, denn bei RATIS erhalten Fluggäste in der Regel 100 Prozent Ihrer Entschädigung.
Mit dem RATIS Entschädigungsrechner geht das einfach, schnell und unkompliziert. Zunächst überprüft der Entschädigungsrechner, ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, anschließend können Sie Ihre Daten eingeben und die Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft einfordern.
Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung einzufordern?
Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.
Schadensersatz und Entschädigung: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Schadensersatz und Entschädigung werden oftmals synonym verwendet. Genau genommen ist das nicht ganz korrekt: Schadensersatzansprüche entstehen dann, wenn aufgrund einer Annullierung oder Flugverspätung Folgeschäden auftreten. Dazu zählen u.a.:
- Schadensersatz für alternative Beförderung mit z.B. Taxi oder Bus und
- Schadensersatz für Unterkunft (Hotel, Pension etc.)
Der BGH hat jedoch in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fluggäste auf zusätzliche Schadensersatz forderungen für Hotelkosten etc. verzichten müssen. Denn Schadensersatzforderungen und Ausgleichszahlungen, so der BGH, müssen gegeneinander verrechnet werden. In den Fällen, über die der BGH zu urteilen hatte, lagen die Zusatzkosten unterhalb der Entschädigungssumme – Az: X ZR 128/18, X ZR 165/18.