Hofübergabe im Agrarrecht – rechtssichere Gestaltung der Betriebsnachfolge
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass steigende Grundstückswerte, komplexere steuerliche Vorgaben und eine zunehmend differenzierte Rechtsprechung die Anforderungen an eine rechtssichere Hofübergabe erheblich erhöht haben. Gleichzeitig eröffnet das geltende Zivil-, Agrar- und Steuerrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Übergabe strukturiert und wirtschaftlich tragfähig umzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Benötigst du Unterstützung bei der Hofübergabe oder in agrarrechtlichen Angelegenheiten?
Wir beraten dich kompetent, direkt und mandantenorientiert bei der Hofübergabe sowie in allen weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen – von der ersten Planung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
Was bedeutet Hofübergabe?
Unter einer Hofübergabe versteht man die planvolle Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs – einschließlich der dazugehörigen Flächen, Gebäude, Inventar und Rechte – von der bisherigen Betriebsführung auf eine nachfolgende Generation oder einen sonstigen Nachfolger. Häufig erfolgt diese Übertragung innerhalb der Familie; sie kann aber auch an externe Erwerber stattfinden. Entscheidend ist: Die Hofübergabe regelt sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte der Übergabe bereits zu Lebzeiten oder im Rahmen der Erbfolge.
Rechtliche Grundlagen der Hofübergabe im Agrarrecht
Rechtlich erfolgt die Hofübergabe regelmäßig im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei wird der landwirtschaftliche Betrieb bereits zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers auf den vorgesehenen Nachfolger übertragen. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Schenkung (§§ 516 ff. BGB), die Grundstücksübertragung (§§ 311b, 873 BGB) sowie das allgemeine Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB).
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass Hofübergabevereinbarungen regelmäßig eine rechtliche Mischform darstellen, die schenkungsrechtliche, entgeltliche und erbvertragliche Elemente miteinander verbindet (BGH, Urteil vom 24.04.2019 – IV ZR 208/18). Daraus ergibt sich ein erhöhter Anspruch an Transparenz, Ausgewogenheit und rechtliche Systematik der vertraglichen Regelungen.
In bestimmten Bundesländern kann zusätzlich die Höfeordnung Anwendung finden, welche besondere Vorgaben zur Anerbenstellung und zur Abfindung weichender Erben enthält. In vielen Fällen gilt jedoch ausschließlich das allgemeine Zivil- und Erbrecht.
Der Hofübergabevertrag als zentrales Gestaltungsinstrument
Kernstück jeder Hofübergabe ist der notariell beurkundete Hofübergabevertrag. Ohne notarielle Form ist die Übertragung von Grundstücken rechtlich unwirksam. Der Vertrag regelt nicht nur den Eigentumsübergang, sondern definiert die Rechte und Pflichten sämtlicher Beteiligter.
Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit solcher Verträge. So hat das Oberlandesgericht München betont, dass unklare oder lückenhafte Versorgungsregelungen zu erheblichen Auslegungsproblemen führen können und regelmäßig zulasten des Übernehmers ausgelegt werden.
Typische Regelungsbereiche sind unter anderem:
Umfang des übertragenen Betriebsvermögens
Altenteils- und Versorgungsleistungen
Wohn- und Nutzungsrechte
Pflegeverpflichtungen
Rückforderungsrechte bei Störung der Geschäftsgrundlage
Abfindung weichender Erben
Verfügungs- und Belastungsbeschränkungen
Moderne landwirtschaftliche Betriebe verfügen zudem häufig über zusätzliche Einkommensquellen wie Energieerzeugung, touristische Nutzung oder forstwirtschaftliche Flächen, die vertraglich eindeutig zuzuordnen sind.
Steuerliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung
Die steuerliche Behandlung der Hofübergabe richtet sich im Wesentlichen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sowie nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Land- und forstwirtschaftliches Vermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen erheblich begünstigt übertragen werden.
Der Bundesfinanzhof hat zuletzt klargestellt, dass steuerliche Verschonungen nur greifen, wenn der Betrieb tatsächlich fortgeführt wird und nicht lediglich eine formale Übertragung vorliegt (BFH, Urteil vom 26.05.2021 – II R 1/19). Auch der sogenannte Verwaltungsvermögensanteil gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere bei verpachteten Flächen.
Darüber hinaus können zusätzliche Steuerarten (§ 3 Nr. 2 GrEStG), betroffen sein. Ohne strukturierte steuerliche Planung entstehen hier häufig vermeidbare Belastungen.
Je nach Ausgestaltung können zusätzlich folgende Steuerarten relevant werden:
Schenkungsteuer
Grunderwerbsteuer
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Eine unzureichende steuerliche Planung kann erhebliche Liquiditätsbelastungen auslösen, die den Fortbestand des Betriebs gefährden. Die steuerlichen Auswirkungen sollten daher stets integraler Bestandteil der rechtlichen Gestaltung sein.
Mit ihrer vorhandenen steuerlichen Beratung arbeiten wir gerne zusammen.
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Abfindung weichender Erben und Pflichtteilsrechte
Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf einen einzelnen Abkömmling übertragen, sind die vermögensrechtlichen Interessen der übrigen Abkömmlinge gesondert zu berücksichtigen. Ohne anderweitige Vereinbarung bleiben deren gesetzliche Erb- und Pflichtteilsansprüche grundsätzlich bestehen.
Zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer vertraglichen Abfindungsregelung zwischen Übergeber, Übernehmer und den weichenden Geschwistern. Diese kann insbesondere Folgendes erfassen:
Art und Umfang der Abfindungsleistung (Geld, Sachwerte, Renten, Nutzungsrechte),
Berücksichtigung von Betriebswert, übernommenen Verbindlichkeiten und Versorgungsleistungen,
Regelungen zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
Zeitpunkt der Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten.
Ein Pflichtteilsverzicht ist gemäß § 2346 BGB nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Ohne eine solche Vereinbarung können die gesetzlichen Ansprüche im Erbfall uneingeschränkt geltend gemacht werden.
Abfindungsvereinbarungen unterliegen zudem der Inhaltskontrolle nach § 138 BGB. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können grob unangemessen niedrige Abfindungen sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Unzureichende oder fehlende Regelungen zählen zu den häufigsten Ursachen für familieninterne Streitigkeiten und können die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs erheblich beeinträchtigen. Eine rechtliche und steuerliche Begleitung der Hofübergabe ist daher regelmäßig geboten.
Typische Konfliktfelder in der Praxis
Konflikte entstehen häufig aus:
unklaren Altenteilsregelungen
fehlenden Pflegevereinbarungen
ungeklärten Pflichtteilsrechten
Streit über Hofbewertungen
ungeplanten Steuerforderungen
familiären Erwartungen
Die Rechtsprechung zeigt, dass nachträgliche Korrekturen nur eingeschränkt möglich sind. Landwirtschaftsgerichte lehnen Vertragsänderungen häufig ab, wenn diese zu Lasten der wirtschaftlichen Stabilität des Betriebs gehen.
Strukturelle Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe
Landwirtschaftliche Betriebe zeichnen sich häufig durch eine hohe Vermögensbindung in Grund und Boden sowie durch langfristig gewachsene Eigentumsstrukturen aus. Hinzu treten forstwirtschaftliche Flächen, Pachtverhältnisse, Maschinenparks und zusätzliche betriebliche Aktivitäten.
Diese Komplexität erfordert eine besonders sorgfältige vertragliche Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen. Auch unterschiedliche Bewertungsmethoden für landwirtschaftliche Flächen und Gebäude beeinflussen die rechtliche und steuerliche Gestaltung erheblich.
Standardisierte Vertragsmuster werden diesen individuellen Strukturen regelmäßig nicht gerecht.
Bedeutung spezialisierter rechtlicher Beratung
Die Hofübergabe berührt mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig: Agrarrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und Steuerrecht. Fehler wirken sich häufig erst Jahre später aus und sind dann nur noch mit erheblichem Aufwand zu korrigieren.
Eine fachkundige rechtliche Beratung berücksichtigt:
aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung
steuerliche Wechselwirkungen
familienrechtliche Ausgleichsansprüche
betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit
langfristige Absicherung aller Beteiligten
Gerade bei umfangreichem Betriebsvermögen kann eine unzureichende Gestaltung existenzielle Folgen haben.
Fazit
Die Hofübergabe ist ein hochkomplexer rechtlicher Vorgang mit langfristigen wirtschaftlichen und familiären Auswirkungen. Gesetzliche Vorgaben, steuerliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung müssen in ein stimmiges Gesamtkonzept integriert werden.
