- Vertrauensvoll
Als Anwaltskanzlei sind wir zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet. Deine Daten bleiben bei uns sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
- Engagiert
In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesichtern und einem starken Engagement für unsere selbstentwickelten Angebote. Wir sind nicht anonym.
- Sue It Yourself
Für fast alle unserer juristischen „Lebenslagen“ bieten wir auch ‚Sue It Yourself‘ als Lösungsoption an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben!
Mit unserem Musterbrief kannst du dein Geld von deinem Finanzinstitut zurückfordern!
Du bist Opfer von Online Banking Betrug geworden?
- Passwörter aktualisieren
- Weitere Telefonnummern & Mailadressen überprüfen
- Informiere dich über deine Rechte
- Schadenersatz fordern
- Schnell & unkompliziert per Computer, Tablet oder Smartphone
Wie funktioniert der Musterbrief von Ratis?
In einem Augenblick ist es geschehen: Ein schneller Klick und das Online Banking wurde gehackt. Die Taktiken der Betrüger werden immer raffinierter. Durch Phishing und andere Methoden gelingt es ihnen immer wieder, Zugriff auf die Konten von Bankkunden zu erlangen.
Der Schock ist oft groß, wenn man die Transaktionen auf dem Konto überprüft. Plötzlich tauchen unbekannte Überweisungen auf, entweder in Form vieler kleiner Beträge oder eines größeren Geldbetrags. Doch man selbst kann sich nicht erklären, woher diese Überweisungen stammen.
In solchen Fällen besteht oft die Möglichkeit, eine Rückerstattung von der Bank oder Sparkasse zu verlangen.
Mit unserem kostenfreien Jura-Tool ist das ein einfacher und schneller Prozess! Wir bieten Unterstützung zur Selbsthilfe.
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
Wenn eine Überweisung nicht vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin autorisiert wurde, dann hat man gegenüber der Bank einen Anspruch auf Wiedergutschrift des Betrages nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gleiche gilt für unautorisierte Bargeldabhebungen!
Eigentlich kann die Bank nur dann die Erstattung verweigern, wenn sie dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann.
„Grob fahrlässig“ bedeutet, dass du die vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast und sehr naheliegende Überlegungen nicht angestellt und leichtsinnig gehandelt hast.
Beispiele dafür wären:
- Du deine Pin/Tan an unbekannte Personen herausgegeben hast
- Deine EC-Karte zusammen mit der Geheimzahl im Geldbeutel verwahrt hast
- Eine digitale Transaktion auf völlig ungesicherten oder dir unbekannten Geräten durchgeführt hast
Wenn eine Überweisung nicht vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin autorisiert wurde, dann hat man gegenüber der Bank einen Anspruch auf Wiedergutschrift des Betrages nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gleiche gilt für unautorisierte Bargeldabhebungen!
Eigentlich kann die Bank nur dann die Erstattung verweigern, wenn sie dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann.
„Grob fahrlässig“ bedeutet, dass du die vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast und sehr naheliegende Überlegungen nicht angestellt und leichtsinnig gehandelt hast.
Beispiele dafür wären:
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