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Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Sonderurlaub & Co. Wie viel Urlaub steht mir zu?

Februar 20, 2019


Kategorie: Kündigung

Urlaubstage

Die Deutschen vereisen gerne – das ist bekannt und wird auch durch aktuelle Statistiken bestätigt. Wir sind weltweit das Land, das die meisten Auslandsreisen unternimmt. Möglich machen das die im Vergleich zu anderen Ländern vielen Feier- und Urlaubstage und ein verhältnismäßig hohes Nettoeinkommen. Ohnehin geht der Trend immer mehr dahin, kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaubstage einzufordern. Doch wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern in Deutschland zu?

Wie viel Urlaubstage stehen Arbeitnehmern in Deutschland zu?

In Deutschland gibt es keine Vorschrift, wie viele Urlaubstage ein Arbeitnehmer höchstens beanspruchen darf. Sehr wohl gibt es aber einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub, den Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Arbeitnehmer haben einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen: Wer eine 6-Tage-Woche hat, kann demnach 24 Tage Urlaubstage beanspruchen. Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche, haben demnach einen Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr. 

Die genaue Anzahl der Urlaubstage ist im Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt und kann sich je nach Branche, Bundesland und Größe des Unternehmens unterscheiden, wie folgende Tabellen veranschaulichen:

Urlaubstage nach Branchen im Jahr 2018

In den Branchen Einzelhandel, öffentliche Verwaltung und Bankwesen erhalten Mitarbeiter den meisten Urlaub. Auf den hinteren Plätzen befinden sich Mitarbeiter aus der Werbebranche (27 Tage), dem Hotel- und Gaststättengewerbe (26,3 Tage) sowie Angestellte in Call Centern (26,6 Tage).

Urlaubstage nach Bundesland im Jahr 2018

Unternehmen in Baden-Württemberg bieten Ihren Angestellten mit durchschnittlich 29,1 Tagen den meisten Jahresurlaub. Würde man noch die gesetzlichen Feiertage der Bundesländer berücksichtigen (die in dieser Tabelle keine Erwähnung finden), hätte Bayern die Nase vorn. 

Daneben spielt die Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle. So können sich Mitarbeiter von Großunternehmen mit über 20.000 Beschäftigten auf knapp 30 Tage Urlaub freuen, während kleinere Firmen mit weniger als 5 Angestellten durchschnittlich lediglich 27 Urlaubstage gewähren.

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Die Frage, ob man in der Probezeit Urlaub nehmen darf, haben wir in einem separaten Blogartikel beantwortet. 

Haben auch Minijobber einen Urlaubsanspruch?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf Erholung haben. Als Basis für die Berechnung dient die Anzahl der eigenen Arbeitstage pro Woche. Im Folgenden die Formel für die Berechnung der Urlaubstage: 

Eigene Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch pro Jahr (auf Vollzeitbasis) / Arbeitstage pro Woche (bei Vollzeit).

Beispiel: Ein Student arbeitet regelmäßig dienstags und donnerstags. Die Firma gewährt bei einer 5-Tage Woche einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen. Folglich stehen ihm 12 bezahlte Urlaubstage zu (2 x 30 / 5 = 12).    

Bei einer ungleichen Anzahl von Arbeitstagen ist für die Berechnung das Jahr und nicht die Arbeitswoche heranzuziehen. Das BAG geht bei einer 5-Tage-Woche von 260 Arbeitstagen im Jahr aus. Daraus ergibt sich folgende Formel:

Urlaubsanspruch pro Jahr (auf Vollzeitbasis) / 260 Arbeitstage x eigene Arbeitstage pro Jahr. 

Gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Sonderurlaube sind Urlaubstage, die außerplanmäßig, d.h. zusätzlich zu den eigentlichen Urlaubstagen beansprucht werden können und nicht der Erholung dienen. In bestimmten Fällen, wie etwa beim Tod eines nahen Verwandten, gewähren die meisten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Sonderurlaub. Einen  gesetzlich verbrieften Anspruch auf Sonderurlaub gibt es hingegen nicht. Wer es genau wissen will, sollte einen Blick in die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag werfen, die in manchen Branchen und Unternehmen existieren. Alternativ kann auch das Gespräch mit dem Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung Klarheit schaffen. 

Sonderurlaub bei Umzug?

Wer sich aus privaten Gründen für einen Umzug in eine neue Wohnung entschieden hat, sollte nicht unbedingt mit einem Sonderurlaub rechnen. Anders verhält es sich, wenn der Umzug mit einer Versetzung an einen anderen Standort des Arbeitgebers zusammenhängt. Nähere Infos zum Thema Sonderurlaub bei Kündigung finden Sie hier.

Sonderurlaub bei Heirat?

Wenn die Hochzeitsglocken läuten, kann sich das Brautpaar auf einen freien Tag freuen. Grundlage dafür ist die vorübergehende Verhinderung – siehe § 616 BGB. Das gilt im Übrigen auch für die goldene Hochzeit der eigenen Eltern. Es sei denn, dieses Recht ist explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen. 

Sonderurlaub bei Geburt?

Die gute Nachricht vorweg: Viele Arbeitgeber haben den Wunsch der Arbeitnehmer nach einer Work-Life-Balance verinnerlicht und versuchen, familienfreundliche Entscheidungen zu treffen. Manche Chefs sind sogar selbst Familienväter und waren bei der Geburt ihres Kindes dabei. Im Normalfall können Arbeitnehmer also mit einem zusätzlichen Urlaubstag oder zumindest einer Freistellung bis zum Ende der Geburt rechnen. Als gesetzliche Grundlage kann auch hier wieder § 616 BGB herangezogen werden.    

