• 0851-986130-0
    • Kostenlose Beratung

      Melden Sie sich unverbindlich per Telefon bei uns

      Ico

      0851-986130-0

      Ico

      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Mariahilfstr. 2
      94032 Passau

      Du findest uns auf Facebook

  • Über Uns
    • Über RATIS

      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
      • Erfahrene Anwälte
      • Kostenlose Erstberatung
      • Datenschutz - Gesetzlich garantiert
      • Transparente Kosten
  • Bekannt aus:
Logo RATIS - Gemeinsam im Recht

Entschädigung
bei Flugverspätung

Voraussetzungen für Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung & Flugausfall

Vielleicht wissen Sie bereits, dass Sie bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern können. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung, die wir im Folgenden für Sie aufgelistet haben.

Ort des Starts bzw. der Landung

  • Start und/oder Landung müssen innerhalb der EU stattgefunden haben.
  • Die Airline muss ihren Hauptsitz in der EU haben.
  • Die Airline muss ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, wenn Ihr Flugzeug von einem Land in der EU startet.

Verspätungszeit bei Flugverspätung

Verspätungszeit bei Flugannullierung

  • Sie wurden 0-14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert.
  • 0-7 Tage vor Abflug informiert: Anspruch, wenn Ihr Ersatzflugzeug 1 Stunde früher gestartet oder 2 Stunden später gelandet ist, als geplant.
  • 7-14 Tage vor Abflug informiert: Anspruch, wenn Ihr Ersatzflugzeug 2 Stunden früher gestartet oder 4 Stunden später gelandet ist, als geplant.

Umstände, für die die Airline haften muss

Die Airline muss für die Flugverspätung verantwortlich sein. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:

  • Technischer Defekt
  • Enteisungsprobleme
  • Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
  • Schlechtes, für die Jahreszeit typisches Wetter

Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Beispiele:

  • Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter
  • Naturkatastrophen
  • Terrorwarnungen
  • Vogelschlag
  • Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn)
  • Unvorhersehbarer Streik

Verjährung

Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.

 

Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben?

Jetzt Anspruch auf Entschädigung prüfen

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

Das sagen unsere Kunden

Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft anzeigen