Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Ratis ist Deutschlands erste Sue It Yourself Kanzlei

SIY – Sue It Yourself. Noch nie gehört? Keine Sorge, das ist so neu, das kennt noch fast niemand! Ähnlich wie im DIY-Bereich hast du es auch bei der Wahrnehmung deiner Rechte selbst in der Hand. Wir zeigen dir wie du endlich zu deinem Recht kommst.
Ratis

Ratis ist deine
Sue It Yourself Kanzlei

SIY – Sue It Yourself. Noch nie gehört? Keine Sorge, das ist so neu, das kennt noch fast niemand! Ähnlich wie im DIY-Bereich hast du es auch bei der Wahrnehmung deiner Rechte selbst in der Hand. Wir zeigen dir wie du endlich zu deinem Recht kommst.
Ratis

Mit RATIS
Gemeinsam im Recht.

Unsere Rechtsthemen

Dein Leben - Dein Recht

Wir machen nicht alles. Der Grund: Wir denken kundenorientiert und bieten lieber maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Services an. Deshalb haben wir uns auf einige Lebenslagen spezialisiert. Durch schlanke Prozesse erzielen wir schnelle Ergebnisse. Als Vorreiter bei Thema Legal-Tech setzen wir eigene Software-Entwicklungen ein, um eine effiziente Bearbeitung zu garantieren. Die mit Spezialisierung, Effizienz und Innovation erzeugten Kostenvorteile geben wir in unseren Preisen an unsere Mandanten weiter. Meist stellen wir auch eine kostenlose „Sue It Yourself Lösung“ zur Verfügung. Das macht sich für unsere Mandanten bezahlt. Jedes Jahr erstreiten wir Entschädigungen in Millionenhöhe.

Flugzeug Swiss

Achtung! Swiss International Air Lines streicht 1400 Flüge

Im Sommer 2025 sieht sich die nationale Schweizer Fluggesellschaft Swiss International Air Lines AG mit schwerwiegenden Herausforderungen konfrontiert. Rund 1.400 Flüge – etwa 1,5 % des gesamten Sommerflugplans – müssen gestrichen werden. Der Ausfall dieser Flüge ist nicht das Ergebnis ungünstiger Witterungsbedingungen oder technischer Mängel, sondern resultiert aus einem akuten Mangel an qualifiziertem Cockpitpersonal

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Dieses Bild ist eine Illustration zum Thema Bonität, Kreditauskunft und Finanzbewertung!

SCHUFA und ihre Speicherpraxis – 1. OLG sieht Rechtswidrigkeit!

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit einem wegweisenden Urteil die Rechte von Verbrauchern gestärkt und die bisherige Praxis der SCHUFA, erledigte Negativeinträge über Jahre hinweg zu speichern, für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Millionen von Verbrauchern in Deutschland und stellt einen bedeutenden Wendepunkt im Umgang mit personenbezogenen Daten dar. Im Folgenden beleuchten wir die Hintergründe, Auswirkungen und rechtlichen Möglichkeiten, die sich aus diesem Urteil ergeben.

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Was unsere Mandanten sagen: