
Was tun, wenn der Flug annulliert wurde? Dann können Sie womöglich einen Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie nach einem annullierten Flug haben und wie Sie am besten vorgehen.
Recht auf Entschädigung bei Flugausfall
Die Rechte der Flugpassagiere bei einem Flugausfall (Flugannullierung) sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2014, auch Fluggastrechteverordnung genannt, festgehalten. Die Fluggastrechteverordnung spricht Flugreisenden bei Flugausfall ein Recht auf Entschädigung zu.
Verschuldet die ausführende Airline einen Flugausfall, steht dem Passagier demnach eine Entschädigung von bis zu € 600,- zu. Diese Zahlung ist vom ausführenden Flugunternehmen an seine Kunden zu leisten.
Höhe der Entschädigung bei Flugausfall
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich anhand der Flugstrecke und hängt nicht vom Preis des Flugtickets ab, den sie an die Airline bezahlt haben. Sollte sich die Flugverspätung des Ersatzflugs in Grenzen halten, können die Fluggesellschaften die Entschädigung halbieren. Konkret stehen betroffenen Passagieren folgende Entschädigungen zu:
- Bis 1500 Kilometer = 250 Euro (wenn Verspätung unter 2 Stunden dann 125 Euro)
- Zwischen 1500 und 3500 Kilometer = 400 Euro (wenn Verspätung unter 3 Stunden, dann 200 Euro)
- Ab 3500 Kilometer = 600 Euro (wenn Verspätung unter 4 Stunden, dann 300 Euro).
Erstattung des Ticketpreises
Wenn Sie ohnehin nicht mehr auf einen Flug oder andere Beförderungsmittel angewiesen sind, haben Sie zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Das bedeutet, dass die Airline Ihnen nicht nur eine Entschädigung, sondern auch das Ticket in voller Höhe zurückbezahlen muss.
Annullierungsfristen: Davon hängt der Anspruch auf Entschädigung ab
Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben oder nicht, hängt im Falle eines Flugausfalls von verschiedenen Faktoren ab: Zunächst ist ausschlaggebend, dass es sich bei dem Flugausfall nicht um einen außergewöhnlichen Umstand (Sturm, Streik, Terror etc.) handelt. Zudem muss das Flugzeug entweder an einem Flughafen in der EU starten oder – falls es von einem Drittstaat startet – in der EU landen und den Sitz in der EU haben.
Ausschlaggebend ist auch, wann Sie die Fluggesellschaft oder das Reiseunternehmen über die Annullierung des Flugs informiert hat. Geschah dies mindestens 14 Tage vor dem Abflug, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Hat Sie die Airline hingegen 7-14 Tage vor Abflug kontaktiert, muss eine weitere Bedingung erfüllt sein: Das Ersatzflugzeug muss über 2 Stunden früher gestartet und/oder über 4 Stunden später am Zielort angekommen sein, als mit der ursprünglichen Maschine geplant.
Für den Fall, dass Ihnen die Fluggesellschaft sogar erst 1 Woche vor Start über die Annullierung Bescheid gab, ist der Europäische Gerichtshof noch strenger: Eine Erstattung steht Ihnen bereits dann zu, wenn das Ersatzflugzeug über 1 Stunde früher gestartet und/oder über 2 Stunden später gelandet ist, als ursprünglich geplant. Weitere Informationen finden Sie beim ADAC und Finanztip.
Wir haben all diese Punkte in einer leicht nachvollziehbaren Infografik für Sie zusammengefasst. So erkennen Sie rasch, ob Ihnen Entschädigungsleistungen nach einem Flugausfall zustehen oder nicht.

Flug annulliert: Was muss ich tun?
- Lassen Sie sich die Annullierung und deren Grund von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen.
- Bei kurzfristigem Flugausfall empfehlen wir, Beweise, wie Quittungen, Ersatztickets, Gutscheine und Fotos, zu sammeln.
- Sie haben ein Recht auf Versorgungsleistungen wie Getränke und Mahlzeiten durch die Airline. Bestehen Sie auf diese!
- Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Flugverspätungsrechner, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
- Profitieren Sie von unseren Fachkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung, um Ihre Entschädigung für den Flugausfall zu erhalten.

Entschädigung bei Flugausfall während der Dienstreise? Nicht Ihr Arbeitgeber, sondern Sie erhalten das Geld
Die Entschädigung für eine Flugverspätung während einer Dienstreise steht nicht dem Arbeitgeber zu, sondern dem Reisenden selbst. Bis zu 600 Euro erhält derjenige, der den Schaden tatsächlich erlitten hat und nicht derjenige, der das Ticket bezahlt hat – so will es die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004/EG). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Angestellte oder Beamte handelt.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, Ihren Anspruch gegen die Airline durchzusetzen, wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug gestrichen hat. Das ist alles andere als kompliziert: Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Entschädigungsmanager, um Ihre Entschädigung einzufordern. Einfach, schnell und ohne Registrierung.
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