Wenn der Sommerurlaub baden geht: Was tun, wenn Dein Flug verspätet oder annulliert wird?
Endlich Urlaub! Die Koffer sind gepackt, das Hotel ist gebucht und eigentlich sollte es jetzt nur noch eines geben: ab in den Flieger und raus aus dem Alltag. Doch gerade in der Hauptreisezeit kann aus der Vorfreude schnell Frust werden. Dein Flug ist verspätet, wird kurzfristig annulliert oder plötzlich auf eine deutlich frühere Abflugzeit vorverlegt.
Neben der Frage, wie Du jetzt überhaupt an Dein Urlaubsziel kommst, stellt sich schnell eine weitere: Welche Rechte hast Du gegenüber der Fluggesellschaft – und steht Dir möglicherweise eine Entschädigung zu?
Die europäischen Fluggastrechte schützen Dich in vielen dieser Situationen. Je nach Flugstrecke, Dauer der Verspätung und den Umständen der Flugstörung kann Dir sogar eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro pro Person zustehen.
In diesem Beitrag zeigen wir Dir, worauf Du bei einer Flugverspätung oder Annullierung achten solltest, was Du direkt am Flughafen tun kannst und wie Du Deine möglichen Ansprüche anschließend selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machst.
Flug verspätet, gestrichen oder plötzlich vorverlegt – welche Rechte hast Du?
Wenn Dein Flug nicht wie geplant stattfindet, musst Du das nicht in jedem Fall einfach hinnehmen. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gibt Dir bei einer erheblichen Flugverspätung, einer Annullierung oder auch bei einer deutlichen Vorverlegung des Abflugs verschiedene Rechte gegenüber der Fluggesellschaft. Je nach Situation kann Dir beispielsweise eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro pro Person zustehen. Daneben kommen weitere Ansprüche infrage – etwa auf Betreuung während der Wartezeit, eine anderweitige Beförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Welche Rechte Du konkret hast, hängt allerdings davon ab, was mit Deinem Flug passiert ist und unter welchen Umständen die Flugstörung eingetreten ist.
Dein Flug hat Verspätung
Nicht jede Verzögerung führt automatisch zu einer Entschädigung. Kommst Du jedoch mindestens drei Stunden später als ursprünglich geplant an Deinem Endziel an, kann Dir nach der EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich eine Ausgleichszahlung zustehen. Entscheidend sind unter anderem die Flugstrecke und die Ursache der Verspätung. Beruht sie beispielsweise auf sogenannten außergewöhnlichen Umständen, für die die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden kann, kann der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entfallen.
Wichtig: Auch wenn die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung nicht erfüllt sind, können Dir bei längeren Wartezeiten bereits Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke oder gegebenenfalls eine Hotelübernachtung zustehen.
Mehr dazu findest Du auf unserer Seite zu Flugverspätungen und Deinen möglichen Ansprüchen.
Dein Flug wurde annulliert
Wird Dein Flug kurzfristig annulliert, hast Du grundsätzlich die Wahl: Du kannst Dir den Ticketpreis erstatten lassen oder von der Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung zu Deinem Reiseziel verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro pro Person hinzukommen. Ob Dir diese zusteht, hängt unter anderem davon ab, wann Du über die Annullierung informiert wurdest, welche Ersatzverbindung Dir angeboten wurde und aus welchem Grund der Flug ausgefallen ist.
Gerade im Sommer kann eine Annullierung besonders ärgerlich sein: Der gebuchte Mietwagen wartet, der Transfer ist organisiert oder die erste Hotelnacht ist bereits bezahlt. Deshalb solltest Du Dir die Mitteilung über die Annullierung und angebotene Ersatzflüge möglichst sichern und notwendige zusätzliche Ausgaben dokumentieren.
Ausführlichere Informationen findest Du auf unserer Seite zum Flugausfall und Deinen Rechten bei einer Annullierung.
