Phishing-Betrug: EuGH stärkt Bankkunden mit Urteil vom 15. Oktober 2026 - Banken müssen Geld zunächst erstatten
Phishing Geld zurück – darauf können Bankkunden nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hoffen. Mit seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2026 (Az. C-70/25) hat der EuGH klargestellt, dass Banken nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten müssen. Das gilt zunächst auch dann, wenn die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Ob der Kunde den Schaden letztlich selbst tragen muss, ist gesondert zu prüfen.
EuGH-Urteil zum Phishing: Was wurde entschieden?
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Bankkundin aus Polen, die auf einer Online-Verkaufsplattform einen Artikel zum Verkauf angeboten hatte.
Ein vermeintlicher Kaufinteressent übersandte ihr einen Link, über den sie den Verkauf bestätigen sollte. Tatsächlich führte dieser auf eine gefälschte Internetseite, die wie die Website ihrer Bank aussah.
Die Frau gab dort ihre Online-Banking-Zugangsdaten ein. Mithilfe dieser Informationen gelang es dem Betrüger, umgerechnet rund 700 Euro von ihrem Konto zu überweisen.
Obwohl die Kundin den Betrug am folgenden Tag meldete, verweigerte ihre Bank die Rückerstattung. Zur Begründung führte sie an, die Kundin habe ihre Zugangsdaten grob fahrlässig preisgegeben.
Der Fall gelangte schließlich vor den Europäischen Gerichtshof.
Bank muss bei Phishing grundsätzlich unverzüglich erstatten
Der EuGH entschied am 15. Oktober 2026 in der Rechtssache C-70/25 (Tukowiecka), dass Banken nicht autorisierte Zahlungsvorgänge grundsätzlich unverzüglich erstatten müssen.
Nach Art. 73 Abs. 1 der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) muss die Erstattung spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erfolgen, nachdem die Bank von der nicht autorisierten Zahlung Kenntnis erlangt hat oder darüber informiert wurde.
Der entscheidende Punkt: Selbst der Vorwurf grober Fahrlässigkeit berechtigt die Bank nicht dazu, diese erste Erstattung zu verweigern.
Eine Ausnahme besteht insbesondere dann, wenn berechtigte Gründe für den Verdacht vorliegen, dass der Kunde selbst einen Betrug begangen hat, und die Bank diese Gründe der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt.
Müssen Banken auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen?
Ja, zunächst grundsätzlich schon. Allerdings unterscheidet der EuGH ausdrücklich zwischen der sofortigen Erstattung und der endgültigen Haftung für den entstandenen Schaden.
Die Bank muss den Betrag einer nicht autorisierten Zahlung zunächst zurückerstatten. Anschließend kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz vom Kunden verlangen.
Dafür muss sie nachweisen, dass dieser seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat und der Verlust darauf zurückzuführen ist.
Ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nicht jeder erfolgreiche Phishing-Angriff bedeutet automatisch, dass der Betroffene grob fahrlässig gehandelt hat.
Was bedeutet das EuGH-Urteil für Bankkunden in Deutschland?
Die Entscheidung ist auch für deutsche Bankkunden relevant. Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie wurde unter anderem durch die §§ 675u und 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in deutsches Recht umgesetzt.
Nach § 675u BGB besteht bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung. § 675v BGB regelt dagegen mögliche Schadensersatzansprüche der Bank, insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
Das neue EuGH-Urteil verdeutlicht, dass beide Fragen rechtlich getrennt zu betrachten sind.
Eine Bank darf die unverzügliche Erstattung daher nicht allein mit dem Hinweis auf eine angebliche grobe Fahrlässigkeit verweigern.
Für Betroffene, deren Bank eine Rückzahlung bereits abgelehnt hat, kann es sich deshalb lohnen, die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Opfer von Phishing: Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wer feststellt, dass durch Phishing unberechtigt Geld vom Konto abgebucht wurde, sollte möglichst schnell handeln:
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Bank unverzüglich informieren: Melden Sie die verdächtigen Buchungen und lassen Sie gegebenenfalls Ihren Online-Banking-Zugang sperren.
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Beweise sichern: Bewahren Sie Nachrichten, verdächtige Links, Screenshots, Kontoauszüge und den Schriftverkehr mit Ihrer Bank auf.
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Erstattung verlangen: Fordern Sie die Rückzahlung der nicht autorisierten Beträge unter Hinweis auf § 675u BGB.
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Strafanzeige erstatten: Melden Sie den Betrug bei der Polizei.
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Ablehnung rechtlich prüfen lassen: Verweigert Ihre Bank die Erstattung oder wirft Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor, kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.
Wichtig ist außerdem, gesetzliche Anzeige- und Ausschlussfristen zu beachten. Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge müssen grundsätzlich unverzüglich nach Feststellung angezeigt werden. Nach § 676b BGB gilt regelmäßig eine Ausschlussfrist von 13 Monaten ab Belastung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fazit: Neues EuGH-Urteil verbessert die Rechtsposition von Phishing-Opfern
Mit seinem Urteil vom 15. Oktober 2026 hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen gestärkt.
Banken dürfen die vorgeschriebene unverzügliche Erstattung nicht allein deshalb verweigern, weil sie ihren Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Ob der Kunde den Schaden letztlich selbst tragen muss, ist eine davon getrennte rechtliche Frage.
Gerade für Betroffene, deren Bank nach einem Phishing-Angriff eine Rückzahlung verweigert, kann die Entscheidung neue Ansatzpunkte bieten.
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