Aktuelle Entwicklungen zu den ersten Verfahren gegen Google im Zusammenhang mit in seiner Suchmaschine beworbenen Fake-Shops
Aktuelles zu Google Fake-Shop Verfahren: Mit diesem Nachrichtenticker informieren wir fortlaufend über den aktuellen Stand der ersten gegen Google geführten Verfahren im Zusammenhang mit in seiner Suchmaschine beworbenen Fake-Shops.
Wir reichen für Opfer von Fakeshops, die von Google in seiner Suchmaschine beworben wurden, deutschlandweit nach und nach immer mehr Schadensersatzklagen gegen Google ein, um zum einen die Reichweite des Problems zu verdeutlichen und die Aussicht auf einen Prozesserfolg im Einzelfall zu erhöhen.
In diesem Beitrag dokumentieren wir die wesentlichen Entwicklungen und den Fortgang der ersten Verfahren.
Inhaltsverzeichnis
Chronologie der bisherigen Entwicklungen in den Google Fake-Shop Verfahren:
13.02.2026
Einreichung der ersten Schadensersatz-Klagen gegen Google
20.02.2026
Erhebung der Gerichtskosten durch die Gerichte
05.03.2026
Begleichung der Gerichtskosten durch die Rechtsschutzversicherung der Kläger
12.-17.03.2026
Die Gerichte treffen die ersten verfahrenseinleitenden Verfügungen
24.-25.03.2026
Die ersten Klagen werden Google zugestellt
16. bis 24.04.2026
Es bestellt sich in den ersten Verfahren die Kanzlei TaylorWessing aus Hamburg als Vertreter von Google und beantragt Fristverlängerung für die Erwiderung auf die Klage bis Anfang/Mitte Juni
Anfang/Mitte Juni 2026
Die Kanzlei TaylorWessing bedingt sich eine letztmalige Fristverlängerung für die Erwiderung auf die ersten Klagen bis Anfang/Mitte Juli aus.
Google Fake-Shop Verfahren: Hintergründe und Zielsetzung
Im Mittelpunkt der Verfahren steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen neben den eigentlichen Betreibern von Fake-Shops auch weitere Beteiligte in die rechtliche Bewertung einzubeziehen sein können. Gegenstand der ersten Verfahren sind Fälle, in denen Betroffene nach eigenen Angaben durch Fake-Shops geschädigt wurden, die zuvor über die Suchmaschine von Google beworben worden waren.
Die Verfahren sollen dazu beitragen, die tatsächliche Reichweite des Problems sichtbar zu machen und die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Online-Betrug, Plattformverantwortung und möglichen Schadensersatzansprüchen gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine gerichtliche Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen steht derzeit noch aus. Welche strukturellen Herausforderungen sich dabei im Zusammenspiel zwischen Suchmaschinen, Werbeplattformen und Betrugsmodellen ergeben können, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag „Die Wahrheit über Google: Warum Fake-Shops seriöse Händler verdrängen können“.
Die jeweiligen Verfahren werden individuell geführt. Aussagen über den Ausgang einzelner Verfahren oder die Erfolgsaussichten vergleichbarer Sachverhalte lassen sich daraus derzeit nicht ableiten. Wie Betrüger bezahlte Werbung und Suchmaschinen gezielt nutzen können, zeigen wir außerdem in unserem Beitrag „Google Ads Fake-Shop: Wie Betrüger bezahlte Werbung nutzen“.
Die Verfahren könnten künftig zur weiteren Rechtsprechung im Bereich Fake-Shops, Online-Betrug und Plattformverantwortung beitragen. Betroffene, die sich fragen, welche Möglichkeiten nach einem Betrugsfall bestehen können, finden weitere Informationen in unserem Beitrag „Fake-Shop Geld zurück: Welche Möglichkeiten Betroffene haben“.
Warum dokumentieren wir den Fortgang der Verfahren?
Mit diesem Nachrichtenticker möchten wir Betroffenen, Interessierten und der Öffentlichkeit einen transparenten Einblick in den Fortgang der ersten Verfahren geben. Ziel ist es, wesentliche Entwicklungen nachvollziehbar darzustellen und über wichtige Verfahrensschritte zu informieren.
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken. Der Nachrichtenticker dient weder der Vorwegnahme gerichtlicher Entscheidungen noch der Bewertung einzelner Verfahrensbeteiligter. Maßgeblich bleiben die Entscheidungen der jeweils zuständigen Gerichte.
Da sich Gerichtsverfahren über einen längeren Zeitraum erstrecken können, wird diese Seite fortlaufend aktualisiert und um neue Entwicklungen ergänzt.
Der Nachrichtenticker soll darüber hinaus dazu beitragen, aktuelle Entwicklungen, Verfahren und die entstehende Rechtsprechung im Zusammenhang mit Fake-Shops nachvollziehbar zu dokumentieren.
