Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Wurde dein Flug annulliert? Hol dir deine Entschädigung!
Wurde dein Flug kürzlich annulliert, wodurch du ihn verpasst hast? Dann könntest du möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier haben. Unser Flug-Entschädigungsmanager ist bereit, dir schnell und unkompliziert zu helfen. Gemeinsam mit dir überprüfen wir innerhalb weniger Minuten, ob du Ansprüche geltend machen kannst, und bieten verschiedene Optionen an, um dein Recht durchzusetzen. Dazu gehört die Nutzung unserer kostenlosen Musterschreiben für 'Sue It Yourself', um selbst aktiv zu werden, bis hin zum Kauf deiner Forderung, bei dem du dein Geld innerhalb kurzer Zeit direkt von uns erhältst. Ganz ohne Risiko. Verpasse nicht die Chance, deine Entschädigung für deinen annullierten Flug einzufordern!
Flug annuliert

Als Anwaltskanzlei sind wir zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet. Deine Daten bleiben bei uns sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesichtern und einem starken Engagement für unsere selbstentwickelten Angebote. Wir sind nicht anonym.

Für fast alle unserer juristischen „Lebenslagen“ bieten wir auch  ‚Sue It Yourself‘ als Lösungsoption an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben!

Mit unserem Flug-Entschädigungsmanager kannst du selbst deine Ansprüche prüfen!

Wie bekomme ich meine Entschädigung wenn der Flug annuliert wurde?

Fordere mit nur wenigen Klicks deine Entschädigung wegen eines annullierten Fluges ein!

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5 Häufige Fragen unserer Mandanten

Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!

Nein. Der Anspruch auf Entschädigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. In der EU-Fluggastrechteverordnung steht, wann genau eine Erstattung bei Flugverspätung erfolgt. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Verspätungszeit
  • Ort des Starts bzw. der Landung
  • Sitz der Airline
  • Außergewöhnliche Umstände

Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.

Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung besteht dann, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:

  • Technischer Defekt
  • Enteisungsprobleme
  • Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
  • Schlechtes, für die Jahreszeit typisches Wetter

Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“?

Im Folgenden einige Beispiele:

  • Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, Vogelschlag, Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – AzC-501/17, Urteil v. 04.04.2019
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Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. 

Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.

Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 hast folgende Ansprüche, wenn dein Flug mehr als 3 Stunden verspätet landet:

  • Bei einem Flug bis 1.500 km steht dir eine Entschädigung von 250 Euro zu.
  • Hat die Maschine eine Strecke bis 3.500 km zurückgelegt, erhaltst du eine Entschädigungssumme von 400 Euro.
  • Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km bekommst du sogar 600 Euro (innerhalb der EU max. 400 Euro).

Du musste deinen Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich. 

Nein. Der Anspruch auf Entschädigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. In der EU-Fluggastrechteverordnung steht, wann genau eine Erstattung bei Flugverspätung erfolgt. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. 

Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung besteht dann, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:

Keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Im Folgenden einige Beispiele:
Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, Vogelschlag, Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn) – AzC-501/17, Urteil v. 04.04.2019

Achtung: Sie bekommen die Entschädigung bei Flugverspätung nicht automatisch von der Fluggesellschaft erstattet, sondern müssen sie einfordern, um an Ihr Geld zu kommen. Sie können dazu z.B. unseren Entschädigungsrechner benutzen – so kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Hören Sie anschließend nichts von der Airline oder will diese nach einem verspäteten Flug nicht zahlen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. 

Anspruch auf Entschädigung besteht wenn sich der Startflughafen in der EU befindet (EU-Flughafen). Der Sitz der Airline spielt dabei keine Rolle.

Oder wenn sich der Zielflughafen in der EU befindet und die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Laut Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie folgende Ansprüche, wenn ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet landet:

Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich. 

Was unsere Mandanten sagen:

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