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Kündigung
des Bausparvertrages

Bausparen: Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

August 21, 2017


Kategorie: Bauspar

Bausparvertrag Eigenheim

Ein eigenes Haus mit Garten und Garage: So sieht für viele der Traum vom Eigenheim aus. Dabei zählen für die meisten Menschen die eigenen vier Wände zu den größten Investitionen im Leben. Egal ob man selbst bauen oder eine Immobilie kaufen will – mittels Bausparen lässt sich dieser Wunsch gezielt angehen.

Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen Anleger (Bausparer) und Bausparkasse. Das Bausparen ist dabei eine Möglichkeit zur Finanzierung von Immobilien. Mit dem Bausparvertrag kann man nicht nur Eigenkapital ansparen, sondern sich auch für die Zukunft einen zinsgünstigen Bausparkredit sichern. Durch den Vertrag verpflichtet sich der Bausparer, in einer bestimmten Zeit einen festgelegten Betrag anzusparen. Ist diese Summe erreicht, hat der Bausparer ein Anrecht auf ein Bauspardarlehen.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Das Bausparen gliedert sich grundsätzlich in folgende drei Phasen:

  1. Ansparphase
  2. Zuteilungsphase
  3. Darlehensphase

Ansparphase

Zu Beginn legt der Anleger mit der Bausparkasse einen Betrag fest, den er mit dem Bausparvertrag erreichen will. Man spricht von der sogenannten Bausparsumme. Je nach Tarif sparen Sie als Anleger in der Ansparphase 40 oder 50 Prozent dieser Bausparsumme an. Wie lange die Ansparphase dauert, ist vom Tarif der Bausparkasse abhängig, in der Regel dauert dies aber 7-10 Jahre. Auf das Ersparte erhalten Anleger einen Guthabenzins von ca. 0,5 bis 1 Prozent pro Jahr. Staat oder Arbeitgeber können Bausparen in Form von vermögenswirksamen Leistungen fördern.

Zuteilungsphase

An die Ansparphase schließt sich die Zuteilungsphase an. Sind die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife erfüllt, zahlt die Bausparkasse dem Bausparer sein Erspartes sowie das Bauspardarlehen zuzüglich Zinsen aus. Die Voraussetzungen variieren je nach Bausparkasse und Tarif. In der Regel beziehen sich die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife auf folgende Punkte:

  • Mindestguthaben: Ist die Grenze von 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme durch das Ersparte inklusive Zinsen und Förderung erreicht, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif.
  • Mindestvertragslaufzeit: In den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ist meist der frühestmögliche Zuteilungstermin festgelegt.
  • Mindestbewertungszahl: An festgelegten Stichtagen werden Bewertungszahlen berechnet und geordnet. Dabei gibt es bei der Berechnung der Bewertungszahl keine einheitliche Formel. Stattdessen hat jede Bausparkasse ein eigenes Bewertungssystem. Allgemein wächst die Zahl aber im Laufe der Ansparphase an. Je mehr die Bausparer eingezahlt haben, umso höher fällt sie in der Regel aus. Bei der Zuteilung hat immer derjenige Bausparvertrag mit dem höchsten Wert den Vorrang.

Darlehensphase

Nach der Zuteilung folgt die Darlehensphase. Der Anleger kann sich nun sowohl sein Angespartes auszahlen lassen als auch das Bauspardarlehen entgegennehmen. Er erhält also die komplette, zu Beginn festgelegte Bausparsumme, die er nun in eine Immobilie investieren kann. Sein Bauspardarlehen muss er während der Ansparphase tilgen. Er kann dies jederzeit vollständig oder in monatlichen Raten tun.

Mein Bausparvertrag ist zuteilungsreif – was nun?

Hat der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht, gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • Annahme der Zuteilung: Wenn der Anleger jetzt eine Immobilie kaufen und das Bauspardarlehen in die Baufinanzierung integrieren möchte, nimmt er die Zuteilung an. Somit erhält er (wie in der Darlehensphase beschrieben) das Sparguthaben, die Zinsen sowie das Darlehen und tätigt damit den Immobilienkauf. Anschließend beginnt er mit der Tilgung des Kredits.
  • Annahme der Zuteilung mit schrittweiser Auszahlung: Ist die Zuteilungsreife erreicht, muss sich der Anleger nicht zwangsweise die komplette Bausparsumme auszahlen lassen. Stattdessen hat er auch die Möglichkeit, sein Sparguthaben zu erhalten und erst später auf das Darlehen zuzugreifen.
  • Verschiebung der Zuteilung: Wenn der Anleger jetzt noch keine Immobilie kaufen will, kann er die Verschiebung der Zuteilung beantragen. Dann kann er das Sparguthaben, die Zinsen sowie das Darlehen erst später in Anspruch nehmen.
  • Erhöhen der Bausparsumme: Ist dem Bausparer die Bausparsumme noch zu niedrig, kann er auf die Zuteilung verzichten und die Bausparsumme des Vertrags erhöhen. Er spart dann wieder solange, bis die neue Zuteilungsreife erreicht ist.
  • Ablehnen der Zuteilung: Bausparer, die das Angesparte nicht für einen Immobilienkauf, sondern anderweitig verwenden wollen, können die Zuteilung ablehnen und sich das Sparguthaben auszahlen lassen.

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