Widerruf Autokredit
Sie haben einen Autokredit abgeschlossen und bereuen Ihre Entscheidung? Oder brauchen Sie dringend Geld? Dann sollten Sie über einen Widerruf des Autokredits nachdenken: Fehler in den Kreditverträgen eröffnen Autokäufern die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug sämtliche Tilgungsraten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten.
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Wie Sie ihren Autokredit widerrufen können:
Ewiger Widerrufsjoker
Enthält Ihr Kfz-Vertrag fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, können Sie vom ewigen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Im Klartext bedeutet das, dass ein Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich ist.
Schritt für Schritt zum Widerruf
1. Vertrag auf häufige Fehler prüfen
Normalerweise ist das Widerrufsrecht auf 14 Tage begrenzt. In zahlreichen Kreditverträgen befinden sich jedoch Fehler in den jeweiligen Widerrufsinformationen. Diese haben zur Folge, dass die Darlehensverträge noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können. Damit Sie Ihren Vertrag selbst auf Fehler prüfen können, haben unsere Rechtsanwälte eine Liste der häufigsten Fehler erstellt.
2. Kostenfrage klären
Bitte bedenken Sie die Möglichkeit, noch vor Erklärung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung für eine eventuelle spätere rechtliche Auseinandersetzung mit der Versicherung abzuschließen. Aber Achtung: Viele Rechtsschutzversicherungen nehmen diese Fälle mittlerweile vom Versicherungsschutz ausdrücklich aus. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns einfach an!
3. Musterschreiben erstellen
Sie haben einen Fehler in Ihrem Vertrag entdeckt? Dann können Sie das Widerrufsschreiben ganz bequem mit dem Musterbrief erstellen. Dazu beantworten Sie einfach ein paar wenige Fragen zu Ihrem Vertrag. Sie müssen es dann nur noch an die jeweilige Autobank senden.
4. Reaktion der Versicherung abwarten
Nach Zugang des Schreibens hat die Bank 2 Wochen Zeit, um auf den Widerruf zu reagieren. Oftmals lassen Banken diese Zeit verstreichen, in der Hoffnung, dass der Verbraucher keine weiteren Schritte tätigt. Davon sollten Sie sich aber nicht entmutigen lassen. Bleiben Sie am Ball und fragen Sie einen Anwalt um Rat. Wir helfen Ihnen, rechtliche Schritte gegen die Bank einzuleiten und Ihren Widerruf durchzusetzen.
Häufige Fehler in Kfz-Verträgen
Keine Angaben zu den Kündigungsrechten
Im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrags ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, den Kreditnehmer auf die ihm zustehenden Kündigungsrechte hinzuweisen. In diesem Zusammenhang geschahen unterschiedliche Fehler (Verstoß gegen Art. 247 § 6 I Nr. 5 EGBGB). :
- Häufig wurde seitens der Banken nur auf ein für die Bank bestehendes Kündigungsrecht hingewiesen. Ein Kündigungsrecht des Darlehensnehmers wurde nicht einmal erwähnt.
- Die Banken haben zwar auf ein Kündigungsrecht des Darlehensnehmers hingewiesen, jedoch an einer nicht besonders gekennzeichneten Stelle innerhalb der AGB und somit außerhalb des Vertragstextes.
- Häufig fand sich auch kein Hinweis auf das dem Kreditnehmer zustehende außerordentliche Kündigungsrecht aus Par. 314 BGB wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes. Dass dieser Hinweis erforderlich ist, haben zahlreiche Gerichte bereits entschieden. (z.B. LG Berlin).
Fehlende Vertragsunterlagen und Formfehler
Wer bei Vertragsabschluss nicht alle Vertragsunterlagen erhalten hat, kann den Autokredit widerrufen. Fehlt zum Beispiel eine Vertragsurkunde, ein schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Urkunde oder des Vertrags, ist ein Widerspruch möglich. Auch Formfehler, wie eine zu kleine und damit unleserliche Schrift, berechtigen zu einem Widerruf. Wenn Sie kein Dokument besitzen, auf dem Ihre Unterschrift und die Unterschrift der Bank zu sehen ist, fehlen höchstwahrscheinlich relevante Vertragsunterlagen. Siehe auch BGH-Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 381/16.
Unzutreffende und irreführende Angaben zum Tageszins
Im Rahmen der Widerrufsinformation muss die Bank den Darlehensnehmer auf den genauen Zinsbetrag in Euro pro Tag hinweisen. Diese Aufklärungspflicht haben zahlreiche Banken verletzt (Verstoß gegen Art. 247 § 6 II S 1 EGBGB).
Folgende Angabe findet sich in den Widerrufsinformationen:
„Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen.“
Die Irreführung ergibt sich aus einer sich nur zwei Sätze zuvor befindlichen Passage in der Widerrufsinformation:
„Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten.“
In fast jedem Vertrag wurde ein Sollzins vereinbart, den der Darlehensnehmer als Entgelt für die Zurverfügungstellung des Darlehens zu entrichten hat. Die Aussage, es sei lediglich ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu bezahlen, ist widersprüchlich und verwirrt den Darlehensnehmer, da dieser nicht mehr weiß, ob er jetzt für die Zeit nach dem Widerruf Zinsen zu zahlen hat oder nicht. Dass diese Angabe irreführend ist, haben ebenfalls bereits einige Gerichte bestätigt.
Fehlerhafte Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung
Die Banken sind ferner dazu verpflichtet, im Vertrag klar und verständlich die Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung anzugeben. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, den eine Bank verlangen kann, falls der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt.
Zahlreiche Autobanken nehmen in ihren Hinweisen zur Vorfälligkeitsentschädigung Bezug auf die „vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen". Zudem wird auf verschiedene Kriterien, wie ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau, den entgangenen Gewinn und die Auswirkungen der vorzeitigen Rückzahlung auf die Verwaltungskosten verwiesen. Die von den Autobanken genannten Kriterien sind jedoch in der Regel nicht abschließend. Dies ergibt sich aus dem verwendeten Wort „insbesondere".
Unseres Erachtens entspricht diese Art der Information bereits nicht dem Wortlaut des Gesetzes. Dort heißt es eindeutig, dass die Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung anzugeben ist.
Darüber hinaus hat der BGH bereits verschiedene Methoden der Berechnung anerkannt, so dass völlig unklar bleibt, welche konkrete Methode die Bank denn anwenden will.
Bei derart schwammigen Formulierungen ist es für einen Darlehensnehmer unmöglich, auch nur ansatzweise die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Der Darlehensnehmer kann überhaupt nicht absehen, welche Kosten auf ihn zukommen.
Einige Gerichte, darunter auch das Landgericht Berlin, halten diese Angaben daher auch nicht für ausreichend.
Urteile zugunsten der Kreditnehmer
- LG Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16
- LG Berlin, Uteil vom 05.12.2017, Az. 1 O 806/16
- LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018, Az. 25 O 73/18
- OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 17.01.2019, Az. 16 U 102/18
- LG München I, Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138/17
- LG Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018, Az. 4 O 232/17
- LG Limburg, Urteil vom 13.07.2018, Az. 2 O 317/17
Kostenfreie Erstberatung
Sie wollen, dass wir Ihren Kfz-Vertrag auf häufige Fehler überprüfen? Oder haben Sie Fragen zum Widerruf des Autokredits, die wir an dieser Stelle nicht beantworten konnten? Dann senden Sie uns eine kurze Nachricht an widerruf@ratis.de oder rufen Sie uns unter 0851-986130-0 an. Wir vertreten Versicherungsnehmer bundesweit.