Facebook Tracking DSGVO: Schadensersatz wegen Facebook-Pixel möglich
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Facebook-Tracking kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, wenn personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern ohne wirksame Einwilligung verarbeitet oder an den Meta-Konzern übermittelt werden.
Tracking-Technologien des Meta-Konzerns stehen seit mehreren Jahren im Fokus datenschutzrechtlicher Verfahren. Besonders beim Einsatz von Tracking-Technologien im Zusammenhang mit Facebook wird zunehmend geprüft, ob personenbezogene Daten von Nutzern über Webseiten oder Apps erfasst und an Meta übermittelt wurden, ohne dass eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen vorlag.
Datenschutzrechtlich relevant wird dies insbesondere dann, wenn Daten über Tracking-Technologien oder sogenannte Meta Business Tools, etwa den Facebook Pixel, erfasst und mit bestehenden Facebook-Konten oder Facebook-Profilen verknüpft werden können. In solchen Fällen kann es möglich sein, Informationen über das Verhalten von Nutzern über verschiedene Webseiten oder digitale Dienste hinweg auszuwerten.
Für betroffene Facebook-Nutzer kann eine solche Datenverarbeitung erhebliche rechtliche Folgen haben. Denn nach Art. 82 DSGVO steht jeder Person, der durch einen Datenschutzverstoß ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche bestehen können, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen der jeweiligen Datenverarbeitung ab.
Vom Meta-Tracking betroffen oder Fragen zu möglichen Schadensersatzansprüchen?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Meta-Tracking (Facebook, Instagram, usw.) oder ähnlichen Datenschutzverstößen verarbeitet wurden, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch telefonisch sind wir schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
Wie Facebook-Tracking über Webseiten funktioniert
Facebook-Tracking erfolgt häufig über den sogenannten Facebook Pixel, einen Code, der von Webseitenbetreibern in ihre Internetseiten eingebunden wird.
Beim Aufruf einer solchen Webseite können verschiedene Informationen über den Besucher erfasst und an Meta übermittelt werden. Dazu gehören etwa technische Daten zum Gerät, Informationen über besuchte Seiten oder Interaktionen mit bestimmten Inhalten. Diese Daten können anschließend zur Analyse des Nutzerverhaltens oder zur Optimierung von Werbung verwendet werden.
Datenschutzrechtlich relevant wird dies insbesondere dann, wenn diese Informationen mit bestehenden Facebook-Konten oder anderen Meta-Diensten verknüpft werden können. Dadurch kann unter Umständen ein umfassendes Profil über das Online-Verhalten von Nutzern entstehen.
Welche Rolle Facebook-Konten bei der Datenverarbeitung spielen
ine zentrale Frage im Zusammenhang mit Facebook-Tracking ist, ob erfasste Daten mit bestehenden Nutzerkonten verknüpft werden können. Werden Informationen über Webseitenbesuche oder Interaktionen an Meta übermittelt, kann unter Umständen eine Verbindung zu einem bestehenden Facebook-Konto hergestellt werden.
In solchen Fällen können Daten aus verschiedenen Quellen miteinander kombiniert werden. Dazu gehören beispielsweise Informationen über Seitenaufrufe, Interaktionen mit Inhalten oder technische Geräteinformationen. Werden diese Daten mit einem Facebook-Profil zusammengeführt, kann daraus ein detailliertes Bild über Interessen und Online-Aktivitäten entstehen.
Datenschutzrechtlich ist diese mögliche Profilbildung besonders sensibel. Gerade deshalb stellt sich im Einzelfall die Frage, ob eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist.
Warum Facebook-Tracking gegen die DSGVO verstoßen kann
Nach der Datenschutz-Grundverordnung dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nur verarbeitet werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. Beim Einsatz von Tracking-Technologien kommt hierfür häufig nur eine Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Betracht.
Eine solche Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Nutzer müssen daher vor der Datenübertragung klar darüber informiert werden, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck dies geschieht.
Werden Daten bereits beim Aufruf einer Webseite an Meta übertragen, bevor eine Einwilligung erteilt wurde, kann dies einen Datenschutzverstoß darstellen. Genau diese Konstellationen werden derzeit in zahlreichen Verfahren vor deutschen Gerichten geprüft.
Wenn personenbezogene Daten über Tracking-Technologien von Facebook ohne wirksame Einwilligung verarbeitet werden, kann ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung vorliegen. In solchen Fällen können Betroffene unter Umständen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verlangen. Viele Nutzer fragen sich daher, ob auch bei Facebook ein DSGVO-Schadensersatz möglich ist.
Welche Daten durch den Facebook Pixel erfasst werden können
Der Facebook Pixel kann verschiedene Informationen über Besucher einer Webseite erfassen.
Dazu gehören unter anderem IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen, besuchte Seiten oder Interaktionen mit bestimmten Inhalten. In einigen Fällen können auch Informationen über Käufe, Registrierungen oder andere Aktivitäten übertragen werden.
