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Die dreistesten Maschen der Airlines: So drücken sich Fluglinien vor einer Entschädigung

Passau, 23.07.2019. Bereits seit 2004 existiert die EU-Fluggastrechteverordnung, die besagt, dass Fluggäste nach einer Flugverspätung in vielen Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fluggesellschaften eine Entschädigung verweigern. Die Rechtsanwaltsgesellschaft RATIS hat auf der Grundlage tausender Fälle einige der dreistesten Maschen zusammengestellt.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung

Ein Entschädigungsanspruch hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Verspätungszeit, Ort des Starts bzw. der Landung, der Sitz der Airline und die Umstände, die zur Verspätung geführt haben. So besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn sich der Startflughafen in der EU befindet. Der Sitz der Airline ist dabei unerheblich. Allerdings müssen sich Zielflughafen und Sitz der Airline zwingend in der EU befinden, wenn der Flug von einem Land außerhalb Europas startet. Darüber hinaus ist die Verspätungszeit ausschlaggebend: Erst ab einer Verspätung von drei Stunden erhalten Passagiere zwischen 250 und 600 Euro. Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn es sich bei der Verspätung um ein unvorhergesehenes Ereignis (= außergewöhnlicher Umstand, wie Terrorwarnungen, Vogelschlag etc.) handelt.

Beispiel 1: Willkürliche Ausreden mit außerordentlichen Umständen

Immer wieder kommt es vor, dass sich Airlines zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Dazu geben sie beliebige Ereignisse an, die angeblich die Flugverspätung verursacht haben.

Beispielsweise forderte ein Fluggast eine Entschädigung von Austrian Airlines, nachdem die Fluglinie sowohl den Hinflug OS158 am 26.08.2018 als auch den Rückflug OS690 am 02.09.2018 annulliert hat. Bei beiden Flügen lag nachweislich kein außergewöhnlicher Umstand vor. Dennoch lehnte die Airline eine Entschädigungszahlung ab. Nach dem Hinflug lautete die Ausrede: „[…] laut unseren Aufzeichnungen wurde der Flug OS158 am 26. August 2018 aufgrund eines Vogelschlags annulliert.“ Nach dem Rückflug antwortete das Feedback Management Team der Airline: „[…] laut unseren Aufzeichnungen wurde der Flug OS690 am 02. September 2018 aufgrund eines Blitzschlags annulliert.“

Daneben gibt es Airlines, die sich nicht einmal die Mühe machen, ein konkretes Ereignis für die Flugverspätung zu nennen. Stattdessen immer wieder die gleiche Ausrede („außergewöhnliche Umstände“) zu verwenden, ist schlicht dreist.

Beispiel 2: Uneinheitliche und widersprüchliche Bearbeitungspraxis

Ein anderer Fall verdeutlicht, dass manche Fluggesellschaften Forderungen auch widersprüchlich bearbeiten: So verweigerte Austrian Airlines einem Mandanten zunächst die Zahlung einer Entschädigung, obwohl andere Fluggäste desselben Flugs bereits eine Entschädigung erhalten haben: „[…] die unpräjudizielle Auszahlung in der Höhe von € 250,- für Ihren Mandanten […] bestätigen wir nicht, da der Grund der Annullierung den Wetterbedingungen geschuldet war und alle zumutbaren Maßnahmen in Betracht gezogen wurden, um die Verspätung eventuell noch zu verhindern. Meteorologische Gegebenheiten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Fluglinie und schließen die Verpflichtungen der Airline aus.“ Erst als ein Mitarbeiter der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft darauf hingewiesen hat, dass andere Mandaten desselben Fluges bereits eine Entschädigung erhalten haben, lenkte die Airline ein.

Beispiel 3: Verzögerungstaktiken und bürokratische Hürden

Wer nach einer Flugverspätung Anspruch auf eine Entschädigung hat, möchte das Geld so schnell wie möglich erhalten. Verzögerungstaktiken bewirken unter Umständen, dass Fluggäste irgendwann frustriert aufgeben oder schlechten Vergleichen zustimmen. So bat Turkish Airlines in einem Schreiben darum, sich bezüglich der Entschädigungsforderung (Flug TK 1724 vom 03.04.2018) mit der Niederlassung in München in Verbindung zu setzen. Fast drei Monate später antwortete ein Münchner Mitarbeiter, dass in diesem Fall die Niederlassung in Berlin zuständig sei. Schließlich folgte ein drittes Schreiben, in dem die Airline erklärte, dass die Anspruchsforderung nun beim Zentralkundendienst in Istanbul bearbeitet wird.