Gut zu wissen: Hast Du Deinen Flug über ein Buchungsportal gebucht, kann bei einer Annullierung auch die Vermittlungsgebühr für die Erstattung relevant sein. Der EuGH hat die Rechte von Fluggästen hierzu deutlich gestärkt. Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag zum EuGH-Urteil zur Erstattung von Vermittlungsgebühren bei Flugannullierungen.
Dein Flug wurde deutlich vorverlegt
Auch eine erhebliche Vorverlegung Deines Fluges kann rechtlich relevant sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Flug als annulliert anzusehen ist, wenn die Fluggesellschaft ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. In seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2021 stellte der EuGH klar, dass eine solche erhebliche Vorverlegung für Fluggäste ähnlich schwerwiegende Folgen haben kann wie eine Annullierung. Weitere Einzelheiten zu dieser Entscheidung findest Du in der Pressemitteilung Nr. 226/21 des Europäischen Gerichtshofs.
Das ist durchaus nachvollziehbar: Ein deutlich früherer Abflug kann Deine Reiseplanung erheblich durcheinanderbringen – etwa wenn Du früher zum Flughafen fahren, einen bereits organisierten Transfer ändern oder sogar Deine Urlaubsplanung anpassen musst.
Ob Dir aufgrund der Vorverlegung eine Ausgleichszahlung zusteht, hängt auch hier von den konkreten Umständen ab. Entscheidend kann beispielsweise sein, wann Dich die Fluggesellschaft über die Änderung informiert hat und welche alternative Beförderung Dir angeboten wurde.
Mehr zu diesem eher unbekannten Fluggastrecht erfährst Du auf unserer Seite zum vorverlegten Flug und Deinen möglichen Ansprüchen.
Entscheidend ist nicht nur, wie lange Du warten musst
Drei Stunden Verspätung – und automatisch gibt es Geld zurück? Ganz so einfach sind die EU-Fluggastrechte leider nicht. Bei einer Flugverspätung kommt es für eine mögliche Ausgleichszahlung grundsätzlich darauf an, mit welcher Verspätung Du Dein Endziel tatsächlich erreichst. Daneben spielen unter anderem die Länge der Flugstrecke und die Ursache der Verspätung eine wichtige Rolle.
Auch die Höhe einer möglichen Entschädigung richtet sich nicht danach, wie teuer Dein Flugticket war. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung sind – abhängig insbesondere von der Flugstrecke – Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro pro Person vorgesehen.
Eine weitere wichtige Frage lautet: Wer ist für die Flugstörung verantwortlich? Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, kann die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreit sein. Ob das tatsächlich der Fall ist, lässt sich aber nicht immer allein anhand der Begründung beurteilen, die Dir die Airline am Flughafen oder per E-Mail nennt.
Du musst Dich deshalb nicht selbst durch sämtliche Voraussetzungen der EU-Fluggastrechteverordnung arbeiten. Mit dem RATIS Entschädigungs-Manager kannst Du anhand Deiner konkreten Flugdaten prüfen, ob Dir ein Anspruch zustehen kann.
Was Du am Flughafen jetzt unbedingt tun solltest
Wenn Dein Flug verspätet ist oder sogar komplett ausfällt, denkst Du wahrscheinlich zuerst daran, wie Du möglichst schnell an Dein Reiseziel kommst. Trotzdem lohnt es sich, einige Informationen und Nachweise direkt zu sichern. Sie können später wichtig werden, wenn Du Deine Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machst.
Dokumentiere die Flugstörung: Fotografiere beispielsweise die Anzeigetafel mit der Verspätung oder Annullierung und bewahre Mitteilungen der Fluggesellschaft per E-Mail, SMS oder App auf.
Notiere die tatsächlichen Zeiten: Bei einer Verspätung ist insbesondere wichtig, wann Du Dein Endziel tatsächlich erreicht hast. Notiere Dir deshalb die relevanten Abflug- und Ankunftszeiten.
Frage nach dem Grund: Wenn möglich, lass Dir von der Airline mitteilen, warum Dein Flug verspätet ist oder annulliert wurde. Bewahre schriftliche Informationen dazu auf.
