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      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
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Entschädigung
im Abgasskandal

Kostenlose Erstberatung im VW-Abgasskandal

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten!

Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Dezember 2020 ist klar, dass der Abgasskandal nahezu alle Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 und 6 (ohne AdBlue) betrifft.

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt im Abgasskandal hunderte Dieselfahrer, vornehmlich der Marken Volkswagen mit den Konzernmarken Audi, Seat und Skoda, Mercedes-Benz sowie Fiat mit den Konzernmarken Alfa-Romeo, Lancia, Chrysler, Iveco und Jeep. Insbesondere im Hinblick auf den Einsatz des Fiat-Ducato als Basisfahrzeug in Wohnmobilen sind mittlerweile auch sämtliche Wohnmobil-Marken vertreten (z.B. Adria, Bürstner, Capron, Carthago, Concorde, Dethleffs, Eura Mobil, Hymer, Knaus, LMC, Pössl, Trigano, u.a.).

Kostenlose Erstberatung im VW-Abgasskandal!

    Ihr Name* (Pflichtfeld)

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    Foto Ihres Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1* (Pflichtfeld)

    Kostenübernahme für Rechtsschutzversicherte

    Sie sind rechtsschutzversichert? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Denn in der Regel werden sämtliche Kosten, die in der rechtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche im Abgasskandal bei VW entstehen können, durch Ihre Versicherung übernommen. Das gilt, wenn Sie mindestens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, als Sie Ihren Volkswagen gekauft haben.

    Die Bestätigung der Kostenübernahme holen wir völlig kostenlos bei Ihrer Versicherungsgesellschaft ein.

    Wir übernehmen das gesamte Verfahren & halten Sie über alle wichtigen Schritte auf dem Laufenden. So kommen Sie zu Ihrem Recht, ohne eigenes Geld in die Hand nehmen zu müssen!

    Faires Miteinander auch ohne Rechtsschutzversicherung

    Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Auch dann stehen wir selbstverständlich an Ihrer Seite! Die Erstberatung ist & bleibt auch für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung kostenlos & ohne weitere Verpflichtungen!

    Ihre Chancen auf Schadenersatz im VW-Abgasskandal schätzen wir fair & realistisch ein. Das gilt selbstverständlich auch für die Kosten, die in einem Verfahren auf Sie zukommen können.

    RATIS liefert Ihnen alle Informationen, damit Sie entscheiden können, wie es in Ihrem Fall weitergeht. Wir klären Sie im Vorfeld transparent & nachvollziehbar über alle Verfahrenskosten auf, die auf Sie zukommen könnten.

    RATIS auf YouTube zum VW-Abgasskandal!

    Die Hintergründe im Abgasskandal

    Die Ermittlungen im Umfeld des Abgasskandals um Volkswagen haben es ans Licht gebracht: In fast allen der ca. 18 Millionen in Deutschland zugelassenen Diesel-Fahrzeuge sind Abschalteinrichtungen verbaut. Diese Abschalteinrichtungen bewirken, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte der jeweiligen Emissionsgruppe allenfalls auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Fahrzeugbetrieb einhalten. Tatsächlich werden die gesetzlichen Grenzwerte seit Jahren bei vielen Fahrzeugen sogar um ein Vielfaches überschritten, mit den bekannten Folgen für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Es verwundert deshalb nicht, dass der Einsatz derartiger Abschalteinrichtungen durch Verordnung der EU vom Juni 2007 (VO (EG) 715/2007) verboten ist.

    Viel verwunderlicher ist, dass dieses Verbot nicht durchgesetzt wurde. Neufahrzeuge hätten mit dieser Abschalteinrichtung gar nicht erst zugelassen werden dürfen. Jedoch war der Einbau dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), der in Deutschland für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständigen Behörde, nach eigenem Bekunden lange Zeit nicht bekannt. Nach Bekanntwerden hätte das KBA für all diese Fahrzeuge aber bereits im Jahr 2015 einen verbindlichen Rückruf anordnen und − falls die Abschalteinrichtungen nicht beseitigt werden können − die Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen müssen.

    Eine Konsequenz, die für das „Autoland Deutschland“ mit der Automobilindustrie als zentralem Wirtschaftsmotor schlicht unvorstellbar war und ist. Es musste deshalb schnell eine andere Lösung ersonnen werden: Man gab den Abschalteinrichtungen den Namen „Thermofenster“ und damit den Anschein der Rechtmäßigkeit. Dieser Begriff umschreibt letztlich nur den Umstand, dass die Abgasreinigung innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs nur in reduzierter Form durchgeführt wird. Der Begriff „Fenster“ täuscht jedoch: So wird etwa in einem vom Landgericht München I mit Urteil vom 25.08.2020 unter dem Aktenzeichen 3 O 4218/20 entschiedenen Fall die Abgasreinigung standardmäßig bereits bei Temperaturen von weniger als 15 Grad Celsius zurückgefahren. Da jedoch die Jahresdurchschnittstemperatur in München bei 9 Grad Celsius, in Stuttgart bei 10 Grad Celsius und in anderen europäischen Städten wie z.B. Helsinki sogar nur bei 4,8 Grad Celsius liege, sei die reduzierte Abgasreinigung keineswegs eine Ausnahme sondern nahezu der Dauerbetrieb, erklärte das Gericht.

