P&R Insolvenz – Was tun?
Täglich erreichen uns Anrufe von Mandaten, die ihre Ersparnisse in P&R Container investiert haben und nun um ihr Geld bangen. Das Ausmaß ist enorm: Insgesamt sind 54.000 Anleger von der P&R Insolvenz betroffen, die 3,5 Milliarden Euro in etwa 1,3 Millionen Container investiert haben.
+++ Update: Insolvenzverfahren für die insolventen deutschen P&R Gesellschaften eröffnet +++
Konkret betroffen sind folgende Gesellschaften (für diese fünf Unternehmen der P&R-Gruppe wurde jeweils ein Insolvenzantrag gestellt):
- P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 726/18)
- P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 728/18) und der
- P&R Container Leasing GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 727/18)
- P&R Transport-Container GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 1127/18)
- P&R AG, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 1128/18)
Den aktuellen Stand sowie häufige Fragen zum Insolvenzverfahren können Sie auf der Webseite der vorläufigen Insolvenzverwalter finden.
Die gute Nachricht für Sie ist: Sie sind nicht allein! Neben Ihnen sind noch tausende Anleger in der gleichen Situation. Viele von ihnen haben sich bereits bei uns gemeldet und sich von uns beraten lassen. Konkret betreuen wir in diesen Fällen bereits über 80 Mandate.
Das sollten Sie jetzt tun:
1. Ruhe bewahren
Lassen Sie sich nicht vorschnell auf mögliche Angebote von Containeraufkäufern ein oder treten Sie nicht vorschnell Ansprüche an Forderungsaufkäufer ab. Aktuell gibt es keinen akuten Handlungsbedarf. Ansprüche im Insolvenzverfahren können ohnehin erst nach Eröffnung des Verfahrens angemeldet werden. Nutzen Sie die Zwischenzeit, um sich in Ruhe über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.
2. Lassen Sie sich von uns beraten
Wir klären Sie kostenlos und unverbindlich über Ihre rechtlichen Handlungsoptionen und über alle in Betracht kommenden Anspruchsrichtungen auf. Insbesondere klären wir, ob Sie bei der Investition falsch beraten worden sind. Wurde Ihnen das Investment beispielsweise als gleich sicher wie ein Sparbuch empfohlen, haben Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche gegenüber dem Finanzberater.
Unsere Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rechtsanwältin Bettina Wittmann
E-Mail: info@ratis.de
Tel.: 0851-986130-0
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