Heb Belege auf: Musst Du wegen der Flugstörung selbst notwendige Ausgaben etwa für Essen, Getränke, eine Unterkunft oder den Transfer zum Hotel bezahlen, solltest Du die entsprechenden Rechnungen und Belege unbedingt aufbewahren.
Sichere Deine Reiseunterlagen: Buchungsbestätigung, Bordkarte und weitere Unterlagen zu Deinem Flug solltest Du nicht wegwerfen, sobald der Urlaub vorbei ist.
Je besser Du die Flugstörung dokumentierst, desto einfacher lässt sich später nachvollziehen, was tatsächlich passiert ist. Und vor allem: Lass Dich vom Ärger am Flughafen nicht dazu verleiten, vorschnell Unterlagen, Gutscheine oder Erklärungen zu akzeptieren, deren Bedeutung für Deine möglichen Ansprüche Du nicht kennst.
So machst Du Deinen Anspruch selbst bei der Fluggesellschaft geltend
Wenn Dir wegen einer Flugverspätung oder Annullierung eine Entschädigung zusteht, musst Du nicht automatisch einen Anwalt einschalten oder Deinen Anspruch an einen kommerziellen Fluggasthelfer verkaufen. Du kannst Deine Forderung zunächst selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.
Genau dabei unterstützt Dich der RATIS Entschädigungs-Manager. Du gibst die erforderlichen Informationen zu Deinem Flug und zur Flugstörung ein. Auf Grundlage Deiner Angaben wird ein rechtssicheres Anspruchsschreiben erstellt, mit dem Du Deine Forderung selbst bei der Fluggesellschaft einreichen kannst.
Das Prinzip dahinter ist bewusst einfach und zugleich unser Kanzlei-Motto: „Sue it yourself.“ – Hilfe zur Selbsthilfe. Du bekommst von uns das Werkzeug an die Hand, um Deinen Anspruch zunächst selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. So kannst Du Deine Rechte wahrnehmen, ohne sofort ein anwaltliches Mandat eingehen zu müssen.
Hat die Fluggesellschaft nach 14 Tagen noch nicht gezahlt, erhältst Du von RATIS automatisch eine E-Mail. Dann kannst Du mitteilen, ob Dein Anspruch bereits erfüllt wurde oder ob Du bei der weiteren Durchsetzung Unterstützung benötigst.
Und wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?
Im besten Fall erkennt die Fluggesellschaft Deine Forderung an und zahlt die Entschädigung. Doch nicht immer läuft es so unkompliziert. Airlines lehnen Ansprüche ab, berufen sich beispielsweise auf außergewöhnliche Umstände oder reagieren überhaupt nicht auf die Forderung.
Wenn Du mit dem RATIS Entschädigungs-Manager Dein Anspruchsschreiben erstellt hast, fragen wir deshalb nach 14 Tagen automatisch bei Dir nach: Hat die Fluggesellschaft gezahlt oder benötigst Du weitere Unterstützung?
Falls Deine Forderung nicht erfolgreich war, musst Du an dieser Stelle nicht allein weitermachen. Besteht eine geeignete Rechtsschutzversicherung, kann die weitere rechtliche Durchsetzung im Rahmen eines anwaltlichen Mandats durch die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfolgen.
Hast Du keine Rechtsschutzversicherung, besteht eine weitere Möglichkeit: Du kannst Deinen Anspruch an die RATIS GmbH abtreten. Diese verfolgt den Anspruch anschließend provisionsbasiert und übernimmt dabei das wirtschaftliche Risiko der weiteren Durchsetzung.
So bleibt unser Grundgedanke auch dann erhalten, wenn die Airline nicht freiwillig zahlt: Erst „Sue it yourself“ – und wenn das nicht reicht, unterstützen wir Dich bei den nächsten Schritten.