Sonderurlaub bei Todesfall?

Bei einem Todesfall eines Angehörigen ersten Grades haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Darunter fallen also eigene Kinder und die Eltern. Beim Tod eines Verwandten zweiten oder dritten Grades, also nach dem Ableben der Großeltern, Geschwister, Tanten und Onkeln kann man nicht automatisch mit einem Sonderurlaub rechnen. 

Sonderurlaub bei Erkrankung eines Angehörigen?

Sonderurlaub muss auch dann genehmigt werden, wenn ein Angehöriger, wie ein Elternteil oder das eigene Kind, auf häusliche Pflege angewiesen ist. Dabei muss die Erkrankung den Betreuungsbedarf auslösen. In der Regel erhalten Arbeitnehmer einen freien Tag pro Kalenderjahr, da die persönliche Betreuung nur als Überbrückung gedacht ist. Bei einem erkrankten Kind können Arbeitnehmer mit 4 Arbeitstagen pro Kalenderjahr rechnen.    

Berechnung des Resturlaubs

Bei einer fristlosen Kündigung hat man keine Möglichkeit, seinen Resturlaub zu verbrauchen. Der Arbeitgeber muss also den Urlaub abgelten. 

Anders verhält es sich, wenn Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung noch genügend Zeit haben, um ihre restlichen Urlaubstage bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu konsumieren. Eine gesetzliche Regelung gibt es in diesem Fall nicht, d.h. der Arbeitnehmer muss mit dem Arbeitgeber vereinbaren, ob die restlichen Urlaubstage oder ein Teil davon ausgezahlt oder beansprucht werden. Sollte der Arbeitgeber nicht mehr dringend auf den Arbeitnehmer angewiesen sein, kann er verlangen, dass der Mitarbeiter die restlichen Urlaubstage in der Kündigungsfrist nimmt. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass er dem scheidenden Mitarbeiter anbietet, den Urlaub in Geld abzugelten, z.B. weil dieser dringend einen neuen Mitarbeiter anlernen sollte. Abgesehen davon, kann auch im Arbeitsvertrag eine konkrete Regelung zur Abgeltung des Resturlaubs aufgeführt sein. 

Erfolgt die Kündigung in der ersten Jahreshälfte, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den er bis zu seinem Ausscheiden gearbeitet hat. Scheidet er also bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen zum Ende Februar eines Jahres aus, hat er einen Resturlaub von 5 Tagen – sofern er bis dahin noch keinen Urlaub genommen hat. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind dabei auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Im Gegensatz dazu haben Arbeitnehmer, die in der zweiten Jahreshälfte, also ab dem 01.07. eines Jahres aus einem Unternehmen ausscheiden, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Angestellte mit einem Jahresurlaub von 30 Tagen, deren Vertrag zum 31.07. endet, haben genau diese 30 Tage  zur Verfügung, d.h. 10 Tage mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Es sei denn, im Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel, die sogenannte „pro rata temporis“-Regelung, nach der die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden zusätzlichen Urlaubstage (in unserem Beispiel 10) nur zeitanteilig  gewährt werden. 

In folgender Tabelle finden Sie ein anschauliches Beispiel:

Vertragsende 31.03.Vertragsende 30.06.Vertragsende 30.09.Vertragsende 30.09. mit pro rata temporis-Regelung
30 / 12 * 3 = 8

8 - 5= 3 Resturlaubstage
15 - 5= 10 Resturlaubstage30 - 5= 25 Resturlaubstage20 + 10 / 12 * 9= 28
28 - 5= 23 Resturlaubstage

Aber Achtung: Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt oder abgegolten worden ist. Damit sind doppelte Urlaubsansprüche gegenüber unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeschlossen.

Wie wird die Auszahlung des Resturlaubs berechnet?

Für die Auszahlung des Resturlaubs wird nach § 11 BurlG folgende Formel herangezogen: 

Bruttolohn (der letzten 13 Wochen) * Resturlaub (Anzahl in Tagen) / Anzahl der Arbeitstage (in den letzten 13 Wochen). Bei einem Bruttoverdienst von 3000 Euro und einem Resturlaub von 8 Tagen stehen Arbeitnehmern bei einer Fünftagewoche also ca. 1108 Euro (9000 Euro x 8 / 65 = 1107,69 Euro) zu. 

Können sich Angehörige eines Verstorbenen den Urlaubsanspruch auszahlen lassen?

Im Januar 2019 hat das Bundesarbeitsgericht auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass Erben zumindest Anspruch auf finanzielle Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs eines verstorbenen Angehörigen haben (BAG vom 22.1.2019, 9 AZR 45/16).

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf unbezahlten Urlaub?

Ein Recht auf unbezahlten Urlaub existiert nicht. Immer mehr Arbeitgeber stimmen aber freiwillig einem Sabbatical oder auch einer kurzen unbezahlten Auszeit zu. Darüber hinaus gibt es Ausnahmefälle, die einen unbezahlten Urlaub rechtfertigen. Dazu zählen:

  • erkrankte Kinder
  • Einberufung in den Wehr- oder Zivildienst
  • eine unverschuldete Zwangslage, die etwa einen unbezahlten Sonderurlaub rechtfertigt.

Nach einer Kündigung sollten Sie nicht nur den Resturlaub bzw. das Urlaubsentgelt berechnen, sondern auch an eine mögliche Abfindung denken. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass die Chancen auf eine Abfindung in den weitaus meisten Fällen sehr gut stehen. Unsere Anwälte sind Experten bei der Verhandlung von  Abfindungen. Wohl keine andere Kanzlei in Deutschland verhandelt mehr Abfindungen für Arbeitnehmer als wir.

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