Flugverspätung? So bekommst du deine Entschädigung!
- Vertrauensvoll
Als Anwaltskanzlei sind wir zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Deine Daten würden wir niemals an unbeteiligte Dritte weitergeben oder verkaufen.
- Engagiert
Wir sind keine anonyme Online-Plattform. In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesicht und Engagement für unsere selbstentwickelten Angebote.
- Sue It Yourself
Bei fast allen juristischen Problemen bieten wir auch auch eine „Sue It Yourself“ – Lösung an. Mit unseren kostenlosen Musterschreiben nimmst du dein Recht in die eigene Hand!
Mit unserem Flug-Entschädigungsmanager kannst du selbst deine Ansprüche prüfen!
Wie bekomme ich meine Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Mit nur wenigen Klicks Entschädigung wegen eriner Flugverspätung von der Fluggesellschaft einfordern!
Bei einer Flugverspätung steht dir unser Flug-Entschädigungsmanager zur Verfügung und bietet dir eine bequeme Lösung, um deine Entschädigung selbst einzufordern. Mit nur wenigen Klicks stehen dir bis zu 5 verschiedene Möglichkeiten offen, um zu deiner Entschädigung zu gelangen. Ob du dich für die ‚Sue It Yourself‘-Methode entscheidest und unser Musterschreiben nutzt, deine Forderung an uns verkaufst, uns als dein Inkassounternehmen auf Provisionsbasis einsetzt oder wir als klassische Anwälte per Rechtschutzversicherung bzw. auf Honorarbasis deine Ansprüche durchsetzen sollen – wir haben für jede Lebenslage und jedes Bedürfnis das passende Lösungsangebot. Unsere Team steht für dich bereit. Hol dir jetzt deine Entschädigung für deine Flugverspätung.
5 Häufige Fragen unserer Mandanten
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
Nein. Der Anspruch auf Entschädigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. In der EU-Fluggastrechteverordnung steht, wann genau eine Erstattung bei Flugverspätung erfolgt. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Verspätungszeit
- Ort des Starts bzw. der Landung
- Sitz der Airline
- Außergewöhnliche Umstände
Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung besteht dann, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:
- Technischer Defekt
- Enteisungsprobleme
- Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
- Schlechtes, für die Jahreszeit typisches Wetter
Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“?
Im Folgenden einige Beispiele:
- Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, Vogelschlag, Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – AzC-501/17, Urteil v. 04.04.2019
Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.
Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 hast folgende Ansprüche, wenn dein Flug mehr als 3 Stunden verspätet landet:
- Bei einem Flug bis 1.500 km steht dir eine Entschädigung von 250 Euro zu.
- Hat die Maschine eine Strecke bis 3.500 km zurückgelegt, erhaltst du eine Entschädigungssumme von 400 Euro.
- Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km bekommst du sogar 600 Euro (innerhalb der EU max. 400 Euro).
Du musste deinen Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.
Nein. Der Anspruch auf Entschädigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. In der EU-Fluggastrechteverordnung steht, wann genau eine Erstattung bei Flugverspätung erfolgt. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung besteht dann, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:
- Technischer Defekt
- Enteisungsprobleme
- Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
- Schlechtes, für die Jahreszeit typisches Wetter
Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.
Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie folgende Ansprüche, wenn ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet landet:
- Bei einem Flug bis 1.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 250 Euro zu.
- Hat die Maschine eine Strecke bis 3.500 km zurückgelegt, erhalten Sie eine Entschädigungssumme von 400 Euro.
- Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km bekommen Sie sogar 600 Euro (innerhalb der EU max. 400 Euro).
Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.