Eine frühzeitige, spezialisierte rechtliche Begleitung ermöglicht es, Risiken zu minimieren, Konflikte zu vermeiden und die nachhaltige Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs sicherzustellen.
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FAQ – Hofübergabe im Agrarrecht
Was ist eine Hofübergabe im rechtlichen Sinne?
Eine Hofübergabe ist die vertraglich geregelte Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf einen Nachfolger. Sie erfolgt meist zu Lebzeiten und wird notariell beurkundet. Neben Grundstücken werden auch Inventar und betriebliche Rechte übertragen. Rechtlich handelt es sich regelmäßig um eine gemischte Schenkung. Dabei greifen sowohl zivil- als auch agrarrechtliche Vorschriften.
Welche Gesetze sind bei der Hofübergabe maßgeblich?
Zentral sind das BGB, das ErbStG und das BewG. In einigen Bundesländern zusätzlich die Höfeordnung. Auch das Grundbuchrecht und das FamFG spielen eine Rolle. Die Rechtsprechung des BGH konkretisiert viele Auslegungsfragen. Regionale Landwirtschaftsgerichte ergänzen diese Linie.
Ist ein Hofübergabevertrag zwingend notwendig?
Ja, ohne notariellen Vertrag ist die Eigentumsübertragung unwirksam. Der Vertrag regelt alle Gegenleistungen und Rechte. Er dient auch der Beweissicherung. Unklare Regelungen führen häufig zu Gerichtsverfahren. Die Rechtsprechung fordert detaillierte Vertragsinhalte.
Wie werden Altenteilsleistungen rechtlich bewertet?
Altenteilsleistungen gelten als Gegenleistung. Sie beeinflussen die steuerliche Bewertung. Gerichte prüfen deren Angemessenheit. Zu niedrige Leistungen können zur Teilnichtigkeit führen. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Lebensstellung der Übergeber.
Müssen weichende Erben abgefunden werden?
In der Regel ja. Die Höhe richtet sich nach Hofwert oder Verkehrswert. Pflichtteilsrechte bleiben grundsätzlich bestehen. Abfindungen müssen klar geregelt sein. Unwirksame Klauseln führen zu Nachforderungen.
Welche Rolle spielt die aktuelle Rechtsprechung?
Sie präzisiert unbestimmte Rechtsbegriffe. Der BGH entscheidet regelmäßig zu Pflichtteils- und Rückforderungsrechten. Landwirtschaftsgerichte prüfen Vertragsangemessenheit. Steuergerichte klären Verschonungsregeln. Verträge sollten an aktueller Rechtsprechung ausgerichtet sein.
Wann sollte die Hofübergabe geplant werden?
Idealerweise fünf bis zehn Jahre vorher. Frühzeitige Planung erlaubt steuerliche Optimierung. Auch familiäre Abstimmungen benötigen Zeit. Spontane Übergaben bergen hohe Risiken. Gerichte bewerten überstürzte Regelungen kritisch.
Welche Steuern fallen bei einer Hofübergabe an?
Schenkungssteuer, ggf. Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen kann begünstigt sein. Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Der BFH prüft diese streng. Steuerliche Beratung ist zwingend empfehlenswert.
Was gilt bei mehreren Kindern?
Meist wird nur ein Kind Hofnachfolger. Die anderen erhalten Abfindungen. Pflichtteilsverzichte sind möglich. Diese müssen notariell erfolgen. Unklare Regelungen führen häufig zu späteren Klagen.
Gibt es strukturelle Besonderheiten bei landwirtschaftlichen Betrieben?
Ja, insbesondere bei Grundstücksbewertung und Nebenerwerben. Die Struktur der Betriebe ist häufig komplex. Regionale Verkehrswerte beeinflussen Abfindungen. Auch lokale Pachtverhältnisse spielen eine Rolle. Eine regionale Beratung ist vorteilhaft.
Wann ist ein Fachanwalt für Agrarrecht sinnvoll?
Bei jeder geplanten Hofübergabe. Die Materie ist hochkomplex. Fehler sind teuer und kaum korrigierbar. Ein Rechtsanwalt kennt Rechtsprechung und Gestaltungsspielräume. Das reduziert Haftungs- und Konfliktrisiken erheblich.
Demografischer Wandel, zunehmende rechtliche Regulierung und komplexe steuerliche Vorgaben führen dazu, dass die Hofübergabe heute weit über einen bloßen Generationenwechsel hinausgeht. Die Praxis zeigt, dass Betriebsinhaber und potenzielle Nachfolger regelmäßig mit erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Einordnung, der vertraglichen Ausgestaltung, der Behandlung von Pflichtteils- und Abfindungsansprüchen sowie der steuerlichen Folgen einer Betriebsübertragung konfrontiert sind. Gleichzeitig bietet das geltende Zivil-, Agrar- und Steuerrecht klar strukturierte Gestaltungsmöglichkeiten, um die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig umzusetzen.
Eine spezialisierte rechtliche Beratung im Agrarrecht ermöglicht es, diese Gestaltungsoptionen systematisch zu prüfen und auf die individuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Betriebs anzupassen. Wer rechtliche Risiken minimieren, familiäre Konflikte vermeiden und die nachhaltige Fortführung des Unternehmens sichern möchte, sollte die Hofnachfolge frühzeitig rechtlich bewerten und strategisch planen lassen.
Benötigst du Unterstützung bei der Hofübergabe oder in agrarrechtlichen Angelegenheiten?
Wir beraten dich kompetent, direkt und mandantenorientiert bei der Hofübergabe sowie in allen weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen – von der ersten Planung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt bundesweit zu den führenden Kanzleien im digitalen Verbraucherrecht und setzt ihren Fokus dort, wo rechtliche Fragestellungen besonders komplex und praxisrelevant sind. Im Bereich des Agrarrechts und der Hofübergabe unterstützen wir seit vielen Jahren landwirtschaftliche Betriebe und Familien bei der rechtssicheren Gestaltung von Generationenwechseln sowie bei der Klärung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Übertragung landwirtschaftlicher Unternehmen.
Unsere agrarrechtliche Beratung umfasst insbesondere die strukturierte Planung und vertragliche Umsetzung von Hofübergaben, die rechtliche Absicherung der abgebenden Generation sowie die wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung der Gegenleistungen durch die übernehmende Generation. Hierzu zählen unter anderem Regelungen zu Altenteilsleistungen, Rentenzahlungen, Wohnrechten, Versorgungsleistungen, Abfindungen weichender Erben sowie die Berücksichtigung erbrechtlicher und familienrechtlicher Aspekte. Gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben greifen Vermögens-, Erb- und Familienrecht in besonderer Weise ineinander, was eine vorausschauende und rechtlich präzise Gestaltung unerlässlich macht.
In der Praxis erleben wir häufig unklare oder unvollständige vertragliche Regelungen, fehlende Abstimmungen innerhalb der Familie oder wirtschaftliche Risiken für eine der beteiligten Generationen. Wir sorgen dafür, dass unsere Mandantinnen und Mandanten eine klare rechtliche Bewertung erhalten und ihre Interessen langfristig abgesichert werden – sowohl im Hinblick auf den Fortbestand des Betriebes als auch auf die persönliche und wirtschaftliche Absicherung aller Beteiligten.
Die Betreuung im Bereich der Hofübergabe und des Agrarrechts erfolgt durch Rechtsanwältin Veronika Stifter, Fachanwältin für Familienrecht und derzeit in Fachanwaltsausbildung im Agrarrecht. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten umfassend bei der Gestaltung von Hofübergabeverträgen, in erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragestellungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Generationenwechsel. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Ausbalancierung der Interessen von Übergebern und Übernehmern sowie auf der nachhaltigen wirtschaftlichen Absicherung beider Generationen.
In diesen Fällen prüfen wir sorgfältig die vertragliche Ausgangslage, die einschlägigen Vorschriften des landwirtschaftlichen Sondererbrechts, des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die aktuelle Rechtsprechung. Ziel ist stets eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung – außergerichtlich, sofern möglich, und mit gerichtlicher Durchsetzung, wenn erforderlich.
Unser auf Hofübergabe und Agrarrecht spezialisiertes Team unterstützt Mandantinnen und Mandanten bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de.
Autorin dieses Beitrags:
Veronika Stifter, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht als auch in Fachanwaltsausbildung im Agrarrecht und Strafrecht, ist auf landwirtschaftliche und familienrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten für die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Hofübergaben, in erbrechtlichen und familienrechtlichen Zusammenhängen landwirtschaftlicher Betriebe sowie bei weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen

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