Voraussetzungen für Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung & Flugausfall
Vielleicht wissen Sie bereits, dass Sie bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern können. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung und Flugannullierung, die wir im Folgenden für Sie aufgelistet haben.
Ort des Starts bzw. der Landung
- Start und/oder Landung müssen innerhalb der EU stattgefunden haben.
- Die Airline muss ihren Hauptsitz in der EU haben.
- Die Airline muss ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, wenn Ihr Flugzeug von einem Land in der EU startet.
Verspätungszeit bei Flugverspätung
- Sie haben Ihr Reiseziel mindestens 3 Stunden später erreicht als geplant? Dann steht Ihnen je nach Flugstrecke eine Entschädigung in unterschiedlicher Höhe zu.
Verspätungszeit bei Flugannullierung
- Sie wurden 0-14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert.
- 0-7 Tage vor Abflug informiert: Anspruch, wenn Ihr Ersatzflugzeug 1 Stunde früher gestartet oder 2 Stunden später gelandet ist, als geplant.
- 7-14 Tage vor Abflug informiert: Anspruch, wenn Ihr Ersatzflugzeug 2 Stunden früher gestartet oder 4 Stunden später gelandet ist, als geplant.
Umstände, für die die Airline haften muss
Die Airline muss für die Flugverspätung verantwortlich sein. Dies trifft u.a. bei folgenden Umständen zu:
- Technischer Defekt
- Enteisungsprobleme
- Kranke/nicht einsatzfähige Besatzung
- Schlechtes, für die Jahreszeit typisches Wetter
Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn der Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand zugrunde liegt. Doch was fällt unter „außergewöhnliche Umstände“? Beispiele:
- Starkes, für die Jahreszeit untypisches Unwetter
- Naturkatastrophen
- Terrorwarnungen
- Vogelschlag
- Beschädigter Flugzeugreifen (durch Schraube auf der Rollbahn)
- Unvorhersehbarer Streik
Verjährung
Sie müssen Ihren Entschädigungsanspruch nicht sofort geltend machen, denn die Frist verjährt erst nach 3 Jahren. Danach sind allerdings keine Ausgleichszahlungen mehr möglich.
Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben?