Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Insolvenz der DEGAG Gruppe 2025 – Jetzt schnell Handeln!

Die Insolvenz der DEGAG-Gruppe hat viele Anleger stark verunsichert und die Risiken alternativer Kapitalanlagen deutlich gemacht. Am 20. Januar 2025 meldeten sowohl die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG als auch ihre Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH offiziell Insolvenz an. Es wird zudem berichtet, dass für zwei weitere verbundene Unternehmen ebenfalls Insolvenzanträge vorbereitet werden.

Wenn Sie auch von der DEGAG-Insolvenz betroffen sind, finden Sie hier schnell und unkompliziert Hilfe! Senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail, oder rufen Sie einfach unter der Telefonnummer: 0851-986130-0 an. 

Wir sind für Sie da!

Inhaltsverzeichnis

DEGAG Insolvenz

DEGAG und der Zahlungsstopp

Die DEGAG-Gruppe, offiziell bekannt als DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, ist ein Unternehmen, das sich auf Immobilieninvestitionen spezialisiert hat. Ihr Geschäftsmodell konzentrierte sich auf die Sanierung und Vermarktung sanierungsbedürftiger oder leerstehender Immobilien. Finanziert wurde dies durch Kapitalanlagen wie Genussrechte, die Anlegern attraktive Renditen von über sechs Prozent pro Jahr versprachen.

Die Gruppe umfasst mehrere Tochtergesellschaften, darunter die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH. Trotz anfänglicher Erfolge und regelmäßiger Auszahlungen geriet die DEGAG in finanzielle Schwierigkeiten, was zu einem Zahlungsstopp und schließlich zur Insolvenz führte. Anleger stehen nun vor erheblichen Herausforderungen, da Genussrechte aufgrund ihrer Nachrangigkeit im Insolvenzverfahren oft nahezu wertlos werden können.

Für Anleger, die sich bislang auf die Sicherheit ihrer Investitionen verlassen haben, ist es von entscheidender Bedeutung, die aktuellen Entwicklungen genau zu verfolgen. Die Situation verdeutlicht zudem, wie wichtig es ist, mögliche Risiken von Anfang an zu verstehen und sich über rechtliche Handlungsmöglichkeiten bewusst zu sein. Die Insolvenz der DEGAG hat eine Diskussion über den Schutz von Anlegern und die Verantwortung von Anlageberatern entfacht, die weit über diesen spezifischen Fall hinausgeht.

Hintergründe: Insolvenz der DEGAG-Unternehmen

Die Insolvenz der DEGAG-Gruppe hat viele Anleger stark verunsichert und die Risiken alternativer Kapitalanlagen deutlich gemacht. Am 20. Januar 2025 meldeten sowohl die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG als auch ihre Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH offiziell Insolvenz an. Es wird zudem berichtet, dass für zwei weitere verbundene Unternehmen ebenfalls Insolvenzanträge vorbereitet werden.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der DEGAG-Gruppe sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Bereits Ende 2024 gab es Anzeichen für eine finanzielle Schieflage. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sendete im Dezember 2024 bereits Warnsignale aus, da weder Zins- noch Rückzahlungen an Anleger geleistet werden konnten. Insgesamt sind mehr als 6.000 Anleger betroffen, die ein Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 275 Millionen Euro aufbringen. Unregelmäßigkeiten, wie verzögerte Jahresabschlüsse und eine mangelnde Transparenz in der Finanzstruktur, haben das Vertrauen der Investoren zusätzlich erschüttert.

Ein weiterer entscheidender Punkt war der misslungene Versuch, durch den Verkauf von Immobilien dringend benötigte Liquidität zu schaffen. Trotz der Bemühungen blieben die erhofften Erträge aus, was die finanzielle Situation der DEGAG weiter verschärfte. Die Nachrangklauseln der Genussrechte belasten die Situation der Anleger zusätzlich, da diese im Insolvenzverfahren in der Regel nachrangig behandelt werden und dadurch ein hohes Risiko besteht, dass Anleger einen Totalverlust erleiden.

Die Insolvenzverfahren der betroffenen Gesellschaften eröffnen jedoch auch Möglichkeiten, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Anleger können ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden oder Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche und Berater prüfen. Eine schnelle und fundierte rechtliche Beratung ist hierbei unerlässlich, um Verluste zu minimieren und die eigenen Rechte zu sichern.

Auswirkungen der Insolvenz auf Anleger

Die Insolvenz der DEGAG-Unternehmen hat weitreichende Konsequenzen für Anleger, die ihre Ersparnisse oder Gewinne gefährdet sehen. Ein zentraler Punkt ist der Verlust von geplanten Rückzahlungen und Renditen. Viele Anleger hatten diese Einnahmen fest in ihre finanzielle Planung eingeplant, was die Situation noch schwieriger macht. Hinzu kommt die Unsicherheit darüber, ob überhaupt ein Teil des Kapitals zurückgewonnen werden kann.

