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      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    • Über RATIS

      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
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Entschädigung
bei Flugverspätung

Häufig gestellte Fragen zu Flugverspätung

Fragen zu Ihren Rechten

  • Für Fluggäste mit gültigem Ticket und einer Buchungsbestätigung.
  • Für Fluggäste, die von einem Flughafen in der EU starten. Der Sitz der Fluggesellschaft spielt in diesem Fall keine Rolle.
  • Für Fluggäste, die von einem Drittland aus starten und in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
  • Auch wenn Sie ein reduziertes oder kostenloses Ticket (z.B. aufgrund von Bonusmeilen) ergattert haben, geschäftlich unterwegs sind oder mit einer Billig-Airline geflogen sind, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
Die erste Voraussetzung ist, dass Sie am Zielflughafen über 3 Stunden verspätet ankamen. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Flug entweder von einem Flughafen in der EU startet. Falls der Flug von einem Nicht-EU Land aus startet, muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben.
Die dritte Voraussetzung ist, dass die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:
  • Technischer Defekt
  • Enteisungsprobleme
  • Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
  • Schlechtes, für die Jahreszeit typisches Wetter
Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Im Folgenden einige Beispiele:
  • Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter
  • Naturkatastrophen
  • Terrorwarnungen
  • Vogelschlag
  • Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – Az C-501/17, Urteil v. 04.04.2019
  • Unvorhersehbarer Streik
Sie wollen schnell und einfach herausfinden, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Dann nutzen Sie doch unseren kostenlosen Entschädigungsmanager.
  • 0-7 Tage vor dem Flug informiert: Anspruch, wenn Ihr Flug 1 Stunde früher gestartet oder 2 Stunden später gelandet ist, als geplant.
  • 7-14 Tage vor Abflug informiert: Anspruch, wenn Ihr Ersatzflugzeug 2 Stunden früher gestartet oder 4 Stunden später gelandet ist, als geplant.

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke. Der Ticketpreis spielt dabei keine Rolle. Je nach Flugstrecke beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. In folgender Tabelle ist die Höhe der Entschädigung anschaulich dargestellt.

* wenn die Verspätung bei einer Strecke von mind. 3500 km zwischen drei und vier Stunden beträgt, darf die Airline die Entschädigung halbieren.

Sie können versuchen Ihre Entschädigung auf eigene Faust  einzufordern. Allerdings hat die Erfahrung leider gezeigt, dass viele Fluglinien in diesem Fall einfach nicht antworten oder einen Entschädigungsanspruch pauschal verneinen.

Sie können auch eines der zahlreichen Inkassounternehmen wie Flightright, Fairplane, Airhelp & Co beauftragen. Allerdings werden bei diesen Anbietern immer Provisionen fällig. Die Höhe der Provisionen beträgt oft um die  25 Prozent – teilweise auch deutlich mehr.

Nicht so bei RATIS: Wir haben uns auf die Lebenslage Entschädigung bei Flugverspätung spezialisiert und ein attraktives Angebot für betroffene Passagiere geschnürt. Dahinter steckt ein „Regressmodell“, d.h. die Fluggesellschaften müssen – wenn ein Anspruch auf Entschädigung besteht – die anwaltlichen Kosten bezahlen.

Der Passagier kann mit dem Entschädigungsmanager ganz bequem online das Forderungsschreiben erstellen lassen und an die betroffene Fluglinie schicken. Verweigert die Fluggesellschaft weiter eine Lösung oder versucht Ihren Anspruch auch hier zu blockieren, bieten wir, als letzte Lösung auch Hilfe bei einer notfalls gerichtlichen Durchsetzung an.

Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren (gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der verspätete Flug stattfand). Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich. 

Außergerichtlich gibt es keine derartige Nachweispflicht. Die Fluggesellschaft muss also weder nachweisen, dass ein außergewöhnlicher Umstand überhaupt vorlag, noch muss sie Belege / Nachweise liefern.
Vor Gericht muss die Fluggesellschaft einen außergewöhnlichen Umstand dann allerdings darlegen und gegebenenfalls auch beweisen.