Rechtsanwalt Sven Galla begleitet die Verfahren
Die rechtliche Begleitung der Verfahren erfolgt durch Rechtsanwalt Sven Galla, Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Fragestellungen an der Schnittstelle von Digitalisierung, Verbraucherschutz und Plattformverantwortung.
Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören unter anderem Fake-Shops, Phishing-Betrug, Datenlecks, Identitätsmissbrauch sowie die Durchsetzung von Ansprüchen im digitalen Umfeld. Im Rahmen der aktuellen Verfahren begleitet er die rechtliche Aufarbeitung der zugrunde liegenden Sachverhalte und informiert über wesentliche Entwicklungen.
Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Sven Galla und seiner Tätigkeit fendest Du auf unserer gesonderten Profilseite.
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Du bist von einem Fake-Shop oder Online-Betrug betroffen und hast Fragen?
Wenn Du vermutest, Opfer eines Fake-Shops, eines Online-Betrugs oder eines Datenmissbrauchs geworden zu sein, kann eine rechtliche Prüfung helfen, bestehende Ansprüche frühzeitig zu erkennen und weitere Schäden zu vermeiden.
Wir prüfen Deinen individuellen Sachverhalt und beraten Dich umfassend zu möglichen Ansprüchen sowie zu den weiteren rechtlichen Möglichkeiten.
FAQ – Häufige Fragen zu den Verfahren gegen Google
Gibt es bereits Entscheidungen in den Verfahren gegen Google?
Nein. Die ersten Verfahren befinden sich derzeit noch in unterschiedlichen Verfahrensstadien.
Die ersten Schadensersatzverfahren gegen Google werden aktuell von den zuständigen Gerichten bearbeitet. In mehreren Verfahren wurden bereits die ersten verfahrensleitenden Schritte durchgeführt. Aussagen über den Ausgang einzelner Verfahren sind derzeit nicht möglich. Maßgeblich bleiben die Entscheidungen der jeweils zuständigen Gerichte. Der Nachrichtenticker informiert fortlaufend über neue Entwicklungen.
Werden weitere Klagen gegen Google eingereicht?
Ja. Nach und nach sollen weitere Verfahren folgen.
Die bestehenden Verfahren stellen lediglich den Anfang der rechtlichen Aufarbeitung dar. Ziel ist es, die tatsächliche Reichweite des Problems sichtbar zu machen und vergleichbare Sachverhalte rechtlich überprüfen zu lassen. Jedes Verfahren wird dabei individuell geprüft und eigenständig geführt. Rückschlüsse auf andere Fälle sind deshalb nur eingeschränkt möglich. Weitere Entwicklungen werden im Nachrichtenticker dokumentiert.
Warum dauern Gerichtsverfahren häufig mehrere Monate?
Gerichtsverfahren bestehen aus mehreren Verfahrensschritten und benötigen regelmäßig Zeit.
Nach Einreichung einer Klage folgen unter anderem die Erhebung der Gerichtskosten, die Zustellung an die Gegenseite sowie Fristen für Stellungnahmen und Erwiderungen. Zudem können Fristverlängerungen beantragt werden. Abhängig von der Arbeitsbelastung der Gerichte und der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts kann sich ein Verfahren über mehrere Monate oder länger erstrecken. Dies ist bei zivilrechtlichen Verfahren grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Warum veröffentlicht die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft diesen Nachrichtenticker?
Der Nachrichtenticker soll transparent über den Fortgang der Verfahren informieren.
Mit der fortlaufenden Dokumentation möchte die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft Betroffenen und Interessierten einen Einblick in den aktuellen Stand der Verfahren ermöglichen. Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Der Nachrichtenticker stellt keine Vorwegnahme gerichtlicher Entscheidungen dar. Maßgeblich bleiben ausschließlich die Entscheidungen der zuständigen Gerichte. Neue Entwicklungen werden fortlaufend ergänzt.
Können Betroffene ihren eigenen Fall prüfen lassen?
Ja. Jeder Sachverhalt sollte jedoch individuell bewertet werden.
Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Faktoren wie Zahlungsweg, Zeitpunkt des Betrugs oder die beteiligten Unternehmen können eine Rolle spielen. Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann dabei helfen, bestehende Möglichkeiten zu erkennen und weitere Schritte zu bewerten. Die Beurteilung erfolgt stets auf Grundlage des individuellen Sachverhalts.
Welche Rolle spielt Rechtsanwalt Sven Galla bei den Verfahren?
Rechtsanwalt Sven Galla begleitet die rechtliche Aufarbeitung der Verfahren.
Rechtsanwalt Sven Galla ist Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Themen des digitalen Verbraucherschutzes. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören unter anderem Fake-Shops, Online-Betrug, Datenlecks und Plattformverantwortung. Im Rahmen der aktuellen Verfahren begleitet er die rechtliche Bewertung der zugrunde liegenden Sachverhalte. Über wesentliche Entwicklungen informiert er regelmäßig auf dieser Seite. Weitere Informationen zu seiner Tätigkeit finden Interessierte auf seiner Profilseite.