Werden diese Daten mit bestehenden Meta-Konten verknüpft, können detaillierte Nutzungsprofile entstehen. Genau diese mögliche Profilbildung steht im Mittelpunkt vieler datenschutzrechtlicher Verfahren gegen Meta.
Vom Meta-Tracking betroffen oder Fragen zu möglichen Schadensersatzansprüchen?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Meta-Tracking (Facebook, Instagram, usw.) oder ähnlichen Datenschutzverstößen verarbeitet wurden, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch telefonisch sind wir schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass Betroffene bei Datenschutzverstößen Schadensersatz verlangen können.
Nach Art. 82 DSGVO hat jede Person Anspruch auf Ersatz materieller oder immaterieller Schäden, die durch eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten entstanden sind. Gerichte erkennen zunehmend an, dass bereits der Verlust der Kontrolle über eigene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.
In verschiedenen Verfahren wurden bereits Schadensersatzbeträge im Bereich von mehreren tausend Euro zugesprochen. Eine Übersicht wichtiger Entscheidungen deutscher Gerichte finden Sie auf unserer Seite zu den DSGVO-Schadensersatzurteilen im Zusammenhang mit Meta-Tracking.
Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen können, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen der jeweiligen Datenverarbeitung ab.
Erwähnen möchten wir hierfür auch die Mandateninformation der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Thema Meta-Tracking.
Zusammenhang mit Meta-Tracking
Facebook-Tracking ist Teil eines größeren Systems von Tracking-Technologien, die vom Meta-Konzern eingesetzt werden. Über verschiedene technische Werkzeuge können Nutzerdaten beim Besuch von Webseiten oder bei der Nutzung digitaler Dienste erfasst und an Meta übermittelt werden. Ziel dieser Systeme ist es häufig, das Verhalten von Nutzern über verschiedene Webseiten hinweg zu analysieren, Reichweiten zu messen oder personalisierte Werbung auszuspielen.
Datenschutzrechtlich relevant wird dies insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten mit bestehenden Nutzerkonten verknüpft werden können oder wenn Nutzer nicht ausreichend über die Datenverarbeitung informiert wurden. In solchen Fällen kann die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen und unter Umständen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO begründen.
Einen umfassenden Überblick über mögliche Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Tracking-Technologien des Meta-Konzerns finden Sie auf unserer Seite zum Schadensersatz wegen unzulässigem Tracking durch Meta.
Tracking-Technologien von Meta betreffen jedoch nicht ausschließlich Facebook. Auch im Zusammenhang mit Instagram stellt sich zunehmend die Frage, ob personenbezogene Daten von Nutzern über Webseiten oder Apps verarbeitet und mit bestehenden Nutzerkonten verknüpft wurden. Weitere Informationen zu möglichen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit Instagram finden Sie auf unserer Seite zum Instagram-Tracking und DSGVO.
Vom Meta-Tracking betroffen oder Fragen zu möglichen Schadensersatzansprüchen?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Meta-Tracking (Facebook, Instagram, usw.) oder ähnlichen Datenschutzverstößen verarbeitet wurden, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch telefonisch sind wir schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Facebook-Tracking
Kann Facebook-Tracking gegen die DSGVO verstoßen?
Ja, Facebook-Tracking kann gegen die DSGVO verstoßen, wenn personenbezogene Daten ohne wirksame Einwilligung verarbeitet werden.
Insbesondere beim Einsatz des Facebook Pixels können Nutzerdaten beim Besuch von Webseiten an Meta übermittelt werden. Erfolgt diese Datenübertragung ohne vorherige Zustimmung der Nutzer, kann dies einen Datenschutzverstoß darstellen. Betroffene können in solchen Fällen unter Umständen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verlangen.
Können Nutzer wegen Facebook-Tracking Schadensersatz verlangen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene Schadensersatz nach der DSGVO verlangen.
Voraussetzung ist, dass personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet wurden und dadurch ein Schaden entstanden ist. Gerichte erkennen zunehmend an, dass bereits der Verlust der Kontrolle über eigene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Die Höhe möglicher Ansprüche hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Sind Facebook-Nutzer automatisch vom Tracking betroffen?
Grundsätzlich kann eine große Zahl von Facebook-Nutzern von solchen Tracking-Mechanismen betroffen sein.
Viele Webseiten nutzen Tracking-Technologien von Meta, um Besucher zu analysieren oder Werbung auszuspielen. Werden dabei Daten an Meta übermittelt und mit bestehenden Nutzerkonten verknüpft, kann dies zahlreiche Nutzer betreffen. Ob eine konkrete Person tatsächlich betroffen ist, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.
Autor dieses Beitrags:
Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist auf digitalen Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei Fällen von Datenlecks, Fake-Shops, Online-Betrug, Identitätsmissbrauch sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern und Plattformbetreibern. Darüber hinaus war er frühzeitig im Abgasskandal tätig und hat insbesondere im Stellantis-Dieselskandal bei Wohnmobilen maßgeblich zur rechtlichen Aufarbeitung beigetragen. In diesem Zusammenhang begleitete er eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Dieselkomplex vor dem Bundesverfassungsgericht.
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