Lass Dir Deinen Urlaub nicht von Flugproblemen verderben
Ob der Flieger schon auf dem Weg in den Urlaub nicht abheben will oder Du nach zwei entspannten Wochen einfach nur wieder nach Hause möchtest: Eine Flugverspätung oder Annullierung kommt eigentlich immer zum falschen Zeitpunkt. Verlorene Stunden am Flughafen kann Dir niemand zurückgeben. Was Du aber nicht einfach verschenken solltest, sind Ansprüche, die Dir aufgrund der Flugstörung möglicherweise zustehen.
Dokumentiere deshalb, was passiert ist, bewahre Deine Unterlagen und Belege auf und prüfe anschließend in Ruhe Deine Möglichkeiten. Mit dem RATIS Entschädigungs-Manager kannst Du herausfinden, ob Dir eine Entschädigung zustehen kann, und das passende Anspruchsschreiben erstellen.
Dann heißt es erst einmal: „Sue it yourself.“ Mach Deinen Anspruch selbst bei der Fluggesellschaft geltend. Und sollte die Airline nicht zahlen, gibt es immer noch Möglichkeiten, den nächsten Schritt zu gehen.
Und danach hoffentlich: Koffer auspacken, Urlaubsfotos anschauen – und den Ärger mit der Airline hinter Dir lassen.
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Verbraucher bundesweit bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Fluggastrechte. Wir befassen uns insbesondere mit Ansprüchen aufgrund von Flugverspätungen, Flugannullierungen, Flugausfällen und erheblichen Flugvorverlegungen und unterstützen Fluggäste, wenn berechtigte Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft nicht erfüllt werden.
Dabei setzen wir bewusst nicht erst dort an, wo ein anwaltliches Verfahren notwendig wird. Mit unserem RATIS Entschädigungs-Manager verfolgen wir zunächst den Grundgedanken unseres Kanzlei-Mottos „Sue it yourself“: Du kannst Deinen möglichen Anspruch prüfen und Dir auf Grundlage Deiner Angaben ein rechtssicheres Anspruchsschreiben erstellen lassen, mit dem Du Deine Forderung zunächst selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machst. Ist anschließend eine anwaltliche Durchsetzung erforderlich und besteht eine geeignete Rechtsschutzversicherung, kann die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dich bei den weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Die Beratung und Vertretung im Bereich Fluggastrechte erfolgt bei RATIS durch unseren langjährigen Experten, Rechtsanwalt Jens Jansen. Durch seine umfassende Beschäftigung mit dem Fluggastrecht verfügt er über umfangreiche praktische Erfahrung bei der Bewertung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Fluggesellschaften.
Darüber hinaus zählt RATIS bundesweit zu den führenden Kanzleien im digitalen Verbraucherrecht und ist insbesondere auf komplexe Sachverhalte an der Schnittstelle von Digitalisierung und Verbraucherschutz spezialisiert. Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten etwa bei Datenschutzverstößen, Datenlecks, unzulässigem Tracking durch Online-Plattformen, Fake-Shops, Phishing-Betrug, Betrug im Internet oder Fällen von Identitätsmissbrauch.
Gerade im Umfeld großer Plattformbetreiber und datengetriebener Geschäftsmodelle stellt sich für Betroffene häufig die Frage, ob personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet wurden oder ob Ansprüche auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen. Gleichzeitig werden Verbraucher zunehmend Ziel professionell organisierter Betrugsstrukturen – etwa durch täuschend echte Websites, manipulierte Werbeanzeigen, Phishing oder vermeintlich seriöse Anbieter wie Fake-Kanzleien. Wie Kriminelle dabei sogar den Namen real existierender Kanzleien missbrauchen, erläutern wir in einem gesonderten Beitrag.
Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes erfolgt die Beratung und Vertretung unter anderem durch unseren Geschäftsführer und Rechtsanwalt Sven Galla, der über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Verbraucheransprüchen in digitalen Kontexten verfügt.
In jedem Einzelfall prüfen wir die tatsächlichen Abläufe, die rechtliche Ausgangslage und die einschlägigen Anspruchsgrundlagen. Unser Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – vorrangig außergerichtlich und, sofern erforderlich, mit konsequenter gerichtlicher Durchsetzung.
Unser Team unterstützt Dich bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de.

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