Fake-Shops und andere betrügerische Online-Angebote gehören inzwischen zu den größten Herausforderungen des digitalen Verbraucherschutzes. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Kriminelle immer professioneller vorgehen und gezielt das Vertrauen der Verbraucher in bekannte Plattformen und Suchmaschinen ausnutzen. Gleichzeitig geraten auch die Verantwortung großer Internetunternehmen, die Wirksamkeit bestehender Meldeverfahren und der Schutz seriöser Händler zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Viele Betroffene stehen nach einem Betrugsfall vor zahlreichen Fragen: Bestehen Rückforderungsansprüche? Welche Möglichkeiten bieten Banken und Zahlungsdienstleister? Welche rechtlichen Schritte sind sinnvoll? Und welche Ansprüche kommen im Einzelfall überhaupt in Betracht?
Wir bei RATIS beschäftigen uns seit Jahren mit den rechtlichen Herausforderungen des digitalen Verbraucherschutzes. Rechtsanwalt Sven Galla, Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der RATIS GmbH sowie der Aight Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, befasst sich unter anderem mit aktuellen Entwicklungen rund um Online-Betrug, Fake-Shops und den Schutz von Verbrauchern im digitalen Raum. Betroffene, die ihre individuelle Situation rechtlich prüfen lassen möchten oder sich mit den Folgen eines Betrugsfalls konfrontiert sehen, können ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten fundiert bewerten lassen. Gerade bei komplexen Sachverhalten kann eine frühzeitige rechtliche Einordnung dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und bestehende Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen.
Du bist von einem Fake-Shop oder Online-Betrug betroffen und hast Fragen?
Wenn Du vermutest, Opfer eines Fake-Shops, eines Online-Betrugs oder eines Datenmissbrauchs geworden zu sein, kann eine rechtliche Prüfung helfen, bestehende Ansprüche frühzeitig zu erkennen und weitere Schäden zu vermeiden.
Wir prüfen Deinen individuellen Sachverhalt und beraten Dich umfassend zu möglichen Ansprüchen sowie zu den weiteren rechtlichen Möglichkeiten.
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt bundesweit zu den führenden Kanzleien im digitalen Verbraucherrecht und ist insbesondere auf komplexe Sachverhalte an der Schnittstelle von Digitalisierung und Verbraucherschutz spezialisiert. Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung ihrer Ansprüche – etwa bei Datenschutzverstößen, Datenlecks, unzulässigem Tracking durch Online-Plattformen, Fake-Shops, Phishing-Betrug, Betrug im Internet oder Fällen von Identitätsmissbrauch.
Gerade im Umfeld großer Plattformbetreiber und datengetriebener Geschäftsmodelle stellt sich für Betroffene häufig die Frage, ob personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet wurden oder ob Ansprüche auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass Verbraucher zunehmend Ziel professionell organisierter Betrugsstrukturen werden – etwa durch täuschend echte Websites, manipulierte Werbeanzeigen, Phishing-Betrug oder vermeintlich seriöse Anbieter wie Fake-Kanzleien, über die gezielt Zahlungen oder sensible Daten erlangt werden. Wie Kriminelle den Namen real existierender Kanzleien missbrauchen, erläutern wir in einem gesonderten Beitrag. Unsere Tätigkeit umfasst daher sowohl die fundierte rechtliche Einordnung solcher Sachverhalte als auch die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere gegenüber Zahlungsdienstleistern, Banken oder – abhängig von der Fallkonstellation – auch gegenüber Plattformbetreibern.
Die Beratung im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes erfolgt durch unseren Geschäftsführer und Rechtsanwalt Sven Galla, der über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Verbraucheransprüchen in digitalen Kontexten verfügt. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in Verfahren rund um Datenschutzverstöße, Datenlecks, Plattformhaftung, Online-Betrug, Phishing-Betrug, Zahlungsabwicklungen, Rückforderungsansprüche sowie Identitätsmissbrauch.
In jedem Einzelfall analysieren wir die tatsächlichen Abläufe, die vertragliche Ausgangslage sowie die einschlägigen Anspruchsgrundlagen umfassend – insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO sowie unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung deutscher Gerichte. Ziel ist stets eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung, vorrangig außergerichtlich und – sofern erforderlich – mit konsequenter gerichtlicher Durchsetzung.
Unser auf digitalen Verbraucherschutz spezialisiertes Team unterstützt Dich bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de
Autor dieses Beitrags:
Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist auf digitalen Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei Fällen von Datenlecks, Fake-Shops, Phishing- und Onlinebetrug, Identitätsmissbrauch sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern und Plattformbetreibern. Darüber hinaus war er frühzeitig im Abgasskandal tätig und hat insbesondere im Stellantis-Dieselskandal bei Wohnmobilen maßgeblich zur rechtlichen Aufarbeitung beigetragen. In diesem Zusammenhang begleitete er eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Dieselkomplex vor dem Bundesverfassungsgericht.


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