Darüber hinaus steht die Frage nach der Haftung im Raum. Welche Rolle spielt die DEGAG selbst, und welche Verantwortung tragen Vermittler und Berater, die die Genussrechte empfohlen haben? Die Insolvenz verdeutlicht auch, wie wichtig ein fundiertes Verständnis von Anlagerisiken und rechtlichen Rahmenbedingungen ist. Ohne fachkundige Beratung könnte es für Anleger schwierig sein, ihre Rechte effektiv geltend zu machen.

Genussrechte: Chancen und Risiken

Genussrechte, ein Finanzprodukt, das sowohl Elemente von Eigen- als auch Fremdkapital beinhaltet, galten lange als vielversprechende Möglichkeit, in Unternehmen wie die DEGAG zu investieren. Doch diese Anlageform birgt erhebliche Risiken, insbesondere in Krisenzeiten. Anleger, die in Genussrechte investieren, verzichten bewusst auf Sicherheiten, was ihre Position im Falle einer Insolvenz erheblich schwächt. Die vereinbarten Nachränge bedeuten, dass andere Gläubiger bevorzugt bedient werden.

Diese Struktur macht Genussrechte besonders anfällig, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Rechtsanwalt Galla von der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist darauf hin, dass bei der Anlagevermittlung allein ein Hinweis auf das Risiko des Totalverlusts nicht ausreicht. Anleger müssen umfassend darüber informiert werden, welche unternehmerischen Risiken sie eingehen und welche möglichen Konsequenzen dies haben kann. Fehlerhafte Beratung bei der Vermittlung solcher Produkte ist oft der Ausgangspunkt für rechtliche Ansprüche.

Wenn Sie auch von der DEGAG-Insolvenz betroffen sind, finden Sie hier schnell und unkompliziert Hilfe! Senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail, oder rufen Sie einfach unter der Telefonnummer: 0851-986130-0 an. 

Wir sind für Sie da!

Rechte der Anleger und Schadenersatzansprüche

Anleger sollten ihre rechtlichen Optionen genau prüfen lassen, insbesondere wenn sie den Eindruck haben, unzureichend oder fehlerhaft beraten worden zu sein. Eine fehlerhafte Beratung liegt beispielsweise dann vor, wenn Anlageberater die Risiken von Genussrechten nicht klar und verständlich dargelegt haben. Dazu gehört nicht nur der Hinweis auf Totalverlustrisiken, sondern auch die detaillierte Erläuterung der unternehmerischen Risiken und Nachrangklauseln.

Neben der Möglichkeit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der DEGAG können Schadenersatzansprüche gegen die jeweiligen Anlageberater und Anlagevermittler geltend gemacht werden, die ihre Pflichten verletzt haben. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung durch erfahrene Anwälte. Rechtsanwalt Galla betont die Wichtigkeit, zügig zu handeln und rechtliche Schritte frühzeitig in die Wege zu leiten.

Schritte zur Soforthilfe: Was Anleger jetzt tun können

Für betroffene Anleger ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend, um finanzielle Verluste zu minimieren und ihre Rechte zu schützen. Der erste Schritt ist die Sicherung aller relevanten Unterlagen, einschließlich der Verträge und Korrespondenzen mit der DEGAG. Eine gründliche Analyse dieser Dokumente kann wichtige Hinweise auf mögliche Ansprüche liefern.

Zusätzlich sollten Anleger den direkten Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt suchen, um ihre Situation individuell bewerten zu lassen. Eine fundierte rechtliche Beratung ist der Schlüssel, um die nächsten Schritte sicher und effektiv zu planen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Berater oder die DEGAG selbst durchzusetzen. Zeit ist hierbei ein entscheidender Faktor, da Insolvenzverfahren strenge Fristen vorsehen können.

Unterstützung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei

Unsere Anwaltskanzlei steht Anlegern bundesweit in dieser schwierigen Situation zur Seite und bietet umfassende Unterstützung. Angefangen bei der Prüfung Ihrer Ansprüche bis hin zur Vertretung vor Gericht oder in Verhandlungen – wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Mit unserer Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten von Fällen wie der DEGAG-Insolvenz.

Wir wissen, wie belastend solche Situationen für Anleger sein können und sind darauf spezialisiert, Ihre Interessen konsequent zu vertreten. Unsere Expertise ermöglicht es uns, individuelle Strategien zu entwickeln, die Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht werden. Wir kämpfen dafür, dass Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Ersteinschätzung und weitere rechtliche Optionen

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu evaluieren. Rechtsanwalt Sven Galla steht Ihnen mit seiner Erfahrung aus aufsehenerregenden Insolvenzverfahren wir P&R und Wirecard als versierter Ansprechpartner auch hier zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall detailliert und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung, um Ihre rechtlichen Ansprüche zu sichern.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Zeit ist in Fällen wie diesen ein entscheidender Faktor und wir sind hier, um Ihnen zu helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.

Sie sind auch von der DEGAG-Insolvenz betroffen und möchten Hilfe

Melden Sie sich noch heute bei unseren Experten per Telefon unter der: 0851-986130-0 Oder per E-Mail