Fragen zu "Sonderfällen"

Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, können ihre Forderungen direkt gegen den Reiseveranstalter richten. Sie erhalten dann in der Regel einen gewissen Prozentsatz des Gesamtpreises als Ausgleichszahlung zurück (§ 651i Abs. 3 BGB). Darüber hinaus können Fluggäste auch eine Entschädigung von der Airline verlangen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft die vom Reiseveranstalter bereits erhaltene Summe von der Entschädigung nach Fluggastrechteverordnung abzieht.

Achtung: Wenn Sie Ihre Entschädigung nach Pauschalreiserecht beim Reiseveranstalter einfordern möchten, können Sie dies bis zwei Jahre nach Reiseende tun. Für die Forderung gegen die Fluggesellschaft haben Sie hingegen drei Jahre Zeit.

Stellt sich heraus, dass die Airline zur Entschädigungszahlung verpflichtet ist, hat jeder Passagier, der eine Entschädigung eingefordert hat, Anspruch auf eine Erstattung. Wenn Sie mit einem oder mehreren Mitreisenden geflogen sind, können Sie auch für Ihre Reisebegleiter eine Entschädigung einfordern. Aber Achtung: Dazu ist eine Vollmacht notwendig, die von der Airline verlangt werden kann. 

Anspruch auf Entschädigung haben nur jene Personen, die für eine Flugreise zahlen mussten. Wurden für Kleinkinder keine Kosten fällig, so haben Sie leider auch keinen Anspruch auf eine Erstattung bei Flugverspätung. In den meisten Fällen fallen aber auch für Kleinkinder Extrakosten an, die zu einem Entschädigungsanspruch berechtigen. Auch ein zu einem Kindertarif befördertes Kind hat also einen Anspruch auf Entschädigung.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben grundsätzlich die Fluggäste Anspruch auf Entschädigung – und nicht der Arbeitgeber des Fluggastes. Speziell bei größeren Unternehmen ist jedoch vertraglich geregelt, dass die Mitarbeiter Ihre Entschädigungsansprüche an das Unternehmen abtreten müssen.  

Fragen zu unserem Angebot

  • Wir bieten Ihnen eine dreistufige Lösung an. Zunächst ermöglicht Ihnen unser Onlineformular, Ihren Anspruch selbst, unkompliziert und rechtssicher bei der Fluggesellschaft anzumelden.
  • Reagiert die Fluggesellschaft auf diesen nicht oder mit einer schlichten Absage, werden wir aktiv und starten für Sie ein außergerichtliches Mahnverfahren.
  • Verweigert die Fluggesellschaft weiter eine Lösung oder versucht Ihren Anspruch auch hier zu blockieren, bieten wir, als letzte Lösung auch Hilfe bei einer notfalls gerichtlichen Durchsetzung an.

Ganz einfach: damit Sie die volle Entschädigung erhalten. Alles was Sie dafür tun müssen, ist, Ihre Entschädigung mit unserem Entschädigungs-Manager bei der Fluglinie einzufordern. Die Fluglinie überweist Ihnen dann die zustehende Entschädigung direkt auf Ihr Konto.

Weigert sich die Fluglinie, die berechtigte Entschädigung auszuzahlen, können Sie uns damit beauftragen, Ihre Entschädigung einzufordern (notfalls auch vor Gericht). In diesem Fall erhalten Sie nach der Durchsetzung der Ansprüche ebenfalls 100% Ihrer Entschädigung.

Wir verpflichten uns in diesem Fall, Ihren Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf Erstattung der Vergütung für unsere vorgerichtliche Tätigkeit an Erfüllungs statt anzunehmen, wenn dieser weder außergerichtlich noch gerichtlich beigetrieben wird. Das bedeuten, dass Sie uns für unsere vorgerichtliche Tätigkeit dann nicht in Geld, sondern ausschließlich durch Abtretung Ihres Erstattungsanspruchs gegen die Fluggesellschaft vergüten.

