Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Online Banking gehackt: So bekommst du dein Geld zurück!

Dein Online-Banking-Account wurde gehackt? Keine Sorge. Damit bist du nicht allein. Betrügerische Methoden zum Abgreifen von TANs werden immer raffinierter. Fordere jetzt die Erstattung von der Bank mit unserem Musterbrief an.

Unsere Experten im Bankrecht stehen dir zur Seite – lass dich jetzt kostenlos beraten und hole dir mit anwaltlicher Unterstützung dein Geld zurück, wenn die Bank nicht sofort kooperiert.
Online Banking

Als Anwaltskanzlei unterliegen wir einer strikten Schweigepflicht. Deine Daten werden von uns niemals an unbefugte Dritte weitergegeben oder verkauft.

Wir sind keine anonyme Online-Plattform. In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesicht und Engagement hinter unseren Angeboten.

Für fast alle rechtlichen Angelegenheiten bieten wir eine „Sue It Yourself“-Lösung an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben, um dein Recht selbst in die Hand zu nehmen!

Mit unserem Musterbrief kannst du dein Geld von der Bank zurückfordern!

Dein Online Banking wurde gehackt?

online banking gehackt

Wie funktioniert der Musterbrief von Ratis?

Ein schneller Klick und das Online Banking wurde gehackt? Die Methoden der Betrüger werden immer ausgefeilter. Mithilfe von Phishing und anderen Techniken gelingt es Betrügern immer wieder sich Zugang zu den Konten von Bankkunden zu verschaffen. 

Der große Schock kommt meist beim Blick auf die Umsätze bzw. Kontoauszüge. Oft werden viele kleine Beträge oder ein großer Betrag überwiesen – man selbst kann sich die Überweisungen aber nicht erklären!? 

In vielen Fällen, kannst du eine Wiedergutschrift von deiner Bank oder Sparkasse verlangen.

Mit unserem kostenlosen Jura-Tool geht das ganz schnell und einfach! Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe. 

Häufige Fragen unserer Mandanten

Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!

Melde den Kleinanzeigen Betrug sofort deiner Bank und erstatte Anzeige bei der Polizei. Je schneller du handelst, desto größer sind deine Chancen auf eine Rückerstattung. Für diejenigen, die Opfer von Phishing oder Kreditkartenbetrug geworden sind, ist es ratsam, rechtliche Schritte zu erwägen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, um Möglichkeiten zur Rückerstattung des Geldes und zur Forderung von Schadensersatz zu besprechen.

Wenn eine Überweisung nicht vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin autorisiert wurde, dann hat man gegenüber der Bank einen Anspruch auf Wiedergutschrift des Betrages nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gleiche gilt für unautorisierte Bargeldabhebungen! 

Eigentlich kann die Bank nur dann die Erstattung verweigern, wenn sie dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann. 

„Grob fahrlässig“ bedeutet, dass du die vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast und sehr naheliegende Überlegungen nicht angestellt und leichtsinnig gehandelt hast. 

Beispiele dafür wären: 

  • Du deine Pin/Tan an unbekannte Personen herausgegeben hast
  • Deine EC-Karte zusammen mit der Geheimzahl im Geldbeutel verwahrt hast
  • Eine digitale Transaktion auf völlig ungesicherten oder dir unbekannten Geräten durchgeführt hast
In all diesen Fällen muss jedoch die Bank dir nachweisen, dass du deine vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast. Das ist oft nur schwer nachweißbar. Die Beweispflicht liegt bei der Bank! 

In vielen Fällen ist es jedoch unbestritten, dass kriminelle Betrüger die Überweisung veranlasst haben – und Banken weigern sich trotzdem das Geld zu erstatten. Dabei setzen die Geldinstitute häufig auf Einschüchterung und versuchen den Betrugsopfern Zweifel einzureden. Damit haben viele Banken und Sparkassen leider Erfolg wodurch viele Verbraucher davon absehen von Ihrem Recht gebrauch zu machen. Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Verbraucherschutz stehen wir an deiner Seite. 
Melde den Kleinanzeigen Betrug sofort deiner Bank und erstatte Anzeige bei der Polizei. Je schneller du handelst, desto größer sind deine Chancen auf eine Rückerstattung. Für diejenigen, die Opfer von Phishing oder Kreditkartenbetrug geworden sind, ist es ratsam, rechtliche Schritte zu erwägen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, um Möglichkeiten zur Rückerstattung des Geldes und zur Forderung von Schadensersatz zu besprechen.

Wenn eine Überweisung nicht vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin autorisiert wurde, dann hat man gegenüber der Bank einen Anspruch auf Wiedergutschrift des Betrages nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gleiche gilt für unautorisierte Bargeldabhebungen! 

Eigentlich kann die Bank nur dann die Erstattung verweigern, wenn sie dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann. 

„Grob fahrlässig“ bedeutet, dass du die vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast und sehr naheliegende Überlegungen nicht angestellt und leichtsinnig gehandelt hast. 

Beispiele dafür wären: 

  • Du deine Pin/Tan an unbekannte Personen herausgegeben hast
  • Deine EC-Karte zusammen mit der Geheimzahl im Geldbeutel verwahrt hast
  • Eine digitale Transaktion auf völlig ungesicherten oder dir unbekannten Geräten durchgeführt hast
In all diesen Fällen muss jedoch die Bank dir nachweisen, dass du deine vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast. Das ist oft nur schwer nachweißbar. Die Beweispflicht liegt bei der Bank! 

In vielen Fällen ist es jedoch unbestritten, dass kriminelle Betrüger die Überweisung veranlasst haben – und Banken weigern sich trotzdem das Geld zu erstatten. Dabei setzen die Geldinstitute häufig auf Einschüchterung und versuchen den Betrugsopfern Zweifel einzureden. Damit haben viele Banken und Sparkassen leider Erfolg wodurch viele Verbraucher davon absehen von Ihrem Recht gebrauch zu machen. Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Verbraucherschutz stehen wir an deiner Seite. 

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