    Das KBA, dem die Hersteller die Abschalteinrichtungen lange Jahre verschwiegen hatten, reagierte also nicht mit Rückruf oder Stilllegung. Vielmehr machte die Behörde jetzt mit den Herstellern gemeinsame Sache: Mit Volkswagen wurde im Rahmen des Software-Updates für den Motor EA189 sogar intern abgestimmt, die eine verbotene Abschalteinrichtung durch eine andere zu ersetzen. Man konnte und wollte Volkswagen nicht verbieten, was man bei allen anderen Herstellern durchgehen ließ.

    Dieser Handhabe hat nunmehr der Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 17.12.2020 in der Rechtsache C-693/18 einen Riegel vorgeschoben. In der Konsequenz droht jetzt tatsächlich der Rückruf bzw. die Stilllegung des Großteils der im Verkehr befindlichen Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 – einschließlich der Fahrzeuge mit dem Motor EA189, bei denen das vom KBA freigegebene Software-Update aufgespielt worden ist.

    Auf die Einschätzung des KBA ist damit kein Verlass mehr. Immer mehr Gerichte stellen aktuell fest, dass auch beim Nachfolgemotor aus dem Hause Volkswagen, dem Motor EA288, verbotene Abschalteinrichtungen im Einsatz sind. Auch hier hatte das KBA die im Verkehr befindlichen Fahrzeuge überprüft und für rechtmäßig befunden.

    Weitere Informationen

    Sie möchten noch mehr Details zum Abgasskandal erfahren? Dann werfen Sie einen Blick in unseren Blog. Darin informieren wir Sie über den aktuellen Verlauf, Beteiligte und sonstige Neuigkeiten zum Thema.

    Werden Sie tätig!

    Nahezu allen Käufern von – auch gebrauchten − Dieselfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 (ohne AdBlue), deren Kauf noch keine 2 Jahre her ist, stehen deshalb nach der Rechtsprechung des für die Gewährleistungsansprüche zuständigen 8. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGH) ohne Weiteres Ansprüche gegen den Verkäufer zu. Zur Wahrung Ihrer Ansprüche sollten die Betroffenen deshalb jetzt unverzüglich tätig werden.

    Daneben bestehen Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Fahrzeughersteller, auch, wenn der Kauf schon mehr als zwei Jahre zurückliegt. Allerdings steht die Rechtsprechung des für diese Schadensersatzansprüche zuständigen 6. Zivilsenats des BGH unter Verdacht, politisch im Sinne der Hersteller beeinflusst zu sein.

    So hat der 6. Senat zwar mit Urteil vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) die Grundlage für eine Haftung des Herstellers, der eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet, geschaffen.

    Mit seinen Entscheidungen vom 30.07.2020 (Az. VI ZR 5/20 und VI ZR 354/19), 17.12.2020 (Az. VI ZR 739/20) und zuletzt vom 19.01.2021 (Az. VI ZR 433/19) hat der Senat die Herstellerhaftung allerdings mit teils widersprüchlicher und haltloser Argumentation gleich an mehreren Stellen erheblich eingeschränkt.

    In der Konsequenz dieser Rechtsprechung drohen nunmehr viele Dieselfahrer letztlich ohne Rechte dazustehen, wenn ihre mit einer verbotenen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeuge stillgelegt werden.

    Noch gibt es allerdings Hoffnung, dass es hierzu nicht kommen wird, weil sich immer mehr sach- und rechtskundige Stimmen gegen die offenbar wirtschaftspolitische Beeinflussung der staatlichen Institutionen erheben und diejenigen, die zukünftig über eine Haftung der Automobilhersteller wegen der Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen zu entscheiden haben, dies (wieder) auf Basis ihrer rechtlichen Ausbildung tun und jeden Einzelfall mit all seinen individuellen Details bewerten.

    Jeder Fahrer eines Dieselfahrzeugs der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 (ohne AdBlue) ist deshalb aktuell dazu aufgerufen, sich anwaltlich zu den bestehenden Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf sein Fahrzeug beraten zu lassen.

    Ducatogate

    Nicht nur bei VW, sondern auch bei FIAT gibt es einen waschechten Abgasskandal! Sämtliche Motoren mit EUR 5 & EUR 6 Zertifizierung (ohne AdBlue) im FIAT DUCATO sind betroffen! Das bedeutet, dass auch 75% aller Camper, sowie ein Großteil der von Handwerkern & Kleinspediteuren genutzten Fahrzeuge akut von der Stilllegung bedroht sind. Für Halter kann das einen enormen Schaden bedeuten!

    Schnelle Hilfe im FIAT Abgasskandal

    RATIS bietet schnelle & effiziente Hilfe! Wir überprüfen kostenlos & ohne weitere Verpflichtungen, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben!

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