Im Ergebnis entstehen Ihnen durch unsere außergerichtliche Beauftragung so kein finanzielles Risiko. Leistet die Fluggesellschaft auf unser außergerichtliches Forderungsschreiben, verbleiben Ihnen 100% der Entschädigung und unsere Kosten übernimmt die Fluggesellschaft.

Machen Sie sich selbst ein Bild was unsere Kunden über uns denken. Sehen Sie sich unsere Bewertungen auf provenexpert.com und Facebook an.

Fragen zum gerichtlichen Verfahren

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Jeder Fall ist unterschiedlich und bedarf einer eigenen Betrachtung. Garantien gibt es vor Gericht leider nicht. RATIS wird Sie aber immer auf absehbare Risiken hinweisen. Sie profitieren dabei von unserer langen Erfahrung.

  • Gerichtsverfahren sind in Deutschland nicht kostenlos. Der Kläger muss einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten. Dieser ist abhängig von der Höhe der eingeklagten Forderungen.
  • Unsere Rechtsanwaltsgebühren stellen wir Ihnen weiterhin vorab nicht in Rechnung.
  • Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese für eine Klage Deckung erteilt, müssen Sie nur eine mögliche Selbstbeteiligung leisten.
  • Die Selbstbeteiligung ist hierbei der Anteil an den Verfahrenskosten, den die
    Rechtschutzversicherung nicht übernimmt.

Zum Ausgleich unserer Kosten treten Sie uns Ihren Kostenerstattungsanspruch gegen die Fluggesellschaft ab. Dieser betrifft nur unsere Kosten und ist nicht zu verwechseln mit Ihrem Anspruch auf Entschädigung. Ihnen entstehen dann keine weiteren Kosten.

Wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist und die Beklagte auch tatsächlich alle Forderungen beglichen hat. Die Beklagte muss dann auch die von Ihnen bzw. von Ihrer Rechtschutzversicherung verauslagten Gerichtskosten übernehmen.

Das lässt sich leider nur schwer abschätzen. Die Gerichte in Deutschland sind stark ausgelastet, sodass Prozesse oft viel Zeit in Anspruch nehmen.
Rechnen Sie bei einem normalen Prozess mit einer Verfahrensdauer von 3 bis 6 Monaten.
Sollte eine Auslandszustellung nötig sein, erfordert der Prozess erheblich mehr Zeit. Hier ist auch eine Verfahrensdauer von mehr als einem Jahr möglich.

Vor dem Verfahren muss zunächst eine Klageschrift erstellt werden. Diese wird Ihnen vor Einreichung mit der Bitte um Durchsicht und Freigabe zugesandt. Erst wenn diese durch Sie (schriftlich) erteilt wurde können wir die Klage einreichen.
Sobald das Gericht die Klage hat, ergeht zunächst eine Kostenrechnung für die Gerichtsgebühren, sind diese beglichen kann der Richter das Verfahren beginnen.
In Flugverspätungsangelegenheiten wird dann meist ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet. Das bedeutet die Klageschrift wird dem Gegner zugestellt der dann zwei Wochen Zeit hat seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Danach hat er in der Regel zwei weitere Wochen um seine Verteidigung vorzubereiten.
Erfolgt hier keine Reaktion, ergeht bereits hier ein Versäumnisurteil zu Ihren Gunsten. Ansonsten setzt der Richter einen Termin zur Verhandlung fest.

In der Regel nicht. Das Gericht kann aber Ihr persönliches Erscheinen anordnen. Dies kommt allerdings nur in Ausnahmefällen vor.

  • Nach dem Urteil müssen zunächst die Kosten des Verfahrens noch beziffert werden.
  • Hierfür ergeht vom Gericht nach Antrag ein so genannter Kostenfestsetzungsbeschluss.
  • Nachdem wir diesen erhalten haben, fordern wir die Beklagte mittels einer
    Zwangsvollstreckungsandrohung zur Zahlung der Pauschale und der Verfahrenskosten auf.
  • Wenn die Fluggesellschaft hierauf nicht zahlt leiten wir die Zwangsvollstreckung ein.

In der Regel zwischen 2 und 3 Monaten, im Ausland auch länger.

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

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