META is watching you!*
*Handout für Mandanten der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Viele Facebook- und Instagram-Nutzer wissen nicht, dass der Meta-Konzern ihr Surfverhalten auch außerhalb von Facebook oder Instagram über Jahre hinweg systematisch verfolgt und analysiert hat. Dieses Handout erklärt kurz und verständlich, worum es geht und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung stellt sich für viele Nutzer zudem die Frage, ob ihnen aufgrund solcher Datenverarbeitungen Ansprüche auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zustehen können und welche Schritte hierfür sinnvoll sind.
Worum geht es?
Wenn Du einen Facebook- oder Instagram-Account hast oder jedenfalls nach dem 25.05.2018 noch hattest, hat der Meta-Konzern heimlich Dein Surfverhalten im Internet ausspioniert, selbst dann, wenn Du gerade nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt warst.
Möglich wird das durch sogenannte Meta Business Tools, die auf vielen Webseiten und in Apps eingebunden sind. Diese Tools können Nutzer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (über 99 %) identifizieren und ihr Verhalten im Internet analysieren.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen:
Überblick zum Meta-Tracking und möglichen Schadensersatzansprüchen
Facebook-Tracking und Datenverarbeitung
Instagram-Tracking und Datenverarbeitung
Aktuelle Urteile deutscher Gerichte zum DSGVO-Schadensersatz
Sie könnten betroffen sein, wenn Sie:
- Facebook oder Instagram nutzen oder genutzt haben
- regelmäßig Webseiten besuchen oder Apps verwenden
- personalisierte Werbung erhalten
In diesen Fällen kann eine Verarbeitung Ihrer Daten durch Meta stattgefunden haben.
Warum ist das problematisch?
Durch diese Datensammlung entstehen detaillierte Persönlichkeitsprofile über Deine Internetnutzung, Interessen und Gewohnheiten.
Beispiele für erfasste Daten:
- besuchte Webseiten
- Nutzung bestimmter Apps
- angesehene Inhalte und Videos teilweise sogar Eingaben in Formularen oder Suchmasken
Solche Datenprofile ermöglichen es Unternehmen, das Verhalten von Nutzern gezielt zu analysieren und zu beeinflussen, z.B. durch personalisierte Werbung, was dabei aber noch die harmloseste Form der Beeinflussung
Wichtig: Kein „Datenleck-Fall“
Hier geht es nicht um Datenpannen, bei denen vereinzelt allgemeine Basisdaten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen abgegriffen und missbraucht wurden. Hier geht es um eine langjährige, systematische Sammlung und Zweckentfremdung umfangreicher persönlicher Daten, teilweise bis tief in die Privatsphäre hinein.
Ist das erlaubt?
Der Europäische Gerichtshof hat bereits bestätigt, dass das Vorgehen von Meta einen Verstoß gegen die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) darstellt.
Wegen der Schwere des Verstoßes sprechen die meisten Gerichte in Deutschland betroffenen Nutzern bereits Schadensersatzansprüche zwischen 1.000 € und 5.000 € zu.
Welche Möglichkeiten hast Du?
Betroffene Nutzer sollten deshalb dem gefährlichen Treiben von Meta Einhalt gebieten und
- von Meta Unterlassung und Löschung verlangen
- Schadensersatz gegen Meta geltend machen
Kein Kostenrisiko
Mit Rechtsschutzversicherung kann der Anspruch ohne eigenes Kostenrisiko gerichtlich durchgesetzt werden.
Ohne Rechtsschutzversicherung ist die kostenlose Anmeldung zur Verbandsklage zu empfehlen − auch wenn Du im Erfolgsfall einen Teil des Schadensersatzes abgeben musst.
Wo Du weitere Informationen findest
Die Stiftung Warentest hat dem Thema einen aktuellen Beitrag mit dem Thema: „Meta sieht fast jeden Klick!“ gewidmet. Hier findest Du auch weitere Angaben zur Verbandsklage und einen Link auf die bekannten Gerichtsurteile aus Deutschland
Wie wir helfen können
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt Dich bei der Prüfung und Durchsetzung Deiner Ansprüche gegen Meta.
- kostenlose Erstberatung
- Einschätzung Deiner Erfolgsaussichten
- rechtliche Vertretung bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche
Deine Daten gehören Dir – nicht den Tech‑Konzernen!
Vom Meta-Tracking betroffen oder Fragen zu möglichen Schadensersatzansprüchen?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Meta-Tracking (Facebook, Instagram, usw.) oder ähnlichen Datenschutzverstößen verarbeitet wurden, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch telefonisch sind wir schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
Autor dieses Beitrags:
Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist auf digitalen Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei Fällen von Datenlecks, Fake-Shops, Online-Betrug, Identitätsmissbrauch sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern und Plattformbetreibern. Darüber hinaus war er frühzeitig im Abgasskandal tätig und hat insbesondere im Stellantis-Dieselskandal bei Wohnmobilen maßgeblich zur rechtlichen Aufarbeitung beigetragen. In diesem Zusammenhang begleitete er eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Dieselkomplex vor dem Bundesverfassungsgericht.
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