In einem anderen Fall verwendete ein Passagier das Entschädigungsformular auf der Website der portugiesischen Airline TAP. Ein Fehler, wie sich später herausstellte: Die Mitarbeiter der Airline vertrösteten ihn mehrmals. Fast vier Monate später war das Geld immer noch nicht auf seinem Konto.

„Immer wieder versuchen sich auch Airlines vor Zahlungen zu drücken, indem sie die Kommunikationsmöglichkeiten einschränken und für die Passagiere kaum zu erreichen sind“, erklärt Jens Jansen, Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Flugverspätung bei RATIS. Manche verletzten dabei sogar die Impressumspflicht, indem sie keine E-Mail-Adresse bekannt geben, unter der sie erreichbar sind.

Beispiel 4: Abschreckung durch Verweis auf türkischen Notar

Wieso sollte ein von einer Flugverspätung betroffener Passagier einen türkischen Notar bezahlen, damit er zu seiner Entschädigung kommt? Geht es nach Onur Air ist genau das die Voraussetzung, damit die Fluggesellschaft den Fall bearbeitet. Dabei würden für den Passagier unter Umständen hohe Kosten anfallen und die Entschädigungssumme entscheidend geschmälert werden. So schreibt Onur Air u.a.: „Die Vollmacht, die Sie uns geschickt haben, ist elektronisch signiert. Daher hat sie keine Gültigkeit, es sei denn, sie ist notariell beglaubigt, vom türkischen Konsulat genehmigt oder vom Notar als Apostille abgestempelt worden.“ Hierbei handelt es sich um ein besonders dreistes Vorgehen, dass diese Airline leider mit Vorliebe praktiziert.

Rechte durchsetzen: Pfändung als Trumpf

Trotz rechtskräftigem Gerichtsbeschluss verweigern manche Airlines die Zahlung einer Entschädigung. Doch für solche Fälle gibt es ein probates Mittel: Die Pfändung des Flugzeugs. So hat die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft ein Urteil zugunsten einer von Flugverspätung betroffenen Familie gegen Onur Air erstritten, woraufhin deren Rechtsanwalt in einem Schreiben die Hälfte der ausgeurteilten Entschädigung angeboten hat. In einem Telefonat erklärte dieser Anwalt, dass die meisten Betroffenen dieses Angebot annehmen würden, da Onur Air ihren Sitz in der Türkei hat und die Zwangsvollstreckung dort stattfinden müsste – mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand u.a. für Übersetzungskosten. Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft hat jedoch den Gerichtsvollzieher beauftragt, ein Flugzeug Typ A 321 am Flughafen Berlin-Tegel zu pfänden, sobald die Maschine gelandet sei. Die Zahlung von Onur Air erfolgte daraufhin in voller Höhe binnen weniger Tage.

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft verzeichnet dank der guten Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern eine 100 %-ige Erfolgsquote nach Androhung einer Pfändung, sofern die Airlines weiterhin deutsche Flughäfen im Linienbetrieb anfliegen.

Über RATIS

RATIS ist eine Anwaltskanzlei neuen Typs, die sich auf die rechtliche Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen, wie Entschädigung bei Flugverspätung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Widerruf von Lebensversicherungen fokussiert. Bezogen auf die Fallzahlen im Bereich Flugverspätung zählt RATIS zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Seit der Gründung im Jahr 2016 ist die Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Passau stark gewachsen und beschäftigt über 30 Mitarbeiter. RATIS bietet für derzeit sieben Lebenslagen eine bundesweite Beratung über diverse Kommunikationswege an. So hat die innovative Kanzlei mit dem RATISBOT den ersten deutschen Roboteranwalt entwickelt.

Kontakt für Medien

Jens Jansen
Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Flugverspätung
0851/986130-0
info@ratis.de
https://ratis.de/flugverspaetung/ihr-ansprechpartner/
Jens Jansen – Anwalt für Reiserecht/Flugverspätung
Rechtsanwalt Jens Jansen (Klick auf Datei zum Vergrößern und Herunterladen)
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